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Unverschuldeter Unfall im Verkehrsrecht – alles Wissenswerte

Täglich geschehen in Deutschland zahlreiche Verkehrsunfälle. Oft genügt bereits ein kurzer Moment der Unaufmerksamkeit, dass es kracht. Häufig führen Verstöße wie zu dichtes Auffahren, überhöhte Geschwindigkeit oder Ablenkung durch das Handy zu Unfällen. Aber wie sieht es für jene Verkehrsteilnehmer aus, die keinerlei Schuld tragen? Erfahren Sie hier, welche Rechte und Ansprüche Personen haben, die in einem unverschuldeten Unfall geschädigt wurden, und wann die Beratung durch einen Rechtsanwalt sinnvoll ist.

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Unverschuldeter Unfall – welche Rechte gibt es?

Bei einem unverschuldeten Unfall stehen dem Geschädigten zahlreiche Ansprüche zu, um den Zustand wiederherzustellen, der vor dem Unfall bestand. Dabei sollen alle entstandenen Kosten abgedeckt werden, die durch das Ereignis verursacht wurden.

Zu den typischen Ansprüchen gehören die Abschleppkosten vom Unfallort sowie die Kosten für einen unabhängigen Gutachter, den das Opfer selbst wählen kann. Betroffenen können auch die Reparaturkosten in einer Werkstatt sowie eine Wertminderung nach Unfall einfordern – eine Nutzungsausfallentschädigung fällt ebenso unter die möglichen Ansprüche nach einem Unfall ohne eigenes Verschulden. Entsteht durch einen unverschuldeten Unfall ein wirtschaftlicher Totalschaden, werden die Reparatur allerdings in der Regel nicht übernommen, weil diese den Wiederbeschaffungswert überschreiten. Ebenso können Geschädigte Arzt- und Behandlungskosten geltend machen, genau wie eine Entschädigung für einen möglichen Verdienstausfallschaden, wenn sie aufgrund des Unfalls nicht arbeiten können. Wie Sie sehen, ist ein Schadensersatz nach einem unverschuldeten Unfall in unterschiedlichem Ausmaß möglich.

Doch nicht nur materielle Schäden spielen eine Rolle, sondern auch die psychischen und physischen Folgen, die durch den Unfall verursacht werden können. In solchen Fällen besteht zusätzlich die Möglichkeit, Schmerzensgeld zu verlangen. Die Höhe dieses Anspruchs kann jedoch zu Streitigkeiten führen. Ein ärztliches oder psychologisches Gutachten kann helfen, den Schaden genauer zu bemessen und das Schmerzensgeld zu beziffern.

Die Anwaltskosten zur Durchsetzung dieser Ansprüche zählen ebenfalls zu den ersatzfähigen Posten, sodass Opfer unverschuldeter Unfälle umfassend abgesichert sind. Ein unverschuldeter Unfall geht also mit einer Vielzahl an rechtlichen Ansprüchen einher. In vielen Fällen ist eine fachkundige Unterstützung durch einen Rechtsanwalt empfehlenswert, weil ein Fachanwalt für Verkehrsrecht die zahlreichen Facetten dieses Rechtsgebiets genau kennt und Ihnen bei der optimalen Durchsetzung Ihrer Ansprüche helfen kann. Die Fachanwälte für Verkehrsrecht der Kanzlei Fenderl & Dietrich stehen Ihnen gerne zur Seite!

Teilschuld bei unverschuldetem Unfall: Was bedeutet das?

Bei Verkehrsunfällen spielt die Schuldfrage oft eine zentrale Rolle, insbesondere wenn es um eine Teilschuld geht. Häufig tragen mehrere Faktoren oder Personen zum Unfallgeschehen bei, was die Schadensregulierung erschwert. Erst nach Klärung, wer in welchem Umfang verantwortlich ist, kann über die Erstattung entschieden werden. Die Teilschuld bei einem unverschuldeten Unfall ist somit von rechtlicher Bedeutung.

Bei einem unverschuldeten Unfall liegt eine Teilschuld vor, wenn beide Unfallbeteiligte Fehler im Verkehrsgeschehen gemacht haben. Zum Beispiel, wenn der Vordermann plötzlich ohne Grund bremst, der Hintermann jedoch den Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat. In solchen Fällen teilen sich die Parteien die Verantwortung, was auch die Entschädigungsleistungen der Versicherungen beeinflusst.

Die genaue Verteilung der Schuld wird durch Unfallberichte, Zeugenaussagen und Skizzen ermittelt. Für Betroffene kann es in solchen Fällen hilfreich sein, rechtlichen Beistand zu suchen. Hier geht es nicht nur darum, ggf. eine faire Entschädigung für beide Seiten zu erreichen, sondern gegen eine möglicherweise falsch unterstellte Teilschuld vorzugehen. Wird Ihnen eine Teilschuld an einem unverschuldeten Unfall zugewiesen? Holen Sie sich Unterstützung von unseren erfahrenen und kompetenten Fachanwälten für Verkehrsrecht. Sie helfen Ihnen, Ihre Rechte in jeder Hinsicht zu wahren. Jetzt Kontakt aufnehmen!

Unverschuldeter Unfall mit Leasingfahrzeug: Das ist wichtig

Bei einem unverschuldeten Unfall mit einem geleasten Fahrzeug trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Reparaturkosten. In manchen Fällen sind die Verkehrsteilnehmer jedoch verpflichtet, die Reparatur zunächst aus eigener Tasche zu zahlen und die Erstattung später von der gegnerischen Versicherung einzufordern. Die genauen Regelungen hängen vom individuellen Leasingvertrag ab.

