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Handyverstoß laut §23 StVO – was darf man und was nicht?

Ein Handyverstoß besteht laut Straßenverkehrsordnung (StVO) dann, wenn ein elektronisches Gerät während des Führens eines Fahrzeugs in die Hand genommen und bedient wird – auch, wenn es sich bei dem Fahrzeug um ein Fahrrad handelt. Solche Verstöße ziehen ein Bußgeld und mindestens einen Punkt in Flensburg nach sich und können sogar zu einem Fahrverbot führen, wenn man diese Ordnungswidrigkeit wiederholt begeht. Was nach §23 der StVO als Handyverstoß zählt, mit welchen Strafen Sie rechnen müssen und wann Sie Widerspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen sollten, erklären wir Ihnen hier.

Unser Team aus Fachanwälten für Verkehrsrecht unterstützt Sie, wenn Sie Schwierigkeiten wegen eines Handyverstoßes haben und ein Bußgeld zahlen sollen, das nicht gerechtfertigt ist. In solchen Fällen kann sich ein Widerspruch lohnen, der vor Gericht verhandelt wird. Als erfahrene Fachanwälte für Verkehrsrecht beraten wir Sie gerne. Schicken Sie uns jetzt Ihre Anfrage!

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Handyverstoß während der Fahrt – welche Geräte sind betroffen?

Der sogenannte Handyverstoß ist laut StVO eine Ordnungswidrigkeit, wenn eine Person ein Fahrzeug führt und dabei ein elektronisches Gerät nutzt. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um das Handy, doch auch die Nutzung anderer elektronischer Geräte, die zur Kommunikation, Information und Organisation verwendet werden, kann zu einem Bußgeld und Punkten in Flensburg führen.

Während der Fahrt dürfen u.a. folgende Geräte nicht genutzt werden:

  • Smartphones,
  • sonstige Auto- und Mobiltelefone,
  • Tablets,
  • E-Book-Reader,
  • Laptops/Notebooks,
  • Smartwatches,
  • mp3-Player,
  • VR-Brillen.

Die Nutzung solcher und vergleichbarer Geräte ist bedingt erlaubt, wenn der Fahrer nur kurz hinsieht und den Blick danach direkt wieder nach vorne auf die Straße richtet – vorausgesetzt, die Sicht-, Verkehrs-, Straßen- und Wetterverhältnisse lassen es zu, kurz vom Verkehr wegzusehen. Außerdem muss sich das Gerät in einer Halterung befinden. Bedient der Fahrer es während der Fahrt mit der Hand, liegt ein Handyverstoß vor.

Welche Handyverstöße gibt es? – Vorschriften nach StVO

Dass es verboten ist, das Handy am Steuer zu nutzen, wissen die meisten Menschen – und doch gibt es viele Feinheiten in den Vorschriften, wann ein Handyverstoß gegen die StVO vorliegt. Hier erklären hier, was beim Thema „Handy am Steuer“ erlaubt ist und was nicht.

Als Ordnungswidrigkeit gilt:

  • das bloße Halten des Handys in der Hand, auch wenn das Gerät nicht aktiv bedient wird, weil die Gefahr besteht, abgelenkt zu werden, z.B. durch ein plötzlich aufblinkendes Display.
  • die Nutzung elektronischer Geräte durch Bedienen des Displays bzw. Touchscreens, wenn sie dabei in der Hand gehalten werden.
  • die Nutzung auch bei nur kurzem Halten, z.B. in stockendem Verkehr.
  • die Nutzung bei automatisch abgeschaltetem Motor durch eine Start-Stopp-Automatik, z.B. an einer Ampel.
  • das reine Ablesen des Displays, um beispielsweise die Uhrzeit oder eingegangene Nachrichten zu prüfen.
  • das Ablehnen von Anrufen („Wegdrücken“).
  • das Einstecken des Ladekabels.
  • die Nutzung elektronischer Geräte während des Fahrradfahrens – im Stand ist die Benutzung wiederum erlaubt.

