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Ihr Strafverteidiger aus Aschaffenburg

Der Bereich des Strafrechts ist äußerst komplex und bedarf einer professionellen Unterstützung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt. In der Kanzlei Fenderl & Dietrich stehen Ihnen Günter Fenderl und Frank Muhr als Fachanwalt für Strafrecht zur Verfügung.

Sie benötigen Unterstützung von einem Strafverteidiger?

Nehmen Sie am besten heute noch Kontakt mit uns auf.

Was macht ein Strafverteidiger?

Rechtsanwälte sind in verschiedenen Bereichen tätig. Sowohl im öffentlichen Recht, im Zivilrecht als auch im Strafrecht bedarf es bei Konflikten einer kompetenten Beratung. Einfach gesagt sind Strafverteidiger diejenigen Rechtsanwälte, die ihren Schwerpunkt im Strafrecht sehen oder sich ausschließlich mit diesem Rechtsbereich beschäftigen.

Falls Sie in Konflikt mit dem Gesetz gekommen sind, steht Ihnen Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht an der Seite. Als anwaltliche Vertretung stehen für uns in Aschaffenburg die Belange unserer Mandanten im Vordergrund. Mit einem Strafverteidiger an Ihrer Seite erhöhen Sie die Chancen, das Ermittlungsverfahren erfolgreich durchzustehen. Schließlich unterstützen wir Sie von einer erstmaligen Beratung über das Ermittlungsverfahren bis hin zu einer etwaigen Gerichtsverhandlung.

Was ist die Aufgabe der Strafverteidigung?

„Verteidigung ist Kampf. Kampf um die Rechte des Beschuldigten […].“ Dieses Zitat von Prof. Dr. jur. Hans Dahs zeigt bereits gut, um welche Aufgabe es sich handelt. Der Rechtsanwalt nimmt den Kampf auf, um den eigenen Mandanten bestmöglich zu verteidigen. Schließlich versuchen die verschiedenen Staatsorgane, Straftaten zu verfolgen. Das Strafverfahren birgt dabei Gefahren für die persönliche Freiheit und/oder das Vermögen des Einzelnen. Mit einem Strafverteidiger können Sie das Ungleichgewicht der Ressourcen zwischen dem Staat und Ihnen etwas zu Ihren Gunsten verschieben. Während der Staat über nahezu unbegrenzte Kapazitäten verfügt, sind Sie auf Ihren Strafverteidiger gestellt. Auch aus diesem Grund empfiehlt sich eine Unterstützung durch Ihren kompetenten Rechtsanwalt aus Aschaffenburg.

Gegen wen genau kämpft der Verteidiger?

Der Strafverteidiger steht Ihnen im Kampf gegen verschiedene Behörden zur Seite:
  • Strafverfolgungsbehörden (Polizei und Staatsanwaltschaft)
  • Gericht
Diese Behörden stehen dem Interesse des Mandanten konträr gegenüber. Die Strafverteidigung unterstützt den Beschuldigten während des gesamten Verfahrens.

Als Organ der Rechtspflege ist es die Aufgabe des Strafverteidigers, für eine sachgerechte Entscheidung zu sorgen oder diese zu ermöglichen. Fehlentscheidungen zu Lasten der eigenen Mandanten sollen verhindert werden. Aus diesem Grund kennt sich unsere Kanzlei aus Aschaffenburg bestens mit den Verfahrensrechten aus. Wir können mit sämtlichen strafprozessualen Instrumenten dafür sorgen, dass das Gericht Ihre Rechte im gesamten Verfahren berücksichtigt.

Welche Bereiche umfasst die Arbeit der Strafverteidigung?

Im Zuge der Verteidigung umfasst die rechtsanwaltliche Tätigkeit verschiedene Bereiche. Zum einen stehen wir natürlich bei Delikten jedweder Art an Ihrer Seite. Schließlich bedarf es professioneller Unterstützung für die Mandanten, ganz gleich, welches Strafdelikt einschlägig ist. Beispielsweise können die folgenden Bereiche des Strafrechts betroffen sein:

Darüber hinaus unterscheidet sich auch die anwaltliche Tätigkeit je nach Art des Falls. Während in manchen Fällen eine außergerichtliche Klärung möglich ist, bedarf es in anderen Fällen einer Verteidigung vor Gericht. Die Arbeit des Strafverteidigers ist unter anderem von diesen Tätigkeiten geprägt:

  • Erstberatung
  • Schriftwechsel mit Staatsanwaltschaft, Gegenseite und Co.
  • Unterstützung bei der Aussage
  • Beantragung von Beweismitteln
  • Anwaltliche Vertretung vor Gericht
  • Einlegen von Rechtsmitteln

 

Wie unterscheidet sich das Strafrecht von anderen Rechtsbereichen?

