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Das Quotenvorrecht in der Rechtsschutzversicherung

Mit dem Quotenvorrecht in der Rechtsschutzversicherung haben Sie die Möglichkeit, einen Anspruch auf Erstattung Ihrer Kosten geltend zu machen. Auch im Verkehrsrecht kann das Quotenvorrecht bei der Schadensregulierung häufig zur Anwendung kommen, wenn Sie eine Teilschuld trifft. Da viele Menschen diese Abrechnungstechnik allerdings nicht kennen, wird dieses Recht in der Praxis nicht oft angewandt.

Wenden Sie sich an die Kanzlei Fenderl & Dietrich in Aschaffenburg, wenn Sie einen Unfall hatten und Sie eine Teilschuld trifft. Wir helfen Ihnen, alle Optionen der Schadensregulierung auszuloten und Ihre Ansprüche durchzusetzen.

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Was ist das Quotenvorrecht im Versicherungsrecht?

Gemäß § 86 Versicherungsvertragsgesetz haben Versicherungsnehmer bei einem Ersatzanspruch gegen einen Dritten Anspruch auf Erstattung von Kosten, die z.B. von der Rechtsschutzversicherung nicht übernommen werden. Diese Kosten können Sie von der Versicherung des Gegners einfordern.

„Steht dem Versicherungsnehmer ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser Anspruch auf den Versicherer über, soweit der Versicherer den Schaden ersetzt. Der Übergang kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend gemacht werden.“

Der wichtigste Punkt hierbei ist, dass der Versicherungsnehmer nicht schlechter gestellt sein darf als eine Person ohne Rechtsschutzversicherung.

Wie funktioniert das Quotenvorrecht in der Rechtsschutzversicherung?

Ein Anwendungsbereich des Quotenvorrechts ist die Rechtsschutzversicherung. Diese erstattet häufig keine Fahrtkosten und Abwesenheitsgelder. Zusätzlich fällt für Sie als Versicherungsnehmer eine Selbstbeteiligung an. Sie haben einen Anspruch auf die Erstattung dieser Kosten durch die Gegenseite, damit Sie am Ende nicht schlechter gestellt sein, als wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung hätten.

Was ist beim Quotenvorrecht in der Rechtsschutzversicherung mit Gerichtskosten?

Zu beachten ist, dass es eine Ausnahmeregelung im Hinblick auf zurückerstattete Gerichtskosten gibt. Der BGH hat im Juni 2021 Stellung dazu bezogen, ob das Quotenvorrecht in der Rechtsschutzversicherung auch Gerichtskosten umfasst. Demnach besteht kein Anspruch auf Erstattung überbezahlter Gerichtskosten durch die Versicherung.

Das bedeutet: Wenn die Rechtsschutzversicherung zum Beispiel im Vergleichsfall Gerichtskosten einzahlt und Ihnen diese schließlich zurückerstattet werden, müssen Sie diese Kosten ungekürzt an die Versicherung zurückzahlen. Das gilt auch bei Mandanten, die nicht vollständig von den Gebühren befreit wurden.

Was bedeutet das Quotenvorrecht für Vollkasko- und Kfz-Haftpflichtversicherung?

Die größte Relevanz hat das Quotenvorrecht bei der Unfallabwicklung. Wenn Sie bei einem Unfall eine Mithaftung trifft, haben Sie damit die Möglichkeit, den Schaden mit der eigenen Vollkasko- und der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu regulieren. So können Sie bei Teilschuld die finanzielle Belastung auf ein Minimum reduzieren. Das liegt daran, dass die Vollkaskoversicherung bei alleiniger Abwicklung nicht sämtliche Schadenspositionen übernimmt.

Welche Positionen sind vom Quotenvorrecht betroffen?

Es gibt verschiedene Schadenspositionen, die vom Quotenvorrecht bei einem Verkehrsunfall betroffen sind. Dabei wird zwischen quotenvorberechtigten bzw. kongruenten Schadenspositionen und nichtkongruenten Positionen unterschieden.

Zu den kongruenten Schadenspositionen zählen unter anderem:

  • Sachverständigenkosten
  • Wertminderung
  • Selbstbeteiligung
  • Abschleppkosten

Diese werden vom gegnerischen Versicherer in vollem Umfang gezahlt.

Nicht-kongruente Schadenspositionen sind alle anderen Positionen, beispielsweise:

  • Nutzungsausfall
  • Unkostenpauschale

Diese Kosten zahlt die Haftpflichtversicherung gemäß der Quote im vorliegenden Fall. Wurde festgestellt, dass beide Beteiligten jeweils 50 % der Schuld trifft, zahlt die Versicherung dementsprechend 50 % dieser Kosten.

