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Schmerzensgeld – Wer Anspruch hat und was es zu beachten gilt

Anspruch auf Schmerzensgeld – nach einem Unfall, einer Körperverletzung, einem Hundebiss, einem Behandlungsfehler und in einigen weiteren Fällen können Sie diesen geltend machen. Falls Sie Ihr Schmerzensgeld einklagen müssen, stehen wir Ihnen als Rechtsbeistand mit langjähriger Erfahrung in Aschaffenburg zur Seite und vertreten Sie gerichtlich und außergerichtlich. Sie benötigen Unterstützung beim Durchsetzen Ihrer Ansprüche? Ein Anwalt hilft Ihnen, Schmerzensgeld nach einer Körperverletzung oder anderen Ereignissen zu erhalten. In diesem Beitrag erfahren Sie alles, was Sie über das Thema Schmerzensgeld wissen müssen.

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Was ist Schmerzensgeld?

Nach einem Behandlungsfehler oder einem Unfall besteht nicht nur ein Anspruch auf Schadensersatz, sondern auch auf Schmerzensgeld. Dabei handelt es sich um eine Entschädigung für physische oder psychische Verletzungen und der damit einhergehenden Beeinträchtigung der Lebensfreude oder -qualität.

Infolgedessen soll Schmerzensgeld dem Geschädigten als finanzieller Ausgleich für die erlittenen Schäden dienen. Auch sonstiges Unrecht kann durch Schmerzensgeld ausgeglichen werden. Gleichzeitig kann der Betroffene durch die Zahlung eines Schmerzensgeldes Genugtuung für das erfahren, was ihm angetan wurde. Der Schädiger soll für seine Taten geradestehen und gleichzeitig Wiedergutmachung leisten. Da dies bei einer körperlichen oder seelischen gesundheitlichen Beeinträchtigung nicht möglich ist, soll das Schmerzensgeld als Ausgleichsfunktion dienen und die entstandenen Schäden kompensieren.

Wann hat man einen Anspruch auf Schmerzensgeld?

Eine Person hat Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn diese einen immateriellen Schaden erlitten hat. Die wichtigste Voraussetzung dafür ist, dass der Verursacher des Unfalls vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat und den Geschädigten keine oder nur eine Teilschuld trifft. Folgende Situationen sind typisch für einen Schmerzensgeldanspruch:

  • Unfälle (Verkehrsunfall, Arbeitsunfall, etc.)
  • vorsätzliche & fahrlässige Körperverletzung
  • ärztlicher Behandlungsfehler
  • Hundebiss
  • Mobbing
  • Stalking
  • sexueller körperlicher & Missbrauch

Schmerzensgeld nach einem Unfall

Anspruch auf Schmerzensgeld nach einem Unfall hat man, wenn das Ereignis auf einen Fremden zurückzuführen ist. Dann kann der Geschädigt das Schmerzensgeld sogar einklagen. Ein Anspruch auf Entschädigung ergibt sich aus einer vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführten Beeinträchtigung gemäß § 253 Abs. 2 BGB.

Da Unfälle und Verletzungen immer sehr individuell sind, variieren auch die Schmerzensgeldzahlungen. Kriterien, die Einfluss auf das Schmerzensgeld haben, sind:

  • die mögliche Teilschuld des Geschädigten,
  • die Art und Schwere der Verletzung,
  • die Dauer der Verletzungsfolgen,
  • die Länge eines möglichen Krankenhausaufenthalts,
  • die finanzielle Situation der Beteiligten,
  • das Verhalten des Schädigers nach dem Unfall (z.B. Erste Hilfe).

Achtung: Schmerzensgeld beim Autounfall – das sollten Sie wissen

Wer Schmerzensgeld nach einem Autounfall geltend machen möchte, sollte aufpassen: Bei Auffahrunfällen wird oftmals Schmerzensgeld für ein Schleudertrauma gefordert. Versicherungen verlangen nicht selten ein Gegengutachten, um Kosten zu vermeiden und behaupten daher, dass das Schleudertrauma als Verletzung unter einer gewissen Geschwindigkeit ausgeschlossen sei. Davon sollten sich Betroffene allerdings nicht abschrecken lassen, denn es ist durchaus legitim, auch bei einem Unfall mit geringen Geschwindigkeit Schmerzensgeld einklagen zu wollen. Dabei muss die Verletzung jedoch im Detail bewiesen werden – unsere Kanzlei Fenderl & Dietrich aus Aschaffenburg steht Ihnen dabei tatkräftig zur Seite.