Das Strafrecht unterscheidet sich eklatant von anderen Rechtsbereichen. Hier geht es um den Anspruch des Staates auf Strafe gegenüber einem Straftäter. Der Staat greift somit in die persönliche Freiheit ein. Das Strafrecht steht in einem Spannungsverhältnis mit den grundrechtlichen Freiheiten jedes Einzelnen. Der Staat versucht durch seine Strafverfolgungsbehörden in Form von Staatsanwaltschaft und Polizei, den vermeintlichen Täter zu überführen und den Strafanspruch zu erwirken. In keinem anderen Rechtsbereich wird das Machtungleichgewicht zwischen Individuum und Staat derart deutlich.

Worum handelt es sich beim Wahlverteidiger und Pflichtverteidiger?

Der Strafverteidiger wird in einer von zwei Formen tätig:
  • als Wahlverteidiger oder
  • als Pflichtverteidiger

Zwischen diesen beiden Arten der anwaltlichen Vertretung bei Staatsanwaltschaft oder vor Gericht bestehen Unterschiede. Wenn eine Verteidigung notwendig ist, müssen Sie sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Dies trifft auf verschiedene Straftaten zu. Meist ist eine hohe Strafandrohung oder die Komplexität des Rechtsgebiets dafür verantwortlich, dass der Staat eine Verteidigung als verpflichtend eingeordnet hat. Dabei dürfen Sie Ihren Strafverteidiger frei wählen. § 142 I StPO regelt, dass der Beschuldigte den Anwalt selbst bestimmen kann.

Sofern Sie von diesem Recht nicht Gebrauch machen und sich keinen Wahlverteidiger auswählen, stellt Ihnen der Staat einen Pflichtverteidiger. Die Strafverteidiger-Kosten trägt der Beschuldigte bei einem verlorenen Verfahren bei einem Wahlverteidiger ebenso wie beim Pflichtverteidiger. Demgegenüber trägt der Staat die Kosten für den Strafverteidiger, wenn der Mandant freigesprochen wird. Als erfahrene Kanzlei aus Aschaffenburg kennen wir uns in der Strafverteidigung bestens aus und können Sie als Wahlverteidiger optimal unterstützen.

Wie kann ein Strafverteidiger juristisch und menschlich unterstützen?

Neben der fachlichen obliegt dem Fachanwalt für Strafrecht auch die menschliche und moralische Unterstützung. Viele Beschuldigte befinden sich in einer persönlich schwierigen Situation. Oftmals benötigen die Mandanten zusätzlich zur anwaltlichen Hilfe ein offenes Ohr und einen vertrauten Berater. Als Verteidiger erfolgt eine ganzheitliche Beratung des Mandanten. Auf dieser Basis kann sich der Mandant für ein bestimmtes Vorgehen im Straf- und Ermittlungsverfahren entscheiden. Darüber hinaus bietet der Verteidiger Schutz vor einem möglichen Umfeld des Opfers, den Medien oder der allgemeinen Öffentlichkeit.

Wann ist der Weg zu Ihrem Strafverteidiger in Aschaffenburg die richtige Wahl?

Wenn eine Strafanzeige in Ihrem Briefkasten liegt, das Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde und Sie als Beschuldigter geführt werden, ist eine rechtsanwaltliche Beratung unabdingbar. Für den Zeitpunkt der Kontaktaufnahme gilt dabei – je früher, desto besser. Insbesondere am Anfang eines Ermittlungsverfahrens gibt es bei vielen Delikten noch die Chance auf eine außergerichtliche Klärung. Nutzen Sie somit die Chance und vereinbaren Sie eine Beratung in unserer Kanzlei in Aschaffenburg.

Unterstützung bei Ihrem Strafverfahren: Strafverteidigung in Aschaffenburg

Wurde ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet, drohen häufig gravierende Folgen: Geldstrafen, Freiheitsstrafen oder ein mittelbarer Verlust der Arbeitsstelle stellen so manch eine Existenz infrage. Kein Wunder, dass die meisten Mandanten nicht auf sich allein gestellt sein wollen. Vielmehr bietet ein spezialisierter Rechtsanwalt die Chance, das strapaziöse Verfahren bestmöglich zu überstehen. Unser Ziel ist es, Ihre rechtskräftige Verurteilung zu verhindern oder zumindest das Strafmaß signifikant zu senken. Wenn Sie diese Chance nutzen möchten, sollten Sie nicht zögern, Ihren Fachanwalt für Strafrecht aus Aschaffenburg zu kontaktieren. Denn – Strafverteidigung ist Expertensache!

Ihr Strafverteidiger in Aschaffenburg: Vereinbaren Sie eine persönliche Beratung!

Sie benötigen Unterstützung von einem Strafverteidiger? Kontaktieren Sie die Kanzlei Fenderl & Dietrich! Neben den Rechtsbereichen Verkehrsrecht, Arbeitsrecht oder Versicherungsrecht sind wir auch auf das Strafrecht spezialisiert. Bundesweit kümmern wir uns um Ihre anwaltliche Vertretung im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren und vor Gericht. Kontaktieren Sie unsere Kanzlei, um in einer ersten Beratung mehr über das mögliche Vorgehen, die Kosten für den Strafverteidiger und alles Weitere zu erfahren.