Wie funktioniert die Abrechnung bei Nutzung des Quotenvorrechts?

Wenn wir für Sie das Quotenvorrecht bei einem Unfall mit Mithaftung nutzen, erfolgt die Abrechnung zunächst über den Haftpflichtversicherer der Gegenseite. Dabei werden zunächst entsprechend der Quote die Kosten von der gegnerischen Haftpflichtversicherung erstattet. Anschließend erfolgt die Regulierung mit Ihrer Vollkasko, die den Rest der kongruenten Schadenspositionen in der Regel vollständig übernimmt.

Zuletzt können wir darüber hinaus den Höherstufungsschaden der Vollkasko entsprechend der Quote von der gegnerischen Haftpflichtversicherung einfordern, nachdem wir zuvor von der Prämienabteilung der Vollkaskoversicherung eine Schätzung dieser Kosten schriftlich einholen.

In der Praxis wird das Quotenvorrecht nicht häufig verwendet, was unter anderem an der Komplexität dieser Möglichkeit meistens aber an der schlichten Unkenntnis liegt. Aus diesem Grund sollten Sie sich bei einem Unfall mit Mithaftung unverzüglich an einen Rechtsanwalt für Versicherungsrecht wenden. Wir unterstützen Sie mit unserer langjährigen Expertise dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen und den finanziellen Schaden so gering wie möglich zu halten.

Beispielrechnung für das Quotenvorrecht im Versicherungsrecht

An einem Beispiel sehen Sie, wie sich das Quotenvorrecht auf die Abrechnung des Schadens auswirkt. Für dieses Beispiel nehmen wir eine Teilschuld von 50 % an.

Folgende Schadenspositionen fallen an:


  • Reparatur: 10.000 Euro
  • Wertminderung: 1.000 Euro
  • Sachverständigenkosten: 800 Euro
  • Abschleppkosten: 500 Euro
  • Nutzungsausfall: 400 Euro
  • Unkostenpauschale: 30 Euro

Gesamtkosten: 12.730 Euro

Die Selbstbeteiligung liegt bei 1.000 Euro.


Abrechnung ohne Quotenvorrecht

Wenn Sie bei der Abrechnung auf das Quotenvorrecht verzichten und nur die Vollkasko in Anspruch nehmen, erhalten Sie lediglich die Reparaturkosten abzüglich Selbstbeteiligung, in diesem Fall also 9.000 Euro. Die restlichen Schadenspositionen werden von der Vollkaskoversicherung nicht übernommen.

Wenn Sie stattdessen auf die Haftpflichtversicherung des Gegners zurückgreifen, erstattet diese gemäß Quote 50 % der Gesamtsumme, also 6.365 Euro.

In beiden Fällen entsteht eine große Lücke zu Ihren tatsächlichen Ansprüchen.


Abrechnung mit Quotenvorrecht

Wenn wir das Quotenvorrecht nutzen, rechnen wir den Schaden zunächst mit dem Haftpflichtversicherer der Gegenseite ab. Diese übernimmt, wie bereits beschrieben, 50 % aller Schadenspositionen, in diesem Beispiel also 6.365 Euro.

Anschließend können wir den Rest der kongruenten Schadenspositionen dank Quotenvorrecht von Ihrer Vollkasko einfordern. Auch hier erhalten Sie dann 50 % dieser Positionen, also Reparatur, Wertminderung, Sachverständigenkosten und Abschleppkosten. Lediglich die nicht-kongruenten Positionen (Nutzungsausfall und Unkostenpauschale) werden von der Vollkasko nicht erstattet. Insgesamt erhalten Sie demnach für diese Positionen von beiden Versicherungen 12.515 Euro.


Abrechnung des Höherstufungsschadens

Da Sie Ihre Vollkaskoversicherung bei der Abrechnung in Anspruch genommen haben, entsteht für Sie in der Folge eine weitere Schadensposition: der Höherstufungsschaden.

Auch diesen können wir mithilfe des Quotenvorrechts regulieren. Hierzu bringen wir im Zuge der Abwicklung bei der Vollkasko die Höhe des Höherstufungsschadens in Erfahrung. Diesen Schaden lassen wir dann in einem dritten Schritt entsprechend der Quote ebenfalls von der Haftpflichtversicherung der Gegenseite erstatten.

Gehen wir in unserem Beispiel von einem Höherstufungsschaden von 800 Euro aus, können wir dementsprechend für Sie 400 Euro von der Haftpflichtversicherung einfordern.

Das Beispiel zeigt: Mit dem Quotenvorrecht haben Sie Möglichkeit, nahezu alle entstandenen Schadenspositionen vollständig von der Vollkasko- und der gegnerischen Haftpflichtversicherung erstatten zu lassen.