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Frank Muhr Rechtsanwalt

Karlstrasse 19-23
D-63739 Aschaffenburg
Email: info@fenderl-dietrich.de
Telefon: 0 60 21 – 38 66 5 – 0
Telefax: 0 60 21 – 38 66 5 – 11

Rechtsanwalt Muhr beschäftigt sich vornehmlich mit dem gesamten Strafrecht, vor allem mit dem Verkehrsstrafrecht als Fachanwalt, dem Betäubungsmittelstrafrecht, dem Kapitalstrafrecht, dem Wirtschaftsstrafrecht und auch dem Steuerstrafrecht. Herr Muhr vertritt seine Mandanten im gesamten Bundesgebiet. Einen weiteren Schwerpunkt stellt die Durchsetzung von zivilrechtlichen Ansprüchen von Schadenersatz– und Schmerzensgeldforderungen dar, die aus Verkehrsunfallereignissen herrühren. Herr Muhr korrespondiert auch in Englisch.

Herr Rechtsanwalt Muhr ist aufgrund besonderer Kenntnisse und Fähigkeiten berechtigt, die Bezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“ und “Fachanwalt für Verkehrsrecht” zu führen.

Fachliche Schwerpunkte

Strafrecht

Bewährung, Durchsuchung, Ermittlungsverfahren, Untersuchungshaft, Strafvollstreckung, Haftbeschwerde, Haftprüfung, Nebenklage, Strafanzeige, Strafbefehl, Jugendstrafrecht, Betäubungsmittel, Nötigung, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Ordnungswidrigkeitenrecht

Bußgeldbescheid, Fahrverbot, Punkteeintrag

Schadenersatz- & Schmerzensgeldrecht

Personenschaden, Sachschaden, Schmerzensgeld, Verkehrsunfall

Verkehrsrecht

Fahrerlaubnis, Führerschein, Bußgeldbescheid, Geschwindigkeitsüberschreitung, Unfallregulierung

Kaufrecht

Neuwagenkauf, Gebrauchtwagenkauf, Gewährleistung, Garantie, Widerruf, Rücktritt, Nachbesserung, Schadenersatz

Mitgliedschaften

  • Rechtsanwaltskammer Bamberg
  • Deutscher Anwaltsverein (DAV)
  • Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV