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Trotz Fahrverbot im Ausland fahren? Das müssen Sie wissen

Der Urlaub steht vor der Tür, doch Sie haben ein Fahrverbot bekommen – was nun? In solch einem Fall stellen Autofahrer sich die Frage, ob sie trotz eines in Deutschland verhängten Fahrverbots im Ausland fahren dürfen. Die Antwort lautet: Ja, aber das kann riskant sein, weil in vielen EU-Ländern das Fahren ohne Mitführen des Führerscheins verboten ist und mit empfindlichen Bußgeldern geahndet wird. Im Nicht-EU-Ausland sind die Strafen teilweise noch schärfer bis hin zur Freiheitsstrafe

Als Fachanwälte für Verkehrsrecht empfehlen wir: Wenn Sie in Deutschland ein Fahrverbot haben, sollten Sie auch nicht im Ausland fahren. Auf dieser Seite informieren wir Sie, was beim Fahrverbot im Ausland gilt, welchen Einfluss das auf Ihre Kfz-Versicherung hat und in welchen Fällen ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht im Ausland helfen kann.

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Ein deutsches Fahrverbot gilt rechtlich nur in Deutschland (Territorialitätsprinzip).
  • Das Fahren ohne Führerschein kann im Ausland hohe Bußgelder und sogar Freiheitsstrafen sowie die Beschlagnahmung des Fahrzeugs nach sich ziehen.
  • Wer sein eigenes Fahrzeug wissentlich jemandem überlässt, der keinen gültigen Führerschein hat, macht sich ebenfalls strafbar.
  • Wird einem Fahrer im Ausland ein Fahrverbot erteilt und der Führerschein einbehalten, darf er auch in Deutschland nicht Auto fahren, weil er damit gegen die Mitführungspflicht verstößt (§ 4 Abs. 2 FeV).
  • Im Falle eines Unfalls während eines Fahrverbots fordert die Kfz-Versicherung gezahlte Schadenssummen an den Unfallgegner meist vom Versicherungsnehmer zurück.

Disclaimer:

Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar und sollen keine rechtlichen Fragen oder Probleme behandeln, die im individuellen Fall auftreten können. Die Informationen auf dieser Website sind allgemeiner Natur und dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Wenn Sie rechtlichen Rat für Ihre individuelle Situation benötigen, sollten Sie unsere Kanzlei für eine persönliche Beratung konsultieren.

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Begriffserklärung: Fahrverbot vs. Führerscheinentzug

  • Bei einem Fahrverbot behält man zwar grundsätzlich die Fahrerlaubnis, darf sie aber vorübergehend nicht nutzen. Beispielsweise darf man einen Monat lang nicht Auto fahren. (geregelt in § 25 StVG)
  • Bei einem Führerscheinentzug gemäß § 21 StVG wird die Fahrerlaubnis komplett entzogen. Um den Führerschein nach einer Sperrfrist wiederzubekommen, muss man die Fahrerlaubnis neu beantragen und ggf. Maßnahmen wie eine MPU absolvieren.

Darf man trotz eines deutschen Fahrverbots im Ausland fahren?

Ein in Deutschland verhängtes Fahrverbot gilt rechtlich gesehen nur auf deutschem Boden, denn es handelt sich um einen deutschen Hoheitsakt der grundsätzlich auf das Inland beschränkt ist (Territorialitätsprinzip). Rein rechtlich kann Ihnen eine deutsche Behörde nicht verbieten, im Ausland zu fahren. Ein deutsches Fahrverbot ist im Ausland also nicht gültig.

Trotz Fahrverbot im Ausland fahren – mögliche Folgen

Allerdings gibt es ein großes „Aber“: Während eines Fahrverbots müssen Sie Ihren Führerschein vorübergehend abgeben – das heißt, Sie haben in dieser Zeit keinen Führerschein, den Sie im Auto mitführen können. Genau wie in Deutschland besteht aber auch in vielen anderen Ländern eine sogenannte Mitführungspflicht des Führerscheins.

Werden Sie nun im Ausland kontrolliert, können das Dokument jedoch nicht vorzeigen, droht Ihnen je nach Land ein horrendes Bußgeld – unter Umständen im vierstelligen Bereich. In manchen Ländern müssen Sie mit noch empfindlicheren Strafen wie der Beschlagnahmung des Fahrzeugs oder sogar einer Freiheitsstrafe rechnen. Bei besonders harten Strafen geht es meist nicht nur um das reine Fahren an sich, sondern um zusätzliche schwere Vergehen wie Körperverletzung oder Alkoholmissbrauch.

Aus diesen Gründen sollten Sie vom Fahren im Ausland absehen, selbst bei nur einem Monat Fahrverbot. Informieren Sie sich im Zweifelsfall über das aktuell geltende Recht im jeweiligen Land.

Info: Wenn Sie in Deutschland gegen das Fahrverbot verstoßen, droht Ihnen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.

Knackpunkt Kfz-Versicherung
– so wirkt sich ein Fahrverbot auf Ihren Kfz-Versicherungsschutz aus

Viele Menschen denken beim Fahren während eines Fahrverbots nur an das Bußgeld, doch ein viel größeres finanzielles Desaster droht durch die Kfz-Versicherung. Denn in fast jedem Kfz-Versicherungsvertrag existiert die Klausel, dass das Fahrzeug nur von Personen geführt werden darf, die im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind und kein Fahrverbot haben. Wer trotz Fahrverbot fährt (auch im Ausland), begeht eine sogenannte Obliegenheitsverletzung.

In Bezug auf Ihre Versicherung hat es folgende Konsequenzen, wenn Sie während eines Fahrverbot einen Verkehrsunfall im Ausland oder im Inland bauen:

  • Die Versicherung macht Regressansprüche geltend und wird sich das Geld, das sie an den Unfallgegner gezahlt hat, von Ihnen zurückholen – häufig bis zu 5.000 Euro.
  • Bei Schäden am eigenen Auto zahlt die Versicherung meist gar nicht, weil das Fahren trotz Fahrverbot als Vorsatz gewertet wird.

Viele Versicherungen versuchen, den Regress höher anzusetzen, als es rechtlich zulässig ist. Konsultieren Sie deswegen einen Rechtsanwalt, um Ihre finanzielle Belastung so gering wie möglich zu halten. Fachanwalt für Versicherungsrecht Günter Fenderl ist auf Versicherungsfragen spezialisiert und unterstützt Sie mit Nachdruck und jahrelanger Erfahrung. Kontaktieren Sie einfach die Kanzlei Fenderl & Dietrich!

Tipp vom Rechtsanwalt: 4-Monats-Frist bei erstmaligem Fahrverbot nutzen

Falls Sie trotz verhängtem Fahrverbot bald im Ausland fahren möchten oder müssen (z. B. als beruflicher Grenzpendler), gibt es unter gewissen Umständen einen Weg, wie das möglich ist. Der Schlüssel ist die 4-Monatsfrist beim erstmaligen Fahrverbot.

25 Abs. 2a StVG besagt, dass Autofahrer, die in den letzten zwei Jahren vor der aktuellen Tat kein Fahrverbot erhalten haben, das neue Fahrverbot nicht sofort antreten müssen, sondern innerhalb einer Frist von 4 Monaten ab dem rechtswirksamen Bußgeldbescheid. Das Fahrverbot gilt dann ab dem Zeitpunkt, zu dem der Führerschein von einer Behörde oder der zuständigen Polizeidienststelle in Verwahrung genommen wird.

Das bedeutet für Sie: Sie können das Fahrverbot strategisch so legen, dass es in eine Zeit fällt, in der Sie ohnehin nicht auf das Fahrzeug angewiesen sind oder in der ein Fahrverbot Sie aus anderen Gründen nicht so hart trifft.

Beispiel:

Ihnen wurde ein Monat Fahrverbot auferlegt. In zwei Wochen möchten Sie im Ausland Urlaub machen und selbst fahren. Falls Sie in den letzten zwei Jahren kein Fahrverbot hatten, können Sie nun die 4-Monats-Frist nutzen und Ihr Fahrverbot erst nach dem Urlaub antreten – aber spätestens vier Monate, nachdem der Bußgeldbescheid rechtskräftig wurde (Datum auf dem Bußgeldbescheid). Dadurch können Sie trotz des verhängten Fahrverbots noch im In- und Ausland fahren, ohne eine Strafe befürchten zu müssen.