Schmerzensgeld nach einem Hundebiss

Nicht nur durch Unfälle, sondern auch durch einen Hundebiss haben Sie potentiell ein Anrecht auf Schmerzensgeld. Aus einem Hundebiss resultieren nicht selten körperliche Verletzungen sowie psychische Ängste. Insbesondere bei Kindern kann ein solcher Vorfall gravierende Folgen haben. Demnach ist es naheliegend, bei einem Hundebiss Schmerzensgeld geltend zu machen. Gem. § 833 Satz 1 BGB:

“Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen”.

Somit ist der Halter des Hundes verpflichtet, bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen Schmerzensgeld nach einem Hundebiss zu zahlen.

Schmerzensgeld bei seelischen Verletzungen

Wer bei einem Unfall oder anderen Ereignissen einen körperlichen Schaden erleidet und verletzt wird, kann einen finanziellen Ausgleich geltend machen. Aber was passiert, wenn man keine physischen, sondern psychische Verletzungen davonträgt? Auch seelische Verletzungen können Grundlage für einen Anspruch auf Schmerzensgeld sein, zum Beispiel:

  • posttraumatische Belastungsstörung nach einem Unfall
  • psychische Probleme nach Mobbing am Arbeitsplatz
  • Traumatisierungen durch sexuelle Misshandlung
  • medienrechtliches Schmerzensgeld bei einer gravierenden Verletzung der Persönlichkeitsrechte.

Wann muss der Geschädigte zum Arzt gehen?

Um einen Schmerzensgeldanspruch geltend zu machen, müssen sowohl der Geschädigte als auch der Verursacher die Schwere des Leidens nachweisen. Daher ist ein ärztliches Attest oder ein Gutachten in der Regel unerlässlich, damit der Geschädigte einen Anspruch auf Schmerzensgeld erhält.

Wie viel Schmerzensgeld gibt es?

Die Frage nach der Höhe des Schmerzensgeldes nach einem Autounfall oder anderen Ereignissen stellt sich allen Geschädigten – allerdings lässt sie sich nicht pauschal beantworten. Die Höhe des Anspruchs hängt vom individuellen Einzelfall ab. Damit sind nicht nur das Ausmaß der Verletzungen, sondern auch die potenziellen Folgen gemeint.

Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nach:

  • der Schwere der Verletzung,
  • der Dauer der Behandlung bzw. des stationären Aufenthalts,
  • dem Alter des Betroffenen,
  • der Intensität der Schmerzen und
  • den weiteren Folgen der Verletzung.

Zu den Folgen einer Verletzung gehören neben dauerhaften körperlichen Beeinträchtigungen auch psychische Probleme wie Depressionen oder Veränderungen der Lebensführung durch beispielsweise Einschränkung der Arbeitsunfähigkeit. Demnach spielt bei der Höhe des Schmerzensgelds auch die Frage eine entscheidende Rolle, inwieweit eine Minderung der Erwerbsfähigkeit vorliegt. Im Falle einer verminderten Erwerbsfähigkeit kann sich die Summe des Schmerzensgelds deutlich erhöhen.

Wer muss das Schmerzensgeld bezahlen?

Der Verursacher des Leidens ist zur Zahlung des Schmerzensgeldes verpflichtet. Wenn dieser fahrlässig gehandelt hat und eine Versicherung (Haftpflichtpolice) besitzt, übernimmt in der Regel die Versicherung die Schmerzensgeldzahlung. Wer jedoch vorsätzlich handelt, muss aus der eigenen Tasche zahlen.

Eine sorgfältige und ausführliche Dokumentation ist unerlässlich, um den Anspruch auf Schmerzensgeld durchzusetzen. Der Geschädigte muss nicht nur nachweisen, dass die Verletzung die Folge des Schadensereignisses ist. Er muss ebenfalls das Verschulden des Schädigers belegen. Beginnen Sie mit der Dokumentation der Geschehnisse möglichst zeitnah nach dem Unfall, damit die Informationen vollständig und korrekt sind. Falls Sie unsicher sind, wie Sie bei der Dokumentation am besten vorgehen, nehmen Sie gerne unsere Hilfe in Anspruch. Wir beraten Sie gerne, denn beim Thema Schmerzensgeld sind wir Ihr Anwalt in Aschaffenburg!

Verbessert Schmerzensgeld die Lebensqualität?

