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Rote Ampel überfahren – Einspruch mit Rechtsanwalt für Verkehrsrecht

Wenn Sie eine rote Ampel übersehen, kann dies gravierende Folgen haben. Oft tritt die Frage auf, ob es möglich ist, nach dem Überfahren einer roten Ampel Einspruch einzulegen. Als Rechtsanwälte und Fachanwälte für Verkehrsrecht übernehmen wir eine fachkundige Beratung, um Fehlerquellen zu identifizieren und im Anschluss das Bestmögliche für Sie herauszuholen. Wer eine rote Ampel überfahren hat, kann Einspruch einlegen. Ob und wann das Sinn macht, kann Ihnen Ihr Blitzer-Anwalt der Kanzlei Fenderl & Dietrich verraten. Grundlegende Informationen über das Bußgeld bei roten Ampeln finden Sie in diesem Beitrag.

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Einspruch bei Überfahren einer roten Ampel: das Wichtigste im Überblick

  • Man unterscheidet zwischen einfachen und qualifizierten Rotlichtverstößen. Die Folgen sind bei letzteren schwerwiegender.
  • Als Strafen drohen Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote. In der Probezeit kann zudem ein Aufbauseminar verordnet werden.
  • Auch Fußgänger und Fahrradfahrer müssen mit Strafen rechnen, wenn sie eine rote Ampel übersehen.
  • Es gibt verschiedene Fehlerquellen, die einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ermöglichen. Dabei ist eine Frist von zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheides zu beachten.

Was ist ein einfacher Rotlichtverstoß?

Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Arten von Rotlichtverstößen. Der einfache Rotlichtverstoß ist die grundlegende Variante. Diese Unterscheidung ist für alle Betroffenen von enormer Bedeutung, da sich die Strafen unterscheiden. Ein einfacher Rotlichtverstoß liegt immer dann vor, wenn die Ampel weniger als eine Sekunde nach der Überquerung Rot anzeigt. Ein einfacher Rotlichtverstoß ist ausgeschlossen, wenn Sie andere Verkehrsteilnehmer durch das Überfahren bei Rot gefährden.

Was ist ein qualifizierter Rotlichtverstoß?

Demgegenüber ist ein qualifizierter Rotlichtverstoß mit schwerwiegenderen Folgen verbunden, zum Beispiel mit Fahrverboten. Wenn Sie eine rote Ampel übersehen und diese mehr als eine Sekunde nach dem Wechsel auf Rot überqueren, handelt es sich um einen qualifizierten Verstoß. Ein qualifizierter Rotlichtverstoß kann ebenfalls begründet werden, wenn Sie andere Verkehrsteilnehmer gefährden oder eine Sachbeschädigung begehen.

Fahrverbot, Punkte und Bußgeld bei roter Ampel – was droht?

Wenn Sie eine rote Ampel überfahren, kann dies gravierende Folgen haben. Das Strafmaß reicht in Deutschland von Bußgeldern über Punkte in Flensburg bis hin zur Erteilung von Fahrverboten. Die konkreten Umstände des Rotlichtverstoßes entscheiden über die Höhe der Strafe. Wichtig ist es auch, ob ein einfacher oder qualifizierter Rotlichtverstoß vorliegt.

In der folgenden Übersicht finden Sie die potenziellen Folgen, wenn Sie eine rote Ampel übersehen haben und dabei geblitzt wurden:

Bußgeld
Punkte
Fahrverbot
Einfaches Überfahren einer Ampel bei Rot
90 Euro
1 Punkt
-
Überfahren einer Ampel bei Rot mit Gefährdung anderer
200 Euro
2 Punkte
1 Monat
Überfahren einer Ampel bei Rot mit Sachbeschädigung
240 Euro
2 Punkte
1 Monat
Überfahren einer Ampel, die schon länger als eine Sekunde rot leuchtet
200 Euro
2 Punkte
1 Monat
Überfahren einer Ampel, die schon länger als eine Sekunde rot leuchtet mit Gefährdung anderer
320 Euro
2 Punkte
1 Monat
Überfahren einer Ampel, die schon länger als eine Sekunde rot leuchtet mit Sachbeschädigung
360 Euro
2 Punkte
1 Monat
Abbiegen nach rechts an einer Ampel mit grünem Pfeil, ohne vorher zu halten
70 Euro
1 Punkt
-
Abbiegen nach rechts an einer Ampel mit grünem Pfeil, ohne vorher zu halten mit Behinderung von Fußgänger- oder Fahrradverkehr der freigegebenen Richtung
100 Euro
1 Punkt
-
Abbiegen nach rechts an einer Ampel mit grünem Pfeil, ohne vorher zu halten mit Gefährdung anderer
100 Euro
1 Punkt
-
Abbiegen nach rechts an einer Ampel mit grünem Pfeil, ohne vorher zu halten mit Sachbeschädigung
120 Euro
1 Punkt
-

Wie wird das Überfahren einer roten Ampel erkannt?

