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Ihr Anwalt für Berufsunfähigkeitsversicherung aus Aschaffenburg

Sie haben eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen für den Fall, dass Sie Ihrer beruflichen Tätigkeit dauerhaft nicht mehr nachgehen können. Nun befinden Sie sich in einer Situation, in der Sie die vereinbarte Leistung in Anspruch nehmen möchten bzw. müssen, doch Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht. Wenn die Versicherung nicht zahlen will, dann sollten Sie sich an Ihren erfahrenen Anwalt für Berufsunfähigkeitsversicherung in Aschaffenburg wenden. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Fenderl & Dietrich vertreten Sie gerichtlich und außergerichtlich bei versicherungsrechtlichen Fragestellungen in ganz Deutschland. Als Anwalt für Versicherungsrecht haben wir Erfahrung darin, die Rechte unserer Mandanten gegenüber Versicherungsgesellschaften geltend zu machen. Vertrauen Sie Ihrem Anwalt für Berufsunfähigkeitsversicherung!

Sie haben eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen und möchten bzw. müssen die vereinbarte Leistung in Anspruch, doch Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht?

Nehmen Sie am besten heute noch Kontakt mit uns auf.

Informationen von Ihrem Anwalt in Aschaffenburg: Was ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung und wann zahlt sie?

Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung handelt es sich um eine der wichtigsten Versicherungsarten für alle Berufstätigen. Diese Versicherung springt dann in finanzieller Hinsicht ein, wenn Sie krankheitsbedingt Ihrer Arbeit, die Sie in gesunden Tagen ausgeübt haben, auf Dauer zu mindestens 50 % nicht mehr nachgehen können, wobei inzwischen psychische Erkrankungen in diesem Zusammenhang eine große Rolle spielen. Diese Form der Versicherung kann als selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) oder als Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) zu einer Risikolebens-, Kapitallebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen werden. In der Regel wird dann eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente gezahlt, wenn der Versicherte infolge einer Krankheit oder eines Verfalls von Körper oder Kräften voraussichtlich seinen zuletzt ausgeübten Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben kann. Hinsichtlich der Arbeitszeit gilt jemand gemeinhin dann als berufsunfähig, wenn er nur noch weniger als 50 % der zuvor geleisteten Arbeit bewältigen kann. Wenn dieser Fall bei Ihnen eintritt, kontaktieren Sie gleich Ihren Anwalt für Berufsunfähigkeit. Schon bei der Beantragung der Versicherungsleistungen stehen wir Ihnen zur Seite.

Warum braucht man Hilfe von einem Anwalt für Berufsunfähigkeitsversicherung?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht. Und nun? Für rechtliche Laien ist es häufig ein Ding der Unmöglichkeit, sich in Augenhöhe und mit Aussicht auf Erfolg mit einer Versicherungsgesellschaft auseinanderzusetzen. Ein Rechtsanwalt für Berufsunfähigkeit, in unserer Kanzlei Herr Rechtsanwalt Fenderl, hingegen verfügt über die notwendige Erfahrung, spezielle Aus- und Fortbildung und das erforderliche Fachwissen, um bei einer Versicherungsgesellschaft Erfolge für Sie zu erzielen. Rechtsanwalt Günter Fenderl ist als Fachanwalt für Versicherungsrecht der ideale Ansprechpartner für alle versicherungsrechtlichen Fragen und hilft Ihnen gerne weiter.

Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht – Ursachen können auf Vertragsschluss zurückgehen

Sie können und sollten die Anwälte der Kanzlei Fenderl & Dietrich schon im Vorfeld des Abschlusses der Berufsunfähigkeitsversicherung bzw. Berufsunfähigkeitszusatzversicherung aufsuchen. Dadurch können Sie etwaige spätere Folgeprobleme mit Ihrer Versicherung vermeiden, weil ein Großteil der späteren Ablehnungsgründe im Versicherungsfall Einwendungen der Versicherung sind, man hätte nicht die erforderlichen Angaben bei den Gesundheitsfragen gemacht. Es besteht also ein erheblicher Aufklärungsbedarf durch einen Fachanwalt schon und gerade bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Dem Agenten oder Versicherungsmakler können Sie dabei nicht unbedingt vertrauen, weil dieser oft nicht die erforderliche juristische Ausbildung hat und zudem natürlich ein Interesse an der sogenannten Abschlussprovision hat. Dies führt nicht selten dazu, dass Gesundheitsfragen vom Agenten „verniedlicht“ werden, mit dem Ergebnis, dass im Versicherungsfall die Versicherung dann die Einwendung der sogenannten „arglistigen Täuschung“ erhebt und damit Ihren Versicherungsschutz ablehnt.  Ein Fachanwalt für Versicherungsrecht kann Sie hinsichtlich des Ausfüllens des Antragsformulars beraten und Sie über mögliche rechtliche Fallstricke aufklären. Selbstverständlich helfen die Anwälte unserer Kanzlei Ihnen auch dann, wenn Sie die Leistungen beantragen möchten oder wenn Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung die Zahlung verweigert.