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Haushaltsführungsschaden – alles Wissenswerte von Ihrem Anwalt

Ein Haushaltsführungsschaden entsteht nach einem Unfall. Wenn man die üblichen Tätigkeiten nicht mehr oder nur eingeschränkt ausführen kann, kommt es oftmals zu Zusatzkosten, für die Ihnen eine finanzielle Entschädigung zusteht. Wenn Sie in Fragen rund um den Haushaltsführungsschaden und vermehrte Bedürfnisse einen Rechtsanwalt benötigen, sind Sie bei der Kanzlei Fenderl & Dietrich in Aschaffenburg an der richtigen Adresse. Wir stehen Ihnen kompetent bei außergerichtlichen und gerichtlichen Verhandlungen mit unserer langjährigen Erfahrung zur Seite. Im folgenden Beitrag erfahren Sie alles Wissenswerte zu unfallbedingten Mehrausgaben und Haushaltsführungsschäden.

Was ist ein Haushaltsführungsschaden?

Wer körperliche Schäden beispielsweise durch einen Verkehrsunfall oder sonstigen Unfall erlitten hat, kann unter Umständen die alltägliche Haushaltsführung einschließlich Kochen, Putzen und Wäsche waschen nicht mehr oder nur beschränkt gewährleisten. Ein Haushaltsführungsschaden inkl. vermehrte Bedürfnisse bezeichnet genau diese Beeinträchtigung, sodass Betroffene eine finanzielle Entschädigung geltend machen können. Dies trifft jedoch nur dann zu, wenn die Verletzung nicht eigenverschuldet ist.

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Folgende Tätigkeiten zählen zur Haushaltsführung:

  • Einkaufen von Lebensmitteln
  • Planung und Organisation des Haushalts
  • Kochen
  • Reinigung der Wohnung
  • Wäsche
  • Betreuung von Familienmitgliedern
  • Reparaturarbeiten
  • Gartenarbeiten

Was ist ein fiktiver Haushaltsführungsschaden?

Wenn eine Haushaltshilfe eingestellt wird, entstehen reale Kosten. Diese können Geschädigte als Haushaltsführungsschaden und vermehrte Bedürfnisse zurückerstattet bekommen. Wer hingegen Freunde oder Angehörige bittet, die Haushaltsführung zu übernehmen, oder wer den Haushalt in der Genesungszeit einfach ruhen lässt, hat keine tatsächlichen Kosten. Somit kann nur geschätzt werden, wie hoch der Betrag einer potentiellen Entschädigung ist. In diesem Fall wird von einem fiktiven Haushaltsführungsschaden gesprochen.

Was sind unfallbedingte Mehrausgaben?

Immer wenn ein Geschädigter eine Dienstleistung oder Ware bezahlt, die er ohne Unfall nicht hätte erwerben müssen, ist von einer unfallbedingten Mehrausgabe die Rede. Wenn der Geschädigte die Ware oder Dienstleistung auch ohne Unfall erworben hätte, handelt es sich dagegen um Sowieso-Kosten – hier besteht kein Schadensersatzanspruch. Nach Unfällen leiden Betroffene und ihre Angehörigen oftmals noch lange Zeit unter den Einschränkungen und Folgen im Alltag. Da die Familienmitglieder ebenfalls von den Auswirkungen betroffen sind – z.B. indem sie unentgeltliche Leistungen für die Verletzten erbringen – sollte dies keinesfalls den Anspruch des Verletzten gegen den Schädiger mindern.

Voraussetzung für den Schadensanspruch ist die konkrete Darlegung und Nachvollziehbarkeit des Mehrbedarfsschadens. Somit müssen Menschen, die unentgeltlich Hilfe beanspruchen, diese Verrichtungen auch schildern und beispielsweise Belege oder Quittungen vorweisen. Gleichzeitig muss vom Arzt bescheinigt werden, dass die unentgeltliche Hilfeleistung auch wirklich erforderlich ist. Daher ist es empfehlenswert, Buch zu führen und die unentgeltlichen Leistungen stichpunktartig festzuhalten. So geraten solche Hilfeleistungen auch dann nicht in Vergessenheit, wenn die Schadensregulierung sich in die Länge zieht.

Welche Heil- und Hilfsmittel stehen zur Verfügung?

Gemäß § 139 SGB V können zahlreiche Hilfsmittel beantragt werden. Eine Schadensersatzpflicht des Schädigers besteht immer dann, wenn ein Hilfs- und Heilmittel ärztlich verordnet ist und die Kosten vom Sozialversicherungsträger (z.B. die gesetzliche Krankenkasse) nicht bezahlt werden.