Als Ordnungswidrigkeit gilt nicht:

  • das Handy von einer Stelle an eine andere umzulegen (= reines Umlegen von Platz A nach Platz B).
  • das Telefonieren über Freisprechanlage oder Headset.
  • die Nutzung elektronischer Geräte im geparkten Auto bei abgeschaltetem Motor – Achtung! Das kurze Abschalten des Motors durch eine Start-Stopp-Automatik, z.B. beim Halten an einer Ampel, gilt hier nicht. Eine Benutzung elektronischer Geräte stellt in diesem Fall eine Ordnungswidrigkeit dar.
  • die Nutzung des Smartphones als Navigationssystem, sofern das Gerät sich in einer Halterung befindet und nicht in der Hand gehalten wird.
  • der Betrieb von Head-up-Displays, die fahrtbezogene Informationen auf die Windschutzscheibe projizieren.
  • die Nutzung von Einparkhilfen bei Schrittgeschwindigkeit. Im Gegensatz zu anderen elektronischen Geräten darf hier der Monitor auch länger beobachtet werden, wenn er im Sinne seiner Funktion genutzt wird.
  • die Nutzung von Geräten wie Smartwatches per Sprachsteuerung und Vorlesefunktion.

Wie hoch ist das Bußgeld bei einem Handyverstoß?

Die Höhe des Bußgeldes bei einem Handyverstoß richtet sich laut Bußgeldkatalog nach der Schwere des Vergehens. Die Geldstrafe und die Zahl der Flensburger Punkte fallen höher aus, wenn der verantwortliche Fahrer eine Gefährdung oder Sachbeschädigung verursacht hat. Solche Fälle werden zudem mit einem Fahrverbot geahndet. Man muss jedoch nicht zwingend in einem Auto sitzen, um einen Handyverstoß zu begehen. Auch Fahrradfahrern droht ein Bußgeld für die Handynutzung während der Fahrt.

Bußgelder für einen Handyverstoß im Straßenverkehr

Eine Gefährdung ist gegeben, sobald man verkehrswidrig oder rücksichtslos fährt, z.B. durch überhöhte Geschwindigkeit oder indem man eine rote Ampel überfährt. So etwas kann schnell passieren, wenn man durch die Nutzung eines Handys abgelenkt ist.

In Bayern gibt es hierbei eine Besonderheit: Hat man sich bereits eine Ordnungswidrigkeit zuschulden kommen lassen und begeht dann einen Handyverstoß, verdoppelt sich die Geldbuße. Bei zwei oder mehreren Vorbelastungen droht sogar ein Fahrverbot, wenn weder eine Gefährdung noch eine Sachbeschädigung vorliegen – wegen der so genannten „beharrlichen Pflichtverletzung“.

Welche Folgen hat ein Handyverstoß in der Probezeit?

Wird ein Fahrer in der Probezeit mit dem Handy am Steuer erwischt, drohen die gleichen Strafen wie bei allen anderen Fahrern. Weitere Folgen hat ein Handyverstoß für Fahranfänger nur, wenn sie weitere Verstöße gegen die StVO begehen. Die Handynutzung beim Autofahren wird als sogenannter B-Verstoß gewertet – ein weniger schwerwiegender Verstoß. Erst wenn der Fahranfänger vorher oder später einen weiteren A- oder B-Verstoß begeht, ist mit einer Verlängerung der Probezeit und einem kostenpflichtigen Aufbauseminar zu rechnen.

Wann kann es sich lohnen, Widerspruch einzulegen?

Handyverstöße werden in den meisten Fällen bekannt, indem Polizeibeamte das Vergehen beobachten. Des Weiteren kann die ordnungswidrige Handynutzung am Steuer auch durch Blitzer-Fotos entdeckt werden. Bei der Beobachtung durch einen Polizeibeamten zählt dessen Aussage als Zeuge. Bekanntermaßen sind Zeugenaussagen allerdings oftmals ungenau und fehlerhaft – und auch Polizisten können Fehler machen.

Es ist durchaus denkbar, dass ein Polizeibeamter Zeuge einer Situation wird, die für ihn nach einem Handyverstoß aussieht. Hatte der beschuldigte Fahrer jedoch einen Gegenstand in der Hand, der einem Mobiltelefon lediglich ähnelt, aber kein elektronisches Gerät ist, liegt kein Handyverstoß vor. In einem solchen Fall kann sich ein Widerspruch lohnen.

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