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Betriebsunterbrechungsversicherung zahlt nicht?
Kanzlei Fenderl & Dietrich hilft

Die Betriebsschließungsversicherung fristet oftmals ein Schattendasein. Aufgrund der Corona-Krise ist die Versicherung jedoch aktuell in aller Munde. Im Fall einer Betriebsunterbrechung soll die Versicherung für die entstandenen Schäden aufkommen. Für viele gastronomische Einrichtungen, Geschäfte im Einzelhandel oder Hotels ist die Covid-19-Pandemie eine akute Bedrohung für den Fortbestand der eigenen Existenz. Wenn die Betriebsunterbrechungsversicherung nicht zahlt, ist Ihr Rechtsanwalt der Kanzlei Fenderl & Dietrich in Aschaffenburg der richtige Ansprechpartner! Nehmen Sie schnellstmöglich Kontakt zu uns auf und vereinbaren Sie einen Termin für eine persönliche Beratung.

Ihre Betriebsunterbrechungsversicherung zahlt nicht?

Nehmen Sie am besten heute noch Kontakt mit uns auf.

Was ist eine Betriebsunterbrechungsversicherung?

Bei einer Betriebsunterbrechungsversicherung handelt es sich um eine Versicherung für Unternehmen. Diese ist dafür gedacht, dass Sie und Ihr Unternehmen bei einer Unterbrechung des Betriebs abgesichert sind. Ein Stillstand der Produktion oder eine Schließung Ihres Ladenlokals gehen zwangsläufig mit finanziellen Einbußen einher. Dies sind beispielsweise der fehlende Umsatz oder die bestehenden Fixkosten, denn trotz ausbleibender Einnahmen müssen Sie natürlich weiterhin Ausgaben bestreiten. Eine Betriebsunterbrechungsversicherung hilft Ihnen, das Risiko zu mindern und Ihr Unternehmen zu schützen.

Wann zahlt die Betriebsunterbrechungsversicherung?

Die Betriebsunterbrechungsversicherung gehört zu den Standardleistungen eines Versicherers für gewerbliche Kunden. Die Versicherung bietet Schutz, wenn die Unterbrechung des Betriebs auf einen Sachschaden zurückzuführen ist. Dies kann etwa in den folgenden Situationen der Fall sein:

• Brand
• Blitzschlag
• Rohrbruch
• Einbruch
• Diebstahl
• Sachbeschädigung
• Explosion

Neuerdings richtet sich das Hauptaugenmerk auf die Covid-19-Pandemie. Zahlt die Betriebsunterbrechungsversicherung auch bei Corona oder besteht Versicherungsschutz nur bei den vorher bekannten Sachschäden? Im Zweifel hilft Ihnen Ihr Rechtsanwalt für Versicherungsrecht der Kanzlei Fenderl & Dietrich gerne weiter. Gemeinsam werfen wir einen Blick auf die konkreten Versicherungsbedingungen und ermitteln beispielsweise den Versicherungswert. Vereinbaren Sie einen Termin in unserer Kanzlei in Aschaffenburg, wenn Ihre Betriebsunterbrechungsversicherung nicht zahlt!

Welche Kosten übernimmt die Versicherung?

Dies hängt entscheidend von dem jeweiligen Versicherungswert ab. Grundsätzlich übernimmt die Versicherung die Kosten, die infolge der Betriebsschließung entstehen. Genauere Informationen zu Ihrem individuellen Fall können wir Ihnen in einem persönlichen Beratungsgespräch geben.

Was sagt die Rechtsprechung zur Betriebsunterbrechungsversicherung bei Corona?

Mittlerweile gibt es die ersten Urteile zu dem Fall, dass nach einer vorübergehenden Schließung wegen Corona die Betriebsunterbrechungsversicherung nicht zahlt. Das LG Mannheim hat festgestellt, dass die Schäden durch die Corona-Pandemie im konkreten Fall der Betriebsunterbrechungsversicherung unterfallen. Für das Gericht spielte keine Rolle, dass der Gesetzgeber die Covid-19-Erkrankung nicht in den Katalog der Krankheiten aufgenommen hat, auf die im Vertrag verwiesen wurde. Die Unsicherheitsregelung des § 305c II BGB hat zur Folge, dass für den Versicherungsnehmer die günstigste Auslegung gilt. Bei fehlender ausdrücklicher Regelung und einem Verweis auf die gängige Klausel, dass bei Krankheiten des Katalogs in §§ 6f. IfSG die Betriebsunterbrechungsversicherung greift, ist diese anwendbar, sofern keine Regelung auf die abschließende Wirkung des Katalogs verweist. Die Zukunft wird zeigen, wie die Gerichte über verschiedene Verträge mit differierenden Versicherungsbedingungen urteilen. Die Kanzlei Fenderl & Dietrich ist auf dem neuesten Stand. Bei einem Termin verweisen wir Sie gerne auf die aktuelle Rechtsprechung, um ein erfolgreiches Vorgehen zu eruieren.