Beispiele für Hilfs- und Heilmittel sind:

  • Arzneikosten
  • Behandlungen (Massage, Physiotherapie, Kur, etc.)
  • Haushaltshilfe
  • Heimunterbringung
  • Begleitperson
  • Blindenhund
  • Kommunikationshilfe, z.B. Hörgerät
  • Prothesen
  • berufliche Rehabilitation

Wie kann man einen Haushaltsführungsschaden berechnen?

Dem zuständigen Gericht obliegt es, die Höhe der Entschädigungssumme zu schätzen. Im Zuge dessen werden verschiedene Methoden herangezogen, da es keine allgemeingültige Rechenformel gibt.

Differenzmethode
Es wird die Stundenzahl ermittelt, die der Geschädigte aufgrund des Unfalls nicht mehr im eigenen Haushalt aufbringen kann. Wer beispielsweise im Durchschnitt 50 Stunden im Monat mit Tätigkeiten im Haushalt verbracht hat und jetzt nur noch 20 Stunden schafft, weist eine Differenz von 30 Stunden auf. Diese wird als Berechnungsgrundlage herangezogen und mit dem üblichen Stundenlohn einer Haushaltshilfe multipliziert.
Hohenheimer Verfahren
Durch ein Gutachten wird der Fall in einen bestimmten Haushaltstyp eingeordnet. Abhängig vom jeweiligen Haushaltstyp wird eine bestimmte Haushaltsstundenzahl errechnet.
Verfahren nach Schulz-Borck/Hofmann
Der Wert des Haushaltsführungsschaden wird mit Hilfe eines komplexen Tabellenwerks ermittelt. Dabei werden unter anderen die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen, die Stunden, die die geschädigte Person üblicherweise leistet, und Auswirkungen der Verletzung auf die Ausführung bestimmter Tätigkeiten berücksichtigt. Aus den Angaben der jeweiligen Haushaltsführungsschaden Tabelle 2021 bzw. das aktuelle Jahr ergibt sich letztendlich eine fiktive Ausfallzahl, die mit dem fiktiven Stundenlohn (genau wie bei der Differenzmethode) multipliziert wird.

Eine aktuelle Haushaltsführungsschaden-Tabelle (momentan: 2021) zeigt an, welche Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Wer seinen Haushaltsführungsschaden berechnen möchte, sollte mit seinem Anwalt immer eine derartige tabellarische Übersicht einbeziehen.

Gibt es eine Verjährungsfrist für Haushaltsführungsschäden laut BGB?

Unfallbedingte Körperverletzung: Der Anspruch verjährt nach drei Jahren zum Ende des Jahres (ab Datum des Unfalls). Oft wird die Verjährung jedoch durch Verhandlungen mit der Haftpflichtversicherung gehemmt. Grundsätzlich ist zu empfehlen, auf einen Verjährungsverzicht hinzuwirken.

Ärztlicher Behandlungsfehler: Der Anspruch verjährt nach drei Jahren Ab Kenntnis des Fehlers. Wenn der Patient nichts von dem Fehler weiß, beginnt die Verjährung erst ab Vorliegen eines Gutachtens, der den Fehler bescheinigt.

Haushaltsführungsschaden im BGB

Der Haushaltsführungsschaden ist im BGB verankert und betrifft gem. § 843 Abs. 1 BGB die Aufhebung oder Minderung der Erwerbstätigkeit. Nach nahezu jedem Personenschaden entsteht gleichzeitig auch ein Haushaltsführungsschaden. Dieser fällt an, wenn Betroffene nicht mehr in der Lage sind, den Haushalt zu führen (unabhängig davon, ob eine Haushaltshilfe eingestellt und bezahlt wird oder Familienmitglieder die Haushaltsführung übernehmen). Dies gilt nur, sofern der Schaden eine Aufhebung oder Einschränkung der Unterhaltsleistungen für die Familie bedeutet.

Ihr Anwalt in Sachen Haushaltsführungsschaden und vermehrte Bedürfnisse – Kanzlei Fenderl & Dietrich in Aschaffenburg

Wer einen Unfall erlitten hat und nicht mehr den gewohnten Tätigkeiten im Haushalt nachgehen kann, sollte sich umgehend um die Geltendmachung des Anspruchs auf Schadensersatz im Sinne eines Haushaltsführungsschadens bemühen. Bei einem unverschuldeten Unfall sollte immer ein Anwalt hinzugezogen werden, um etwaige Ansprüche zu prüfen. Jedoch können Geschädigte bei den ganzen Tabellen, Übersichten und Methoden zur Berechnung eines Haushaltsführungsschadens schnell den Überblick verlieren. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Fenderl & Dietrich unterstützen Sie!