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Rechtsschutzversicherung – Wissenswertes vom Fachanwalt

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwalts- und Prozesskosten, falls Sie in Folge eines Unfalls, im Arbeitsrecht oder bei einem Strafverfahren in einen Rechtsstreit geraten. Leider wissen viele Menschen nicht, wofür eine Rechtsschutzversicherung gut ist, was sie umfasst und in welchen Fällen sie nicht greift. Bei Fragen und Anliegen steht Ihnen Versicherungsfachanwalt Günter Fenderl mit professionellem Rat und jahrelanger Berufserfahrung zur Seite. In diesem Beitrag lesen Sie, warum Sie unbedingt eine Rechtsschutzversicherung abschließen sollten, und erhalten Antworten auf die häufigsten Fragen.

Sie sind im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit oder privat in einen Unfall verwickelt und in der Folge verletzt worden?

Nehmen Sie am besten heute noch Kontakt mit uns auf.

Ist eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll?

Absolut! Fachanwalt für Versicherungsrecht Günter Fenderl spricht eine eindeutige Empfehlung für den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung aus, denn sie bewahrt Sie nicht nur vor potenziell hohen Anwalts- und Prozesskosten, sondern ermöglicht es auch Ihrem Anwalt, Sie mit den bestmöglichen Mitteln zu vertreten. Allerdings sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung stets in Kombination mit einer Haftpflichtversicherung abschließen.

Tipp von Fachanwalt Fenderl:

Schließen Sie Ihre Rechtsschutzversicherung unbedingt ohne Selbstbeteiligung ab! Warum, lesen Sie hier.

Der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung hat viele Vorteile. Im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung übernimmt die Versicherung bis zu 100 Prozent der anfallenden Kosten – natürlich vorausgesetzt, dass der Versicherungsschutz greift. Im Folgenden erläutern wir, welche Fälle üblicherweise von der Rechtsschutzversicherung abgedeckt sind und wann die Versicherung nicht zahlt.

Doch bevor Sie sich auf die Suche nach dem besten Angebot machen, prüfen Sie zunächst, ob Sie möglicherweise bereits eine Rechtsschutzversicherung haben. Denn manchmal ist man schon rechtsschutzversichert, ohne dass man es weiß. Man kann in einer fremden Rechtsschutzversicherung mitversichert sein, zum Beispiel:

 

  • Sie leihen sich das Auto Ihres Lebensgefährtes, der rechtsschutzversichert ist, und haben einen Unfall. Wenn Sie bei der Kfz-Versicherung als berechtigter Fahrer eingetragen sind, haben auch Sie den Deckungsschutz.
  • In einer Familienrechtsschutzversicherung sind alle Kinder unter 25 Jahren bis zum Abschluss ihrer Ausbildung oder ihres Studiums üblicherweise mitversichert. Hierbei ist es wichtig, dass Sie die Rechtsschutzversicherung darüber informieren, wenn weitere Fahrer oder zusätzliche Autos hinzukommen. Denn das Risiko für die Versicherung erhöht sich mit jedem weiteren Fahrer oder Auto. Zwar müssen Sie dann einen Aufpreis zahlen, doch der fällt meist relativ gering aus und dafür sind alle Familienmitglieder mitversichert.

Wann greift die Rechtsschutzversicherung?

Mit einer Rechtsschutzversicherung sind Sie in vielen unterschiedlichen Bereichen geschützt. Deckungsschutz haben Sie u. a.:

  • bei der Verkehrsunfallabwicklung mit Schadensereignis,
  • im Gewährleistungsrecht (wenn z. B. ein Auto ein paar Wochen nach dem Kauf einen Motorschaden hat und der Händler nicht zahlen will),
  • im Verwaltungsrecht (wenn z. B. Probleme mit der Führerscheinbehörde entstehen),
  • im Arbeitsrecht (wenn Sie z. B. unzulässige gekündigt werden)
  • sowie in Strafverfahren.

Dass der Deckungsschutz von der Rechtsschutzversicherung auch in Strafverfahren gegeben ist, wissen viele nicht. Doch tatsächlich können Sie die Versicherung bei Delikten wie Trunkenheitsfahrten, Fahrerflucht, Straßenverkehrsgefährdungen und Nötigungstatbeständen in Anspruch nehmen. Hierbei gibt es jedoch Ausnahmen! Wann die Versicherung nicht zahlt, lesen Sie im nächsten Absatz.

Wann zahlt die Rechtsschutzversicherung nicht?

Vorsatz

Grundsätzlich gilt: Die Rechtsschutzversicherung deckt nur Fahrlässigkeitsdelikte ab. Bei Vorsatz zahlt sie nicht. Allein das Verkehrsrecht stellt hier eine Ausnahme dar, weil hier teilweise auch Vorsatzdelikte wie die Unfallflucht abgedeckt sind.