Wenn Verkehrsteilnehmer eine rote Ampel überfahren, kann dies auf unterschiedliche Art und Weise auffallen. Häufig führen Polizeibeamte eine Rotlichtkontrolle mit. Zudem existieren fest installierte Anlagen, mit denen Sie beim Überqueren der Ampel bei Rot geblitzt werden. Die folgenden Überwachungsanlagen gehören in Deutschland zu den standardisierten Messverfahren, um für das Überfahren einer roten Ampel ein Bußgeld zu rechtfertigen:

  • DIVAR
  • Traffipax Traffiphot
  • Multastar-Kombi
  • ProViDa
  • PoliScanF1
  • 2000 VKÜ RG-Control
  • 9052 VKÜ Rotlicht

Welche Fehlerquellen gibt es beim Bußgeldbescheid?

Wer eine rote Ampel überfahren hat, kann Einspruch einlegen, denn nicht immer sind derartige Bußgeldbescheide rechtmäßig. Vielmehr gehen juristische Experten davon aus, dass ein erheblicher Teil der Bescheide rechtlich fehlerhaft ist, sodass ein Einspruch Sinn machen kann. Als Fachanwälte für Verkehrsrecht kennen wir die typischen Fehlerquellen der Bußgeldbescheide. Häufig sind es beispielsweise fehlerhafte Messungen der Geräte oder eine falsche Handhabung.

Besonders die folgenden Aspekte können den Einspruch möglich machen:

Bedienungsanleitung nicht berücksichtigt

Zunächst müssen die Polizeibeamten die Gebrauchsanweisung der Messgeräte berücksichtigen, um eine ordnungsgemäße Messung zu gewährleisten. Wenn die Bedienungsanleitung nicht exakt befolgt wurde und Sie im Anschluss geblitzt wurden, handelt es sich um eine fehlerhafte Messung. Diese ist dann nicht mehr zulässig. In diesem Fall wäre der Einspruch nach dem Überfahren einer roten Ampel erfolgreich.

Eichschein nicht vorhanden

Für eine ordnungsgemäße und präzise Messung ist eine regelmäßige Eichung erforderlich. Anders kann die Präzision der Messanlage nicht garantiert werden. Falls sich in der Bußgeldakte kein Nachweis über die Eichung befindet, ist die Messung fehlerhaft.

Keine Schulungsnachweise

Nur ausreichend geschulte Beamte weisen die erforderlichen Fähigkeiten auf, um die Messung präzise durchzuführen. Über die Schulungen müssen Nachweise erbracht werden. Wenn es bei den Schulungsnachweisen Unregelmäßigkeiten gibt, kann ein Rechtsanwalt den Bußgeldbescheid angreifen.

Kein eindeutiger Abgleich der Lichtbilder

Wenn die zuständigen Behörden einen Verkehrsteilnehmer geblitzt haben, erfolgt die Identifizierung via Lichtbildabgleich. Mit einer Akteneinsicht kann ein Rechtsanwalt prüfen, ob der Vergleich der Lichtbildaufnahmen wirklich eine einwandfreie Identifizierung zulässt. Andernfalls ist eine Einstellung des Verfahrens die zwangsläufige Folge.

Keine exakte Zeitmessung

Die Unterscheidung zwischen einfachen und qualifizierten Rotlichtverstößen hängt entscheidend von der zeitlichen Komponente ab. Folglich müssen die Beamten die Zeit exakt messen. Dabei genügt es grundsätzlich nicht, wenn die zuständigen Polizeibeamten die Zeit einfach schätzen. Zugleich sind das Mitzählen der Sekunden oder die Nutzung einer Armbanduhr keine validen Messmethoden. Dies kann ausnahmsweise anders sein, sofern es sich um eine zufällige Beobachtung der Polizeibeamten handelt. Wenn Sie eine rote Ampel überfahren haben, kann der Einspruch daher auf der fehlenden Eignung der zeitlichen Messung beruhen.

