06021-38665-0 info@fenderl-dietrich.de

Ihr Anwalt für Steuerstrafrecht in Aschaffenburg

Ihnen droht ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung? Oder Sie erwägen eine Selbstanzeige und möchten sich dazu beraten lassen? Wenden Sie sich gleich an die Kanzlei Fenderl & Dietrich in Aschaffenburg! Ihr Anwalt für Steuerstrafrecht steht Ihnen bei allen Problemen in diesem Rechtsgebiet zur Verfügung. Wir helfen Ihnen gerne bei den Themen Steuerfahndung, Steuerstrafverfahren, Selbstanzeige und Co. weiter – vereinbaren Sie einfach einen Termin mit Ihrem Strafverteidiger.

Sie benötigen Unterstützung von einem Anwalt?

Nehmen Sie am besten heute noch Kontakt mit uns auf.

Was macht der Anwalt für Steuerstrafrecht?

Der Anwalt für Steuerstrafrecht beschäftigt sich mit unterschiedlichen Themen des Steuerrechts. Falls Sie wissentlich und willentlich gegen steuerrechtliche Vorschriften verstoßen, kann es sein, dass Sie mit dem Steuerstrafrecht in Konflikt kommen. Hat die Steuerfahndung erst einmal ein Auge auf Sie geworfen, ist das Entkommen häufig schwer – professionelle Beratung ist dringend notwendig, um die beträchtlichen Risiken zu minimieren und das Strafverfahren bestenfalls frühzeitig einzustellen. Die Arbeit des Rechtsanwalts für Steuerstrafrecht beginnt dabei mit der erstmaligen Beratung, bei der Sie Ihr Anliegen präzise und ausführlich schildern können. Anschließend unterscheidet sich das Vorgehen Ihres Rechtsanwalts je nach der individuellen Situation. Vorzugsweise versuchen wir jederzeit, eine vorzeitige Verfahrenseinstellung zu erreichen. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten, die wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch erörtern.

Was sind Steuerrecht, Steuerstrafrecht und Unternehmenssteuerstrafrecht?

Das Steuerrecht ist ein Teilbereich des öffentlichen Rechts. Für den Staat sind die Steuereinnahmen essenziell. Der Fiskus ist auf die Steuern der Privatpersonen und Unternehmen angewiesen, um den Staatshaushalt zu finanzieren. Das Steuerrecht umfasst demnach sämtliche Regelungen, die den Steueranspruch des Staates gegenüber dem Steuerschuldner manifestieren. Das Steuerstrafrecht ist dann einschlägig, wenn ein Steuerschuldner seine Steuerschuld vereitelt bzw. die Steuern verkürzt. Beim Unternehmenssteuerstrafrecht handelt es sich um einen speziellen Rechtsbereich, der nur auf Unternehmen als Steuerschuldner Anwendung findet.

Welcher Straftatbestand steht im Mittelpunkt des Steuerstrafrechts?

Das Hauptaugenmerk des Steuerstrafrechts liegt auf § 370 AO (Abgabenordnung). Dieser regelt den Tatbestand der Steuerhinterziehung, der wohl den meisten Personen ein Begriff ist. § 370 I AO stellt ein Verhalten unter Strafe, bei dem der Steuerschuldner die Steuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt. Dies kann auf unterschiedliche Arten erfolgen. Das Steuerstrafrecht und speziell der § 370 I AO können einschlägig sein, wenn Sie vor den Finanzbehörden falsche Angaben machen oder die Behörde pflichtwidrig nicht über relevante Tatsachen informieren. Wenn ein Strafverfahren nach § 370 I AO gegen Sie eingeleitet wurde, sollten Sie immer Rücksprache mit einem Anwalt für Steuerstrafrecht halten. Das Steuerrecht ist überaus komplex – nur eine professionelle Beratung kann Ihnen dabei helfen, das Bestmögliche aus der Situation zu holen.

Warum ist ein schnelles Handeln im Steuerstrafverfahren erforderlich?

Schnelles Handeln ist das A und O im Steuerstrafrecht. Wenn ein Strafverfahren eingeleitet wird und Sie im Visier der Steuerfahndung stehen, ist Kontakt zum Strafverteidiger unausweichlich. Sowohl für Privatpersonen als auch im Unternehmenssteuerstrafrecht ist eine schnelle Planung der individuellen Verteidigung wichtig. Aus diesem Grund sollten Sie nicht zögern, Ihren Anwalt für Steuerstrafrecht aus Aschaffenburg zu kontaktieren. Mit Fachwissen, Expertise und Erfahrung im Strafrecht finden wir gemeinsam eine Lösung und stimmen jederzeit konstruktiv unser weiteres Vorgehen mit Ihnen ab.

