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Verdienstausfallschaden: Unterstützung von Ihrem Fachanwalt

Wenn man zum Beispiel durch einen Verkehrsunfall arbeitsunfähig wird, so muss der daraus resultierende Schaden erstattet werden. Aber wann tritt ein Verdienstausfallschaden auf? Wie kann man einen Verdienstausfallschaden berechnen? Hier gibt es alle Informationen rund um das Thema.

 

Das Wichtigste in Kürze:

 

  • Ein Verdienstausfallschaden umfasst den Gewinn, der ohne einen Unfall angefallen wäre.
  • Der Verdienstausfall verlangt eine konkrete Vermögenseinbuße
  • Wenn ein Verkehrsunfall zu einer Arbeitsunfähigkeit führt, ist der daraus entstandene Schaden zu ersetzen.
  • Ein Verdienstausfall tritt häufig nach Unfällen auf, wenn die Erwerbsfähigkeit zeitlich oder dauerhaft beeinträchtigt ist.
  • Mit dem Eintritt in das gesetzliche Rentenalter erlischt der Erwerbsschaden des Geschädigten.

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Was ist ein Verdienstausfallschaden?

Ein Verdienstausfallschaden beschreibt den zu ersetzenden Gewinn aller Vermögensvorteile, die zum Zeitpunkt des Unfalls zwar noch nicht zum Vermögen des Geschädigten gehörten, aber ohne den Unfall angefallen wären. Es geht somit beim Verdienstausfallschaden mit Anspruchsgrundlage um einen hypothetischen Gewinn, der eben nicht eingetreten ist.

Wenn eine Person ihre Pflichten schuldhaft verletzt und damit einer anderen Person Schaden zufügt, begründet dies den Anspruch des Geschädigten auf Schadensersatz durch den Schädiger. Demnach muss der Geschädigte so ausgezahlt werden, als wäre das schädigende Ereignis (wie beispielsweise ein Unfall) nie eingetreten.

Bei einer Gesundheitsschädigung oder Körperverletzung folgen daraus Schmerzensgeld oder der Ersatz der Heilbehandlungskosten. Wenn jedoch Nachteile für die gegenwärtige und zukünftige wirtschaftliche Situation aus einem Unfall resultieren, wie beispielsweise entgangener Arbeitslohn, ist dies ebenfalls im Schadensrecht inkludiert. Ein Verdienstausfall beschreibt gemäß §§ 842, 843 BGB den Zustand, dass alle wirtschaftlichen Beeinträchtigungen ersetzt werden, die der Geschädigte erleidet, wenn er seine Arbeit verletzungsbedingt nicht mehr oder nur unvollständig ausüben kann. Dies umfasst den Verlust des Einkommens sowie alle daraus entstehenden Vermögensnachteile.

Verdienstausfallschaden Anspruchsgrundlage: Wann hat man Anspruch?

Bevor eine Berechnung des Verdienstausfallschaden ansteht, muss die Anspruchsgrundlage geklärt werden. Wenn der Verkehrsunfall zu einer Arbeitsunfähigkeit eines Erwerbstätigen führt, ist der daraus entstandene Schaden als Rentenanspruch zu ersetzen. Der Verdienstausfall verlangt jedoch eine konkrete Vermögenseinbuße. Somit stellt ein Verlust beziehungsweise die Reduzierung der Erwerbsfähigkeit noch keinen Schaden dar. Für den Ersatz des entgangenen Gewinns muss laut BGH eine “hinreichend konkrete tatsächliche Erwerbsaussicht” vorausgesetzt sein (BGH, Urteil vom 30. Mai 2000).

Eine Einladung zu einem Bewerbungsgespräch reicht beispielsweise nicht aus, um einen potenziellen Verdienstausfall geltend zu machen. Wenn jedoch der Arbeitsvertrag oder Werkvertrag bereits unterschrieben wurde, spielt es keine Rolle, ob der Geschädigte vor dem Unfall gearbeitet hat oder nicht. Gleichzeitig muss der Erwerb vor dem Unfall legal gewesen sein. Gewinne aus Schwarzarbeit oder sonstiger illegaler Erwerbstätigkeit zählen daher nicht.

Bei Selbstständigkeit schuldet der Schädiger den hypothetischen Unternehmensgewinn mindestens bis zur Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit. Das heißt, bis der Geschädigte wieder an den Gewinn anknüpfen kann, den er vor dem Unfall generiert hat. Die Kosten einer Ersatzkraft werden nur erstattet, wenn diese auch tatsächlich eingestellt wurde. Zur Regulierung des Erwerbsschadens werden regelmäßig Sachverständigengutachten eingeholt, um die Höhe zu ermitteln.

Was ist ein Forderungsübergang?

In bestimmten Fällen geht der Anspruch des Geschädigten auf einen Dritten über. Dabei wird von einem “cessio legis” oder einem “gesetzlichen Forderungsübergang” gesprochen. Der Forderungsübergang bedeutet für den Geschädigten, dass er nicht alle Schäden gegenüber dem Schädiger geltend machen kann.