Sollte die Schuldfrage unklar sein und beide Parteien teilweise verantwortlich gemacht werden, werden die Kosten gemäß dem festgestellten Schuldverhältnis aufgeteilt. In einem solchen Fall übernimmt die gegnerische Haftpflicht einen Teil der Kosten, während Ihre eigene Vollkaskoversicherung für den Rest aufkommt.

Während der Reparatur sind die Betroffenen verpflichtet, die Leasingraten weiterhin zu zahlen. Eine Rückerstattung dieser Raten erfolgt nicht. Allerdings können diese bei einem unverschuldeten Unfall die Kosten für einen Mietwagen von der gegnerischen Versicherung erstattet bekommen, solange der Wagen in einem angemessenen Verhältnis zu Ihrem geleasten Fahrzeug steht. Ein unverschuldeter Unfall mit einem Leasingfahrzeug gewährt ebenfalls die Chance auf Schadensersatz.

Polizei rufen zur Unfallabwicklung – macht das Sinn?

Bei kleineren Verkehrsunfällen, insbesondere bei leichten Auffahrunfällen, stellt sich oft die Frage, ob die Polizei zur Unfallabwicklung hinzugezogen werden muss. Viele Verkehrsteilnehmer befürchten, ihre Rechte zu verlieren, wenn keine Meldung erfolgt – beispielsweise, wenn ein unverschuldeter Unfall zu einem wirtschaftlichen Totalschaden geführt hat. Hier ist es absolut sinnvoll, die Polizei zu verständigen. Bei kleineren Schäden wie Lackkratzern oder Blechschäden wiederum ist eine polizeiliche Unfallaufnahme nicht zwingend notwendig. Bei solchen leichten Unfällen können die Beteiligten oft selbst die notwendigen Informationen austauschen, wie Namen, Adressen, Kennzeichen und Versicherungsdaten.

Wichtig ist, dass die Unfallbeteiligten kooperativ sind und sich gegenseitig die notwendigen Angaben machen. Sollte dies verweigert werden oder Zweifel an der Richtigkeit bestehen, sollte die Polizei zur Überprüfung gerufen werden. Auch bei Verdacht auf Alkohol- oder Drogeneinfluss, Personenschäden oder wenn der Unfall an einer stark befahrenen Straße stattfindet, ist die Hilfe der Polizei zur Unfallabwicklung empfehlenswert. In solchen Fällen kann die Sicherung von Beweisen entscheidend sein, um später rechtlich abgesichert zu sein. Bei einem unverschuldeten Unfall können Betroffene sich einen Anwalt nehmen, um einen umfassenden rechtlichen Beistand zu haben.

Das ist bei der Unfallabwicklung besonders wichtig:

  • Die Polizei ist nicht immer notwendig: Bei leichten Blech- oder Lackschäden auf eine Meldung verzichten, wenn alle Beteiligten kooperativ sind.
  • Austausch von Informationen: Namen, Adressen, Kennzeichen und Versicherungsdaten der Unfallgegner erfassen.
  • Unfallschwere berücksichtigen: Bei größeren Schäden, Personenschäden oder an vielbefahrenen Straßen sollte die Polizei zur Unfallabwicklung gerufen werden.
  • Polizei einschalten: Wenn Zweifel an der Richtigkeit der Angaben bestehen, die Gegenseite nicht kooperiert oder Verdacht auf Alkohol- oder Drogeneinfluss besteht.
  • Pflicht zur Zusammenarbeit: Wenn ein Unfallbeteiligter eine polizeiliche Aufnahme wünscht, sollte diesem Wunsch nachgekommen werden.
  • Beweise sichern: Fotos vom Unfallort und den Schäden an den Fahrzeugen machen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
  • Bei einem unverschuldeten Unfall: Anwalt nehmen! Betroffene sollten einen Fachanwalt für Verkehrsrecht kontaktieren, um die eigenen Ansprüche konsequent durchzusetzen.

 

Unverschuldeter Unfall – Anwalt nehmen für professionelle Unterstützung

Bei einem Verkehrsunfall fällt es Betroffenen oft schwer, ihre Ansprüche vollständig geltend zu machen. Dies liegt nicht nur an der Komplexität der Rechtslage, sondern auch am Interesse der Versicherungen, möglichst geringe Zahlungen zu leisten. Ob unverschuldeter Unfall mit Leasingfahrzeug oder wirtschaftlichem Totalschaden – ein Rechtsanwalt kann mit seiner Expertise Betroffene vollumfänglich unterstützen.

Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht der Kanzlei Fenderl & Dietrich ist Ihr Fels in der Brandung. Er unternimmt alle notwendigen Schritte – von der Koordination mit der Polizei bis hin zur Kommunikation mit Versicherungen und Sachverständigen – und manövriert Sie sicher durch die Tücken des Verkehrsrechts. Auf diese Weise stellen wir sicher, dass Ihre Rechte gewahrt und bestmöglich vertreten werden. Wenn Sie im Falle eines unverschuldeten Unfalls einen Anwalt zu Hilfe nehmen, entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten, da diese von der gegnerischen Partei getragen werden müssen. Kontaktieren Sie uns jetzt!