Rote Ampel überfahren – macht ein Einspruch Sinn?

Die Fehlerquellen sind bei der Messung einer Überquerung der Ampel bei Rot vielfältig. Folglich kann es sinnvoll sein, Einspruch einzulegen, wenn Sie eine rote Ampel übersehen haben und geblitzt wurden. Der Rechtsanwalt für Verkehrsrecht beantragt im Folgenden eine Akteneinsicht. Basierend auf den Erkenntnissen einer fundierten Analyse der Akte können wir dann gemeinsam entscheiden, ob ein Einspruch Erfolg versprechend ist. Grundsätzlich gehen Experten jedoch davon aus, dass mehr als die Hälfte der Bußgeldbescheide fehlerhaft ist. Somit stehen die Erfolgschancen nicht schlecht, wenn Sie eine rote Ampel überfahren haben und Einspruch einlegen wollen. Wichtig ist es aber, innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids Einspruch einzulegen. Nehmen Sie daher unverzüglich Kontakt zur Kanzlei Fenderl & Dietrich auf, um den Ablauf der Frist nicht zu verpassen.

Rote Ampel in der Probezeit überfahren – was muss man wissen?

Wer in der Probezeit über eine rote Ampel fährt, muss mit gravierenden Folgen rechnen. Nach dem Erwerb des Führerscheins haben die neuen Verkehrsteilnehmer eine zweijährige Probezeit. Innerhalb dieses Zeitraums gibt es verschärfte Sanktionen für Verkehrsstraftaten oder -ordnungswidrigkeiten. Wenn die Fahranfänger eine rote Ampel überfahren und dabei geblitzt werden, handelt es sich um einen sogenannten A-Verstoß. In diesem Fall drohen neben der Verlängerung der Probezeit hohe Bußgelder und ein verpflichtendes Aufbauseminar für Fahranfänger.

Übrigens liegt ein A-Verstoß ebenfalls vor, wenn die Ampel weniger als eine Sekunde rot war. Die gängige Unterteilung in einfache und qualifizierte Rotlichtverstöße hat diesbezüglich keine Bedeutung. Gerade als Fahranfänger sind die Folgen eines Rotlichtverstoßes weitreichend. Ein Einspruch kann die Folgen mindern. Wenden Sie sich daher schnellstmöglich an einen Anwalt für Verkehrsrecht!

Was passiert, wenn Fußgänger oder Fahrradfahrer eine rote Ampel überqueren?

Nicht nur Autofahrer müssen eine Strafe fürchten, wenn sie eine rote Ampel überqueren und erwischt werden. Ein Rotlichtverstoß von einem Fußgänger zieht ebenfalls ein Bußgeld nach sich. Die Höhe unterscheidet sich je nach den Folgen. Wenn ein Unfall aus dem Verstoß resultiert, ist das Bußgeld selbstverständlich höher.

Bei Radfahrern zieht eine Missachtung der roten Ampel sogar einen Punkt in Flensburg nach sich. Zugleich sind die Bußgelder deutlich höher als bei Fußgängern.

Rote Ampel überfahren und Einspruch einlegen – Ihr Anwalt für Verkehrsrecht hilft

Ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht kann Ihnen helfen, wenn Sie einen Bußgeldbescheid nach Überquerung einer roten Ampel bekommen haben. Der Blitzer-Anwalt beantragt im Anschluss eine Akteneinsicht. Denn in der Akte sind alle möglichen Fehlerquellen enthalten, mit denen wir den Bußgeldbescheid angreifen können. Gemeinsam erörtern wir dann, ob ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid gute Erfolgschancen aufweist.

Rechtsanwaltskanzlei Fenderl & Dietrich: Ihr Experte für Verkehrsrecht und mehr

Gerne kümmern wir uns um den Einspruch, wenn Sie eine rote Ampel überfahren haben. Darüber hinaus können wir mit unserer Expertise in allen verkehrsrechtlichen Fragestellungen Unterstützung leisten. Die Rechtsanwaltskanzlei Fenderl & Dietrich ist zudem Ihr Ansprechpartner in den Bereichen Arbeitsrecht, Strafrecht und Versicherungsrecht. Vereinbaren Sie gleich einen unverbindlichen Beratungstermin in Aschaffenburg, wenn Sie in diesen Rechtsbereichen Unterstützung benötigen!