Schadensersatz: Ihr Anwalt aus Aschaffenburg – Kanzlei Fenderl & Dietrich
Sie sind auf der Suche nach einem engagierten und erfahrenen Rechtsanwalt, der Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld nach einem Unfall für Sie durchsetzt? Sie waren in einen Verkehrsunfall verwickelt und möchten nun prüfen lassen, ob und in welcher Höhe Ihnen Schadensersatzzahlungen zustehen? Dann sind Sie bei der Kanzlei Fenderl & Dietrich bestens aufgehoben. Denn die Anwälte der Kanzlei verfügen über eine langjährige Erfahrung auf dem Gebiet des Verkehrsrechts und damit einhergehenden Schadensersatzansprüchen. Gerne übernimmt im Bereich Schadensersatz Ihr Anwalt aus Aschaffenburg die gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche für Sie und nimmt Ihnen außerdem die Auseinandersetzung mit Ihrer Versicherung ab. Wir helfen Ihnen dabei, Schmerzensgeld nach einem Autounfall zu erhalten und setzen uns mit Schadensersatzansprüchen nach einer Körperverletzung oder anderen Straftaten auseinander. Setzen Sie sich einfach mit unserem Team in Verbindung, wenn Sie unsere Hilfe benötigen.
Haben Sie Schadensersatz Ansprüche und möchten diese geltend machen?
Nehmen Sie am besten heute noch Kontakt mit uns auf.
Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz? Ihr Anwalt setzt Ihr Recht durch!
Durch einen Anwalt für Verkehrsrecht, Strafrecht und weitere Rechtsgebiete können Sie prüfen lassen, ob sich in Ihrem Fall Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche ergeben. Sie haben dann Anspruch auf Schadensersatz, wenn Sie einen materiellen oder immateriellen Schaden erlitten haben, für den eine andere Person durch eine Pflichtverletzung verantwortlich ist. Durch den Schadensersatz soll der Zustand hergestellt werden, der ohne den schädigenden Umstand bestehen würde. Zumeist wird dieser Ausgleich durch eine Geldzahlung erreicht.
Ein Anspruch auf Schmerzensgeld entsteht dann, wenn ein immaterieller Schaden ausgeglichen werden soll, der keinen unmittelbaren wirtschaftlichen Gegenwert hat. So wie beispielsweise erlittene Schmerzen. Schmerzensgeldzahlungen haben also eine Ausgleichungs- sowie eine Genugtuungsfunktion. Lassen Sie sich von Ihrem Anwalt zum Schadensersatz und Schmerzensgeld beraten. Die Kanzlei Fenderl & Dietrich steht Ihnen bei Fragen zu diesem Themenkomplex gerne zur Verfügung.
Welche typischen Schäden können zu Schadensersatzansprüchen führen?
Es gibt sehr viele verschiedene Arten von Schäden, die zu einem Schadensersatzanspruch führen können. Nachfolgend stellen wir Ihnen einige dieser Schäden vor.
Ihr Anwalt erklärt: Schadensersatz aufgrund von Sachschäden
Personenschaden
Haushaltsführungsschaden: Was ist das?
Sie haben noch nie von dem Begriff Haushaltsführungsschaden gehört? Damit stehen Sie sicher nicht alleine da. Als Experte für Schadensersatz prüft Ihr Anwalt der Kanzlei Fenderl & Dietrich in Aschaffenburg, ob solch ein Anspruch in Ihrem Fall in Frage kommt. Ein Haushaltsführungsschaden kommt dann in Betracht, wenn Ihre Gesundheit durch einen Unfall oder eine andere Ursache beeinträchtigt wurde und Sie aus diesem Grund Ihren Haushalt nicht mehr im gewohnten Maße führen können. Voraussetzung für den Ersatz dieses Schadens ist jedoch, dass die verletzte Person vor dem Unfall die Haushaltsführung zum Großteil oder zumindest teilweise übernommen hat. Ähnlich verhält es sich mit den Kinderbetreuungskosten, wenn die verletzte Person nicht in der Lage ist, sich um ihre Kinder zu kümmern.
Ersatzansprüche durch Tod
Ihr Anwalt setzt Ihren Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch für Sie durch
Anwalt für Verkehrsrecht, Strafrecht, Versicherungs- und Arbeitsrecht in Aschaffenburg
Zum Thema Schadensersatz steht Ihnen Ihr Anwalt aus Aschaffenburg mit großer Erfahrung und hoher fachlicher Kompetenz zur Verfügung. Darüber hinaus vertreten wir Sie in vielen weiteren Rechtsgebieten. Die Anwälte der Kanzlei Fenderl & Dietrich sind auf den Gebieten des Verkehrsrechts, des Versicherungs- und Strafrechts sowie des Arbeitsrechts geschult. Dadurch sind sie besonders für rechtliche Probleme prädestiniert, die gleich mehrere Rechtsgebiete berühren. Rechtsanwalt Günter Fenderl ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Verkehrsrecht, Strafrecht und Versicherungsrecht und hat in all diesen Bereichen die Qualifikation als Fachanwalt erworben. Rechtsanwalt Oliver Dietrich ist unser Experte und Fachanwalt für Verkehrsrecht sowie Arbeitsrecht. Rechtsanwalt Thorsten Schmidt ist als Fachanwalt für Verkehrsrecht der ideale Ansprechpartner bei verkehrsrechtlichen Fragen. Auch Herr Frank Muhr vertritt Sie in allen Belangen des Verkehrsrechts und Strafrechts als Fachanwalt.