In solchen Fällen greift der Deckungsschutz zunächst, sodass der Mandant keinen Vorschuss leisten muss. Wird der Mandant jedoch am Ende des Prozesses wegen Vorsatzes verurteilt, revidiert die Rechtsschutzversicherung die Deckung und der Mandant muss ihr den Vorschuss zurückzahlen. Hier muss der Rechtsanwalt also versuchen, die Einstellung des Verfahrens zu erreichen, damit der Deckungsschutz bestehen bleibt.

Abwehr

Die Rechtsschutzversicherung zahlt ebenfalls nicht für Anwalts- oder Prozesskosten, wenn Sie abwehren wollen, dass jemand anderes einen Schadensersatzanspruch gegen Sie erhebt. Hierbei handelt es sich nämlich um einen passiven Vorgang – Sie sind passiv, während Ihr Gegner aktiv Schadensersatz von Ihnen einfordert. Die Rechtsschutzversicherung ist jedoch nur zuständig, wenn Sie den aktiven Part einnehmen. Wenn Sie also Ansprüche abwehren wollen, sind Sie bei der Haftpflichtversicherung richtig. Die ist nämlich nicht nur dafür da, von Ihnen fahrlässig herbeigeführte Schäden zu zahlen, sondern auch für die Abwehr unberechtigter Ansprüche.

 

Die Rechtsschutzversicherung zahlt außerdem nicht

  • wegen Vorvertraglichkeit,
  • wegen Wartezeit,
  • wegen mangelnder Erfolgsaussichten sowie
  • wegen Mutwilligkeit.
wegen Vorvertraglichkeit
Ist der Rechtsfall eingetreten, bevor die Versicherung abgeschlossen wurde, ist kein Deckungsschutz gegeben. Das ist jedoch nicht immer gerechtfertigt – also schalten Sie im Zweifelsfall einen Fachanwalt für Versicherungsrecht ein.
wegen Wartezeit
In der Regel haben Rechtsschutzversicherungen eine Wartezeit von 3 Monaten zu Beginn der Vertragslaufzeit. In dieser Zeit zahlen Sie zwar schon den Beitrag, haben aber noch keinen Versicherungsschutz.
wegen mangelnder Erfolgsaussichten
Anhand eingereichter Unterlagen schätzt die Rechtsschutzversicherung ein, ob Ihr Fall vor Gericht Erfolg haben könnte. Sind die Erfolgsaussichten von vornherein zu gering, kann es sein, dass die Versicherung die Deckung ablehnt. Das muss jedoch begründet werden. Holen Sie sich in diesem Fall unbedingt Unterstützung von einem Fachanwalt!
wegen Mutwilligkeit
Wenn es in einem Rechtsstreit nur um kleine Summen wie Bußgelder geht, die Prozesskosten aber deutlich höher sind, lehnt die Rechtsschutzversicherung die Zahlung gerne ab. Die Begründung ist aber oftmals nicht ausreichend. Auch hier gilt: unbedingt einen Anwalt konsultieren!

Es gibt vielfältige Gründe, weshalb eine Rechtsschutzversicherung Ihnen den Deckungsschutz und damit die Kostenerstattung verweigert. Wenn es bei Ihnen heißt: Die Rechtsschutzversicherung zahlt nicht für Anwalts- und Prozesskosten – dann sollten Sie nicht sofort klein beigeben, sondern besser einen Rechtsanwalt hinzuziehen. Fachanwalt für Versicherungsrecht Günter Fenderl steht Ihnen mit professionellem Rat zur Seite, um Ihren Deckungsschutz durchzusetzen. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf zur Kanzlei Fenderl & Dietrich!

Rechtsschutzversicherung zahlt nicht trotz Deckungszusage

Eine Deckungszusage ist eine Zusicherung des Versicherers, Ihre Anwalts- und Prozesskosten zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung bestätigt damit, dass es sich bei Ihrem Rechtsfall um einen Versicherungsfall handelt. Allerdings kann es vorkommen, dass die Rechtsschutzversicherung trotz dieser Deckungszusage nicht zahlt, um Geld zu sparen.

Lassen Sie sich davon nicht entmutigen! Der Versicherer muss es ausreichend begründen, wenn er trotz Deckungszusage nicht zahlen will. Durch jahrelange Erfahrung weiß Versicherungsfachanwalt Günter Fenderl, dass diese Begründungen häufig unzureichend sind. Mithilfe eines erfahrenen Anwalts können Sie Ihre Ansprüche bei der Rechtsschutzversicherung geltend machen, selbst wenn diese die Deckungszusage zurückzieht.