Welche Strafen drohen im Zuge der Steuerfahndung?

Im Strafrecht und vor allem Steuerstrafrecht drohen immer härtere Strafen. Der Gesetzgeber verfolgt das Ziel, Steuerstraftaten stärker zu bestrafen und somit die Steuerhinterziehung effektiv zu bekämpfen. § 370 I AO legt fest, dass die Steuerhinterziehung mit einer Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft wird. Darüber hinaus werden Hinterziehungszinsen fällig, die auf die Steuerschuld angerechnet werden. Bei besonders schweren Fällen nach § 370 I AO gibt es keine Möglichkeit der Geldstrafe. Dann ist die Freiheitsstrafe unausweichlich. Die Steuerhinterziehung zieht also empfindliche Strafen mit sich – lassen Sie sich daher kompetent beraten und vertreten, wenn Ihnen ein Strafverfahren droht.

Was ist die Selbstanzeige bei der Steuerhinterziehung?

Bei der Selbstanzeige handelt es sich um ein spezielles Instrument des Steuerstrafrechts. Wenn Sie die Selbstanzeige wirksam stellen, führt dies zwangsläufig zur Straffreiheit bei einer Steuerhinterziehung. Der Gesetzgeber hat hier sozusagen eine Motivation geschaffen, um wieder auf den Boden des geltenden Rechts zurückzukehren und eine Strafbarkeit zu verhindern. Wenn Sie sich hinsichtlich einer Selbstanzeige beraten lassen wollen, ist unsere Anwaltskanzlei Fenderl & Dietrich in Aschaffenburg genau der richtige Partner für Sie. Dank unserer Erfahrung und unseres Know-hows können wir Ihnen dabei helfen, sich durch eine Selbstanzeige bestmöglich vor der Steuerfahndung zu schützen.

Wann brauchen Sie einen Anwalt für Steuerstrafrecht im Strafverfahren?

Einen Anwalt im Steuerstrafrecht benötigen Sie, wenn die Steuerfahndung Sie ins Auge gefasst hat. Ein Beratungstermin ist bereits in dem Moment sinnvoll, wenn Sie erstmalig von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens erfahren. Denn dann können wir gemeinsam unser weiteres Vorgehen optimal abstimmen. Das Strafrecht ist ein überaus sensibler Rechtsbereich und selbstverständlich mit Belastungen für Sie verbunden. Aus diesem Grund stehen wir Ihnen als Strafverteidiger während des gesamten Steuerstrafverfahrens zur Seite und nutzen alle rechtlichen Mittel, um für Sie das Bestmögliche zu erreichen.

Was passiert mit den geschuldeten Beträgen im Steuerstrafrecht?

Die geschuldeten Beträge müssen Sie natürlich nachbezahlen. Ganz gleich, ob Sie infolge einer Selbstanzeige straffrei werden oder Sie dank Ihres Anwalts für Steuerstrafrecht nur eine milde Strafe bekommen – schließlich stehen dem Staat seine Steuerschulden zu. An der Nachzahlung führen somit keine Wege vorbei. Mittlerweile werden die Hinterziehungszinsen extensiv auf verschiedene Beträge ausgeweitet, sodass Sie auch bei Steuervorauszahlungen teilweise Hinterziehungszinsen zahlen müssen. Ihr Anwalt für Steuerstrafrecht aus Aschaffenburg kann prüfen, ob es sich um rechtmäßige Zinsen handelt oder die zuständige Behörde zu hohe Beträge veranschlagt.

Anwalt für Steuerstrafrecht in Aschaffenburg – jetzt eine Beratung vereinbaren!

Wenn Sie im Steuerrecht die Unterstützung von einem Rechtsanwalt benötigen, kontaktieren Sie gleich die Anwaltskanzlei Fenderl & Dietrich in Aschaffenburg. Denn im Steuerstrafverfahren kommt es nicht unwesentlich auf eine zeitlich schnelle Reaktion an. Wir stehen Ihnen in verschiedenen Rechtsbereichen zur Verfügung. Zum Beispiel können wir Sie in den Bereichen Strafrecht, Versicherungsrecht, Arbeits- und Verkehrsrecht beraten. Zudem gehört auch die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung zum Aufgabenbereich unserer Anwälte. Wenden Sie sich jetzt an unsere Kanzlei, um einen Beratungstermin mit Ihrem Anwalt für Steuerstrafrecht zu vereinbaren!