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Fahren ohne Führerschein: Ihr Anwalt aus Aschaffenburg setzt sich für Sie ein

Sie haben keine Fahrerlaubnis und wurden dennoch beim Autofahren erwischt? Jetzt sind Sie wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis angezeigt worden und sind ratlos, wie Sie sich in dieser Situation verhalten sollten? Zudem fragen Sie sich, welche Konsequenzen nun auf Sie zukommen könnten? Kontaktieren Sie wegen Fahrens ohne Führerschein Ihren Anwalt in Aschaffenburg. Die Anwälte für Strafrecht und Verkehrsrecht der Kanzlei Fenderl & Dietrich betreuen und unterstützen Sie umfassend in dieser Situation.

Sie haben keine Fahrerlaubnis und wurden dennoch beim Autofahren erwischt?

Nehmen Sie am besten heute noch Kontakt mit uns auf.

Kurz erklärt von Ihrem Anwalt: Was bedeutet Fahren ohne Führerschein bzw. Fahrerlaubnis?

Zunächst müssen in diesem Zusammenhang drei Sachverhalte voneinander unterschieden werden, da im allgemeinen Sprachgebrauch die Begriffe Führerschein und Fahrerlaubnis synonym verwendet werden. Wer Auto fährt, ohne ein gültiges Führerscheindokument mitzuführen, dem droht bei einer Verkehrskontrolle lediglich ein Bußgeld von 10 Euro. In der Regel ist aber ein anderer Sachverhalt gemeint, wenn man vom Fahren ohne Führerschein spricht. Hierbei handelt es um das Fahren trotz Fahrverbot oder das Fahren nach Entzug der Fahrerlaubnis. Beide stellen ein deutlich ernsteres Vergehen dar als das Fahren ohne Führerschein. Ihr Anwalt in Aschaffenburg steht Ihnen in einem solchen Fall zur Seite, denn beide Sachverhalte fallen unter den § 21 des Straßenverkehrsgesetzes. Sollten Sie aufgrund einer dieser beiden Sachverhalte von den Ordnungsbehörden eines Fahrens ohne Fahrerlaubnis beschuldigt werden, zögern Sie nicht, sondern kontaktieren Sie sofort Ihren Anwalt für Strafrecht.

Warum ist es sinnvoll, nach dem Fahren trotz Fahrverbot einen Anwalt aufzusuchen?

Wenn Sie mit dem Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis konfrontiert werden, dann sollten Sie ohne vorherige Absprache mit Ihrem Anwalt keine Aussage machen. Ihr Rechtsanwalt kann Akteneinsicht nehmen und herausfinden, welche Beweise gegen Sie vorliegen. Zudem kann Ihr Rechtsanwalt sich mit Ihnen dahingehend abstimmen, wie Sie Ihre Aussage bei Polizei und Staatsanwaltschaft am besten formulieren. Rechtsanwalt Günter Fenderl ist als Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht der ideale Ansprechpartner, um Ihren Fall wegen Fahrens ohne Führerschein bzw. Fahren trotz Fahrverbot zu übernehmen. Auch die Anwälte Oliver Dietrich und Thorsten Schmidt sind Experten im Verkehrsrecht und können Sie beim Vorwurf des Fahrens ohne Führerschein gerichtlich oder außergerichtlich vertreten.

Welche Konsequenzen kann ein Fahren trotz Fahrverbot haben?

Nach § 21 StVG wird ein Fahren ohne Fahrerlaubnis mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe geahndet. Zudem ist eine Sperre für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis zwischen sechs Monaten und fünf Jahren oder ein Fahrverbot von ein bis drei Monaten möglich. Liegt ein schwerwiegender Fall vor, kann auch das Fahrzeug von den Ordnungsbehörden eingezogen werden. Wissen sollten Sie in diesem Zusammenhang außerdem, dass es ebenfalls strafbar ist, jemandem ein Fahrzeug zu leihen, der keine gültige Fahrerlaubnis hat. Hier genügt die bloße Fahrlässigkeit, d. h., es genügt, dass Sie es unterlassen haben, sich vor Übergabe des Pkw die Fahrerlaubnis, sprich den Führerschein, zeigen zu lassen. In diesen Fällen sind Sie strafbar wegen fahrlässigen Gestattens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Dies ist vor allem für große Firmen problematisch, soweit diese über einen Fuhrpark (große Anzahl von Firmenfahrzeugen) verfügen, weil die jeweilige Firma, insbesondere der zuständige Fuhrparkleiter, regelmäßige Kontrollen durchführen muss, ob die eingesetzten Fahrer noch einen gültigen Führerschein haben.