Welche Versicherungen können Schutz bieten?

Die Betriebsunterbrechungsversicherung ist für Hotel, Gastronomie, Einzelhandel und Co. überlebenswichtig. Zudem gibt es weitere Versicherungen, die Ihnen Schutz bieten können: • Veranstaltungsausfallversicherung • Kreditversicherung • Dread-Disease-Versicherung • All-Risk-Betriebsunterbrechungsversicherung

Ist es möglich, dass die Betriebsunterbrechungsversicherung bei Corona nicht zahlt?

Einige Argumente sprechen gegen eine umfassende Zahlungspflicht des Versicherers. Zunächst einmal unterscheidet sich die Betriebsschließung infolge von Corona. Es liegt kein typischer Sachschaden vor. Zudem liegt die Schließung nicht im Betrieb begründet. Viele Versicherer schließen im Voraus die Risiken einer Pandemie aus. Ein Blick auf die konkreten Versicherungsbedingungen lohnt sich. Zudem können viele Unternehmen trotz Corona ihr Geschäft weiterführen. Während die Zahlungen durch die Betriebsunterbrechungsversicherung für ein Hotel über das Überleben entscheiden, können gastronomische Einrichtungen mit einem Lieferservice Umsatzeinbußen reduzieren. Eine Betriebsschließung liegt in diesen Fällen gerade nicht vor.

Warum ist eine individuelle Prüfung erforderlich?

Die Versicherer verwenden unterschiedliche Versicherungsbedingungen. Neben dem Versicherungswert differieren die Leistungen der einzelnen Versicherungen. Glücklicherweise reagieren in der ausnahmslosen Krise viele Versicherungsunternehmen kulant und bieten zumindest Teilzahlungen für die Versicherungsnehmer an. Wenn die Betriebsunterbrechungsversicherung nicht zahlt, sollte eine individuelle Prüfung erfolgen. Während die Standardversicherung häufig die Leistung verweigert, sieht dies bei der All-Risk-Betriebsunterbrechungsversicherung anders aus. Diese sichert Sie vor sämtlichen Schäden ab.

Welches Vorgehen ist empfehlenswert, wenn die Betriebsunterbrechungsversicherung nicht zahlt?

Falls die Betriebsunterbrechungsversicherung nicht zahlt oder offene Fragen zur Betriebsunterbrechungsversicherung bei Hotel, Gastronomie und Co. bestehen, empfiehlt sich ein stringentes Vorgehen. Wählen Sie eine Mehrkostenversicherung, um entstehende Kosten auf den Versicherer abzuwälzen. Wenn Ihr Unternehmen existenziell bedroht ist, ist der Gang zum Rechtsanwalt unausweichlich. Als versierte und erfahrene Rechtsanwälte für Versicherungsrecht helfen wir Ihnen gerne weiter, wenn Sie Probleme mit der Betriebsunterbrechungsversicherung haben.

Warum ist ein Rechtsanwalt bei Problemen mit der Betriebsunterbrechungsversicherung hilfreich?

Wenn die Betriebsunterbrechungsversicherung bei Ihrem Hotel oder die Betriebsschließungsversicherung bei Ihrem Geschäft nicht greifen, ist die Kontaktaufnahme zu Ihrem Rechtsanwalt in Aschaffenburg geboten. Wir prüfen die individuellen Versicherungsbedingungen, sodass Sie die beste Mehrkostenversicherung erhalten, die nach Ihrem Tarif möglich ist.

Unterstützung in verschiedenen Rechtsbereichen: die Kanzlei Fenderl & Dietrich

Ihr Rechtsanwalt für Versicherungsrecht ist zur Stelle, wenn die Betriebsunterbrechungsversicherung nicht zahlt. Zusätzlich helfen wir Ihnen in zahlreichen anderen Rechtsbereichen weiter: Mit langjähriger Erfahrung und Expertise stehen wir Ihnen im Strafrecht, Arbeitsrecht oder Verkehrsrecht zur Seite. Sie sind zu schnell gefahren und sind auf Ihren Führerschein angewiesen? Ein Strafverfahren wurde gegen Sie eingeleitet und Sie wollen das Horrorszenario schnell hinter sich lassen? Oder entspricht Ihr Arbeitszeugnis nicht Ihren Vorstellungen nach der langjährigen Tätigkeit für ein Unternehmen? Jederzeit ist die Kanzlei Fenderl & Dietrich der richtige Partner, um Sie proaktiv bei der Durchsetzung Ihrer Interessen zu unterstützen.