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Ihr Anwalt für Abfindung in Aschaffenburg

Ihr Arbeitgeber möchte Sie kündigen, aber sich nicht den Risiken eines Kündigungsschutzprozesses aussetzen? Daher hat er Ihnen im Rahmen eines Auflösungsvertrages oder eines gerichtlichen bzw. außergerichtlichen Vergleiches eine Abfindung angeboten? Doch mit den Themen Abfindung und Kündigung kennen Sie sich leider gar nicht aus und sind unsicher, in welcher Höhe Ihnen solch eine Abfindung zusteht? Wenn Sie sich sofort an Ihren Rechtsanwalt für Abfindung in Aschaffenburg. Die Anwälte der Kanzlei Fenderl & Dietrich stehen Ihnen mit ihrem Fachwissen und ihrer Erfahrung zur Seite.

Ihr Arbeitgeber möchte Sie kündigen, aber sich nicht den Risiken eines Kündigungsschutzprozesses aussetzen?

Nehmen Sie am besten heute noch Kontakt mit uns auf.

Abfindung – Ihr Anwalt in Aschaffenburg informiert

Eine Abfindung ist eine einmalige Geldleistung, die vom Arbeitgeber anlässlich eines Aufhebungsvertrages, eines Vergleichs oder eines bestimmten Kündigungstyps geleistet wird. Eine Form der Kündigung, die zur Zahlung einer Abfindung führt, kann eine betriebsbedingte ordentliche Kündigung sein. Darüber hinaus kann sich der Abfindungsanspruch aus einem Tarifvertrag ergeben oder im Sozialplan festgeschrieben sein. Um den Kosten eines Kündigungsschutzprozesses zu entgehen, bieten viele Arbeitgeber bereits vor Beginn einer arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung eine Abfindung an. Kündigt ein Arbeitnehmer aus eigener Veranlassung, steht ihm keine Abfindung zu. Lassen Sie sich von Ihrem Anwalt für Abfindung in Aschaffenburg dazu beraten, ob Ihnen eine solche Zahlung zusteht.

Wie wird die Abfindungshöhe berechnet?

Der § 1 a des KSchG besagt, dass sich die Höhe der Abfindung nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit richtet. Pro Jahr der Betriebszugehörigkeit wird ein halbes Monatsgehalt zugrunde gelegt. Wird ein arbeitsgerichtlicher Vergleich geschlossen, orientieren sich viele Richter an dieser Berechnungsgrundlage. Ihr Ansprechpartner der Kanzlei Fenderl & Dietrich in Aschaffenburg, Fachanwalt für Arbeitsrecht Oliver Dietrich, wird gemeinsam mit Ihnen planen, ob und wenn ja, in welcher Höhe Sie eine Abfindungszahlung durchsetzen möchten. Als Anwalt für Abfindung wird er sich mit Ihrem Arbeitgeber auseinandersetzen, um eine hohe Abfindung für Sie auszuhandeln.

Warum ist ein Anwalt für Abfindung so wichtig?

Ein auf Arbeitsrecht spezialisierter Anwalt wie Oliver Dietrich ist im Umgang mit Arbeitgebern sehr erfahren und weiß genau, wie er eine möglichst hohe Abfindung für Sie aushandeln kann. Er kann Ihre Kündigung oder Ihren Aufhebungsvertrag für Sie prüfen und herausfinden, ob Fallstricke oder Benachteiligungen in ihm enthalten sind. Ihr Anwalt für Abfindung kann zudem die Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber für Sie führen und Sie umfassend zum Thema Abfindung beraten.

Darüber hinaus sind die Anwälte der Kanzlei Fenderl & Dietrich in weiteren Rechtsgebieten bewandert. Sie vertreten Sie gerichtlich und außergerichtlich nicht nur im Arbeitsrecht, sondern auch bei allen Fragen und Problemen im Verkehrsrecht, Strafrecht oder Versicherungsrecht.