Generell empfiehlt es sich, eine Deckungszusage einzuholen, bevor Sie rechtliche Schritte einleiten. So sichern Sie sich ab und müssen nicht in Vorkasse gehen. Lassen Sie sich außerdem von der Rechtsschutzversicherung für jeden Verfahrensschritt eine Deckungszusage geben. Am besten holen Sie sich schon hierbei Unterstützung von einem Rechtsanwalt, denn dieser weiß genau, worauf es der Versicherung ankommt, und kann die Deckungsanfrage entsprechend präzise und rechtssicher formulieren.

Ihre Rechtsschutzversicherung zahlt nicht trotz Deckungszusage? Fachanwalt für Versicherungsrecht Günter Fenderl hilft Ihnen weiter und fechtet die Ablehnung des Versicherers an. Jetzt Kontakt aufnehmen und Ihr Recht durchsetzen!

Rechtsschutzversicherung und Selbstbeteiligung

Wenn es bei der Rechtsschutzversicherung um die Selbstbeteiligung geht, fangen viele Mandanten an zu rechnen. Ein Beispiel:

  • Sie müssen ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro zahlen und wollen einen Anwalt zurate ziehen. Da Sie in Ihrer Rechtsschutzversicherung eine Selbstbeteiligung von 150 Euro haben, müssten Sie für das Anwaltshonorar eben diese 150 Euro selbst zahlen. Sie wägen ab, dass Sie mit der Strafe günstiger davonkommen und zahlen lieber das Bußgeld.

Ein Rechtsanwalt hätte jedoch unter Umständen das Bußgeld noch abwenden können. Bei einer Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung wären Sie also komplett kostenfrei davongekommen. Bedenken Sie: Wenn Sie sich rechtsschutzversichern, wegen der Selbstbeteiligung am Ende aber doch nicht zum Anwalt gehen, hat sich die Versicherung nicht gelohnt.

Quotenvorrecht

Übrigens: Das Quotenvorrecht gilt auch für die Rechtsschutzversicherung! Wenn Sie in einem Rechtsstreit Ersatzansprüche bei der Gegenseite geltend machen, werden Ihnen bestimmte Kosten erstattet, die von Versicherungen nicht übernommen werden – wie zum Beispiel Ihre Selbstbeteiligung oder Reisekosten des Anwalts. Die Rechtsschutzversicherung zahlt oftmals die Fahrtkosten des Anwalts nicht bzw. nur in dem Rahmen, wie sie bei einem ortsansässigen Anwalt anfallen würden. Sollten Sie einen Anwalt aus einem weiter entfernten Ort konsultieren, übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten höchstens anteilig. Die Differenz müssen Sie selbst zahlen. Doch mit dem Quotenvorrecht können Sie sich diese Kosten von der Gegenseite erstatten lassen.

Mit der Rechtsschutzversicherung freie Hand für Ihren Anwalt

Mit einer Rechtsschutzversicherung erhalten Sie eine optimale Rechtsberatung und Rechtsvertretung durch Ihren Anwalt. Denn wenn Sie rechtsschutzversichert sind, hat Ihr Rechtsanwalt einen größeren Handlungsspielraum und kann das komplette Repertoire juristischer Möglichkeiten nutzen, um Ihnen zu helfen. So kann Ihr Rechtsanwalt alle nötigen Beweisanträge, zum Beispiel Sachverständigengutachten verschiedener Art, stellen und Sie erhalten durch Ihre Rechtsschutzversicherung eine vollständige Kostenerstattung.

Falls Sie nicht rechtsschutzversichert sind, muss Ihr Anwalt genau überlegen, welche Beweisanträge er stellt – denn die Kosten können im fünfstelligen Bereich liegen! Hinzu kommt, dass man vorher nie weiß, ob die Beweisanträge vor Gericht überhaupt zielführend sind. Das kann dazu führen, dass Ihr Anwalt eher auf einen Antrag verzichtet, um Sie vor hohen Kosten zu schützen.

Schließen Sie unbedingt eine Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung ab, damit Ihr Anwalt aus allen Mitteln schöpfen kann, um Sie optimal in Ihrem Rechtsstreit zu vertreten.

Übrigens: Sie haben freie Wahl bei Ihrem Anwalt!

Häufig empfiehlt Ihnen Ihre Rechtsschutzversicherung einen Anwalt. Dieser Empfehlung müssen Sie jedoch nicht nachkommen, denn sie ist nicht unbedingt eine Qualitätsgarantie. Manche Rechtsschutzversicherungen schließen Gebührenabkommen mit Rechtsanwälten ab, auf Grundlage derer diese Anwälte den Versicherten empfohlen werden – im Gegenzug bleiben diese Anwälte erheblich unter den sonst üblichen Honoraren. Sie haben bei Ihrem Rechtsanwalt stets die freie Wahl!