Geld ist weder ein Allheilmittel noch der Schlüssel für Glück oder Lebensqualität. Auch kann eine hohe Schmerzensgeldsumme die Gesundheitssituation nicht automatisch verbessern oder gar die Gesundheit zurückbringen. Was durch das Schmerzensgeld jedoch erheblich verbessert werden kann, ist die wirtschaftliche Situation des Geschädigten und dessen Familie. Finanzielle Sicherheit wirkt sich nachweislich positiv auf die Genesung aus, lindert mögliche Geldsorgen und bietet zumindest partiell eine Chance auf mehr Lebensfreude und Lebensqualität. Somit können Menschen, die aufgrund eines Unfalls erwerbsunfähig sind, dennoch ein selbstbestimmtes Leben mit finanziellen Ressourcen führen.

Schmerzensgeldrente oder Einmalzahlung?

Nach aktueller Rechtslage wird entweder eine Einmalzahlung des Schmerzensgeldes (ein Kapitalbetrag) oder eine sogenannte monatliche Schmerzensgeldrente geleistet. Als Faustregel gilt: Je stärker die Beeinträchtigung ist, umso höher ist der Anspruch auf Schmerzensgeld. Im Regelfall erfolgt eine Einmalzahlung, denn die Schmerzensgeldrente kommt nur bei schwersten Verletzungen (z.B. Querschnittslähmung, Amputation, Verlust der Sehfähigkeit) in Betracht.

Leider zögern einige Versicherungen insbesondere bei hohen Geldbeträgen, die Auszahlung lange hinaus. Dieses Verhalten wirkt sich jedoch in der Regel positiv für den Geschädigten aus, weil sich die Summe des Schmerzensgeldes erhöhen kann. Gleichzeitig kann auch die fehlende Einsicht des Schadenverursachers zu einer Erhöhung des Schmerzensgeldes führen. Im Einzelfall kann auch hier ein Anwalt beim Einfordern des Schmerzensgeldes unterstützen. Nehmen Sie jetzt Kontakt zur Kanzlei Fenderl & Dietrich auf, um einen professionellen Rechtsbeistand zu erhalten.

Wann verjährt der Anspruch auf Schmerzensgeld?

Für Schmerzensgeldansprüche gilt die reguläre Verjährungsfrist von drei Jahren (gemäß § 195 BGB). Mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, beginnt die Frist. Demnach liegt die Frist in der praktischen Umsetzung (abhängig vom Zeitpunkt des Ereignisses) zwischen drei und vier Jahren.

Der Rat vom Anwalt: Achtung beim Schmerzensgeld nach Körperverletzung

Ob nach einer Schlägerei oder bei fahrlässiger Körperverletzung – nun droht dem Schädiger nicht nur eine Strafe, sondern auch Schmerzensgeld. Ausgenommen ist die versuchte Körperverletzung, bei der es nicht zu einer Schädigung der Gesundheit kommt. Es handelt sich beim Schmerzensgeld stets um einen zivilrechtlichen Anspruch des Opfers, sodass das Verfahren in der Regel in einem gesonderten Verfahren und nicht im Rahmen der Strafverhandlung erfolgt. Demnach wird bei einer Anzeige wegen Körperverletzung nicht automatisch ein Schmerzensgeldanspruch geltend gemacht, sondern muss durch die Antragstellung des Opfers erfolgen. Beim Antrag auf Schmerzensgeld hilft Ihr Anwalt aus Aschaffenburg – die Kanzlei Fenderl & Dietrich. Lassen Sie sich jetzt persönlich von uns beraten!

Schmerzensgeld einklagen – wann lohnt es sich?

Stellen Sie sich vor, Sie haben zivilrechtlich Anspruch auf Schmerzensgeld nach einem Unfall, doch der Verursacher bzw. dessen Versicherung weigert sich, zu zahlen. Gerade bei Auffahrunfällen neigen Versicherungen dazu, die ausgezahlte Summe stark zu verringern oder die Zahlung sogar komplett zu verweigern – um Geld zu sparen. In diesem Fall lohnt es sich, Ihr Anspruchsrecht gerichtlich durchzusetzen, indem Sie das Schmerzensgeld einklagen. Hierfür ist die professionelle Unterstützung durch einen Anwalt zwingend notwendig, weil solche Klagen vor einem Landgericht oder Amtsgericht verhandelt werden. Die Anwaltskosten werden im Erfolgsfall vom Schädiger oder der Versicherung getragen. Schmerzensgeld erfolgreich einklagen – unsere Kanzlei steht Ihnen mit jahrelanger Erfahrung zur Seite.