Wenn zum Beispiel eine erwerbstätige Person nicht arbeiten kann, weil er von jemandem geschädigt wurde, aber der Arbeitgeber trotzdem den Lohn fortzahlen muss, kann der Arbeitgeber den gezahlten Betrag unter bestimmten Voraussetzungen vom Schädiger zurückverlangen. In diesem Fall kann der Geschädigte den Verdienstausfallschaden nicht allumfassend vom Schädiger einklagen. Dies gilt logischerweise weder für Selbständige noch Freiberufler. Hier sollte jedoch das Zusammenspiel von Verdienstausfallschaden und Krankengeld berücksichtigt werden, dass auch private Versicherungszahlungen inkludiert.

Wenn Sie in einer solch komplexen Situation stecken, sollten Sie stets einen kompetenten Rechtsanwalt hinzuziehen, um den Verdienstausfallschaden zu prüfen und alle Ihnen zustehenden Ansprüche geltend zu machen. Die Kanzlei Fenderl & Dietrich in Aschaffenburg steht Ihnen beratend zur Seite. Jetzt Kontakt aufnehmen!

Berechnung Verdienstausfallschaden: Wie kann man einen Verdienstausfallschaden berechnen?

Der Erwerbsschaden wird nach der Differenzmethode ermittelt. Die Methode berechnet die Differenz zwischen dem Einkommen ohne den Unfall und dem tatsächlichen Einkommen nach dem Unfall. Für die Berechnung eines Verdienstausfallschadens werden folgende Unterlagen der geschädigten Person herangezogen:

 

  • Entgeltabrechnungen der letzten 12 Monate vor dem Unfall
  • Leistungsbescheide oder Leistungsabrechnungen von Sozialversicherungsträgern, z.B.
    • Krankenversicherung
    • Berufsgenossenschaft
    • Rentenversicherung

Auf dieser Grundlage wird ein Verdienstausfallschaden berechnet und die Höhe des Anspruchs ermittelt. Fachanwalt für Versicherungsrecht Günter Fenderl empfiehlt: Ziehen Sie hierbei immer einen erfahrenen Rechtsanwalt zurate, um auch wirklich die maximale Zahlung für Ihren Verdienstausfallschaden zu erzielen. Die Anwälte der Kanzlei Fenderl & Dietrich stehen Ihnen zur Verfügung.

Wie hängen der Verdienstausfallschaden und das Krankengeld zusammen?

Wenn die Arbeitsunfähigkeit bei einem Erwerbstätigen länger als sechs Wochen dauert, entsteht eine Einkommenslücke. Denn das Krankengeld beträgt nur 70 % des Bruttolohns bzw. maximal 90 % des Nettogehalts. Die Differenz zwischen vollem Lohn und Krankengeld kann als Verdienstausfall geltend gemacht werden, wenn es einen Schädiger gibt. Das Gleiche gilt auch bei der Zahlung von Verletztengeld durch die Berufsgenossenschaft bei einem Arbeitsunfall. Wenn die Arbeitskraft des Geschädigten dauerhaft beeinträchtigt ist, kann eine Erwerbsminderungsrente von der Rentenversicherung bezogen werden.

Wie lange kann ein Verdienstausfallschaden geltend gemacht werden?

Mit dem Eintritt in das gesetzliche Rentenalter entfällt beim Verdienstausfallschaden die Anspruchsgrundlage. Da der Geschädigte auch ohne Unfall nun nicht mehr erwerbstätig wäre, erlischt auch der bis dahin vorhandene Erwerbsschaden. Demnach lässt sich im Rentenalter auch kein Erwerbsschadensersatzanspruch mehr geltend machen. Allerdings tritt in einigen Fällen ein sogenannter “Rentenschaden” auf.

Rechtsanwalt beim Verdienstausfallschaden: Darum ist professionelle Unterstützung empfehlenswert

Bei der Geltendmachung von Erwerbsschäden herrscht oftmals Streit, ob der Geschädigte einer Schadensminderung nachkommt oder nicht. Die gegnerische Haftpflichtversicherung fordert oftmals, dass die Betroffenen zunächst anderweitige Maßnahmen wie eine Umschulung vornehmen müssen, um die Schadenshöhe wenigstens zu mindern. Zugleich kann die Berechnung des Verdienstausfallschadens in der Praxis teilweise deutliche Unterschiede offenbaren. Wenn der Verdienstausfallschaden vor Gericht durchgesetzt werden muss, führt kein Weg an einem Rechtsanwalt für Schadensrecht vorbei.

Wie kann ein Anwalt helfen?

Ein Rechtsanwalt unterstützt Sie bei der Geltendmachung Ihres Anspruchs. Der zukünftige Erwerbsschaden verlangt eine Prognose über die wahrscheinliche berufliche Entwicklung und geht oftmals mit Nachweisschwierigkeiten einher. Deshalb dürfen die Anforderungen an den Nachweis nicht überstrapaziert werden und die Umstände sollten plausibel darlegt werden. Vor allem bei Minderjährigen, Auszubildenden und Studenten ergeben sich hier Besonderheiten, wenn diese verletzt wurden und zum Unfallzeitpunkt noch nicht erwerbsfähig waren. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte helfen Ihnen, die Nachweise entsprechend vorzulegen und die Schadensminderung des Geschädigten zu beweisen.