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Ihr Rechtsanwalt für Verkehrsrecht und MPU aus Aschaffenburg

Die Nachricht, dass eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet wurde, ist für die meisten Verkehrsteilnehmer ein Schock. Solch eine Untersuchung wird durchgeführt, wenn die Fahreignung einer Person beurteilt werden soll. Dies kann dann erforderlich sein, wenn die Fahrerlaubnis aufgrund schwerer Verstöße gegen das Straßenverkehrsgesetz entzogen wurde und über eine Neuerteilung entschieden wird. Alkohol am Steuer oder eine Fahrt unter Drogen stellen dabei die häufigste Ursache für die Anordnung einer solchen Untersuchung dar. Eine solche Anordnung kann aber auch bei Aggressivität im Straßenverkehr oder einer bekannt gewordenen Krankheit – wie Epilepsie, Zuckererkrankung oder kognitiven Einbußen – erfolgen. Ihr Anwalt für Verkehrsrecht aus Aschaffenburg kann Sie, bspw. im Falle des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, bei der Wiedererlangung des Führerscheins unterstützen. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Fenderl & Dietrich sind Ihr Ansprechpartner bei allen Belangen des Verkehrsrechts inklusive der MPU.

Wurde Ihnen eine MPU angeordnet?

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Warum braucht man einen Anwalt für Verkehrsrecht wegen einer MPU?

Im Zusammenhang mit der Anordnung einer MPU im Verkehrsrecht gibt es zahlreiche rechtliche Fragestellungen, bei denen Ihnen ein Fachanwalt für dieses Rechtsgebiet helfen kann. So kann Sie Ihr Anwalt dabei unterstützen, gegen den Führerscheinentzug vorzugehen oder er berät Sie bei der Wiedererlangung des Führerscheins. Zudem können die Anwälte der Kanzlei Fenderl & Dietrich aus Aschaffenburg Sie beraten, welche Voraussetzungen Sie für ein erfolgreiches Bestehen der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung erfüllen müssen.

Was genau wird bei einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung geprüft?

Wird über die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis entschieden oder soll die grundsätzliche Fahreignung eines Kraftfahrers beurteilt werden, dann wird eine MPU angeordnet. Neben Alkohol am Steuer oder dem Sammeln zu vieler Punkte in der Verkehrssünderkartei in Flensburg können auch eine Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315 c StGB, ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen (§ 315 d StGB) oder eine verkehrsbeeinträchtigende Erkrankung die Ursache für die Untersuchung sein.

Ebenso können bestimmte geistige und körperliche Eigenschaften des Fahrzeugführers eine solche notwendig machen.
Daher besteht die MPU auch aus drei verschiedenen Teilen. Der Test setzt sich aus einem medizinischen und einem psychologischen Teil sowie einem Reaktionstest zusammen. Die Gesamtdauer der Untersuchung beläuft sich auf drei bis vier Stunden, wobei die Reihenfolge der einzelnen Untersuchungen variieren kann.

Kann man eine MPU umgehen?

In bestimmten Fällen ist die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis auch ohne Medizinisch-Psychologische Untersuchung möglich. Ihr Rechtsanwalt für Verkehrsrecht kann Sie umfassend darüber beraten, ob das in Ihrem speziellen Fall Sinn macht. Die MPU zu umgehen kommt zunächst nur für Autofahrer in Betracht, die ihren Wohnsitz im europäischen Ausland haben. Dabei muss der Hauptwohnsitz mindestens sechs Monate lang im Ausland liegen. Diese Personen können ihren Führerschein außerhalb Deutschlands machen, wodurch die Untersuchung umgangen wird. Denn grundsätzlich müssen die deutschen Behörden einen solchen Führerschein anerkennen.

Gibt es eine MPU-Verjährung?

Es gibt keine konkrete MPU-Verjährung, die gesetzlich vorgeschrieben ist. Anordnungen von Straßenverkehrsbehörden unterliegen nämlich keiner Verjährungsfrist. Doch die Vergehen, die zur Anordnung der MPU geführt haben, können durchaus nach einer bestimmten Frist aus den Akten getilgt werden. Mit dieser Tilgung geht dann auch sozusagen eine „MPU-Verjährung“ einher. Diese Tilgungsfristen sind jedoch recht lange und umfassen in der Regel eine Zeitspanne von 10 bis 15 Jahren.