Die 4-monatige Schonfrist beim Antreten des Fahrverbots gilt nicht für Wiederholungstäter. Wenn Sie innerhalb der letzten zwei Jahre vor dem aktuellen Fall schon einmal ein Fahrverbot bekommen haben, wird das neue Fahrverbot mit dem rechtskräftigen Bußgeldbescheid wirksam (§ 25 Abs. 2 Satz 1 StVG). Es beginnt in der Regel zwei Wochen nach Zustellung des Bescheids, sofern kein Einspruch eingelegt wurde.

Wenn Sie Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen, wird er noch nicht rechtskräftig und dadurch ist auch das Fahrverbot noch nicht gültig, sodass Sie zwischenzeitlich noch im Ausland fahren können.

Tipp vom Rechtsanwalt:

Geben Sie Ihren Führerschein so schnell wie möglich ab, denn das Fahrverbot beginnt effektiv, sobald der Führerschein in Verwahrung genommen wird. Je früher Sie den Schein abgeben, desto früher bekommen Sie ihn zurück.

Wann lohnt es sich, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen?

Nicht jeder Bußgeldbescheid ist automatisch rechtlich wirksam, sodass er sich womöglich durch einen Einspruch abwenden lässt. Ein Rechtsanwalt, der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist, kann prüfen, ob der Bescheid eventuell fehlerhaft oder auf andere Weise angreifbar ist. Wird ein Bußgeldbescheid beispielsweise zu spät verschickt, gilt das Vergehen als verjährt.

Die Verjährung von Verkehrsdelikten staffelt sich wie folgt:

  • Bei Ordnungswidrigkeiten: meist 3 Monate
  • bei schwereren Vergehen, die oft auch ein Fahrverbot nach sich ziehen: 6 Monate
  • bei vorsätzlichen Vergehen sowie Bußgeldern zwischen 500 und 1.500 Euro: 1 Jahr

Die erfahrenen Fachanwälte für Verkehrsrecht der Kanzlei Fenderl & Dietrich prüfen Ihren Bußgeldbescheid auf mögliche Fehler und die Chancen auf einen erfolgreichen Einspruch. Ein Einspruch kann eine Bußgeldsache in die Länge ziehen und Ihnen Zeit verschaffen, sodass Sie trotz des drohenden Fahrverbots in Deutschland noch im Ausland fahren können.

Achtung: Ein Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids eingelegt werden – handeln Sie also schnell und kontaktieren Sie noch heute die Kanzlei Fenderl & Dietrich, um Ihren Bescheid akribisch prüfen zu lassen.

Bei welchen Verstößen droht ein Fahrverbot?

Egal, ob Sie von einem Blitzer mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit oder mit Alkohol am Steuer erwischt wurden – viele Verkehrsdelikte ziehen nicht nur ein Bußgeld, sondern auch ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten nach sich. Wir geben Ihnen eine Übersicht über die häufigsten Verstöße, durch die Sie Ihren Führerschein vorübergehend abgeben müssen.

Verstoß:
Wann ein Fahrverbot verhängt wird
  • ab 31 km/h zu viel – ein Monat Fahrverbot
  • ab 51 km/h zu viel – zwei Monate Fahrverbot
  • ab 61 km/h zu viel – drei Monate Fahrverbot
  • ab 41 km/h zu viel – ein Monat Fahrverbot
  • ab 61 km/h zu viel – zwei Monate Fahrverbot
  • ab 70 km/h zu viel – drei Monate Fahrverbot
  • ab 31 km/h zu viel – ein Monat Fahrverbot
  • ab 51 km/h zu viel – zwei Monate Fahrverbot
  • ab 61 km/h zu viel – drei Monate Fahrverbot
Rote Ampel überfahren (Rotlichtverstoß)
  • mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer – ein Monat Fahrverbot
  • und Sachschaden verursacht – ein Monat Fahrverbot
Zu wenig Abstand gehalten bei einer Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h
  • Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes – ein Monat Fahrverbot
  • Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowertes – zwei Monate Fahrverbot
  • Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowertes – drei Monate Fahrverbot
  • mit Gefährdung – ein Monat Fahrverbot
  • mit Sachbeschädigung – ein Monat Fahrverbot
Alkohol- und Drogendelikte (bei Alkohol ab 0,5 Promille)
  • beim 1. Mal – ein Monat Fahrverbot
  • beim 2. Mal – zwei Monate Fahrverbot
  • beim 3. Mal – drei Monate Fahrverbot
  • mit Gefährdung des Straßenverkehrs – Entzug der Fahrerlaubnis, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe
  • ab 1,1 Promille – Entzug der Fahrerlaubnis, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe

Besonderheit bei Geschwindigkeitsüberschreitungen:

Wer zweimal innerhalb eines Jahres mit mehr als 26 km/h zu viel geblitzt oder angehalten wird, erhält ein Fahrverbot für einen Monat – unabhängig von der üblichen Strafe. Besteht zu diesem Zeitpunkt bereits ein Fahrverbot, wird dieses um einen Monat verlängert.

Fahrverbot im Ausland erhalten – darf ich in Deutschland fahren?

Wenn Sie ein Fahrverbot im Ausland erhalten haben, ist Ihnen das Fahren in Deutschland rechtlich gestattet – aber genau wie im umgekehrten Fall wird die Mitführungspflicht (§ 4 Abs. 2 FeV) zum Stolperstein. Denn ausländische Behörden behalten den Führerschein in der Regel vorübergehend ein, sodass Sie ihn bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle in Deutschland nicht vorzeigen können. In diesem Fall wird eine Geldbuße von 10 € fällig.

Trotz Fahrverbot im Ausland gefahren?
Unsere Fachanwälte für Verkehrsrecht stehen Ihnen zur Seite!

Sie sind trotz Fahrverbot im Ausland gefahren und ohne Führerschein erwischt worden? Egal, ob Sie ein Bußgeld in Österreich bekommen oder Ihnen in der Schweiz sogar eine Haftstrafe droht – hier ist in jedem Fall eine kompetente Rechtsberatung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht im Ausland geboten. Die erfahrenen Rechtsanwälte der Kanzlei Fenderl & Dietrich stehen Ihnen zur Seite und übernehmen die Kommunikation mit ausländischen Strafverfolgungsbehörden für Sie. Kontaktieren Sie uns für eine fundierte Erstberatung, damit Ihr Urlaub nicht zum juristischen Nachspiel wird – wir kämpfen für Ihr Recht, auch über Grenzen hinweg.

FAQ: Häufige Fragen zum Fahren im Ausland bei Fahrverbot

Gilt ein deutsches Fahrverbot auch in Österreich, Frankreich oder den Niederlanden?

Rechtlich gesehen nicht. Deutsche Behörden können Ihnen nicht verbieten, im Ausland zu fahren. Allerdings müssen Sie den Führerschein mitführen, was durch die Verwahrung in Deutschland jedoch unmöglich ist.

Ist Fahren ohne Führerschein im Ausland eine Ordnungswidrigkeit oder strafbar?

Das Nicht-Mitführen des Führerscheins ist in vielen Ländern eine Ordnungswidrigkeit, die je nach Land sehr hohe Geldbußen nach sich ziehen kann. Beim Fahren ohne Führerschein riskieren Sie im Ausland hohe Geldbußen, Freiheitsstrafen oder die Beschlagnahmung des Fahrzeugs.

Bekomme ich einen Mietwagen im Ausland, wenn mein Führerschein in Deutschland bei der Bußgeldstelle liegt?

Nein. Für die Anmietung eines Autos ist die Vorlage des Führerscheins zwingend notwendig.

Hilft mir ein internationaler Führerschein im Ausland, wenn der nationale deutsche Schein verwahrt wird?

Nein, der internationale Führerschein ist rechtlich gesehen kein eigenständiges Dokument, sondern nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheins. Er ist weltweit ausschließlich in Kombination mit dem gültigen nationalen Original-Führerschein gültig.

Was passiert mit meinem Führerschein, wenn ich im Ausland ein Fahrverbot erhalten habe?

Bei einem im Ausland verhängten Fahrverbot wird das Dokument meist von der dortigen Polizei einbehalten oder mit einem Sperrvermerk für dieses Land versehen. Nach Ablauf der Verbotsfrist wird der Führerschein üblicherweise auf dem Postweg über das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) an Ihre zuständige deutsche Fahrerlaubnisbehörde zurückgeschickt.

Ich habe einen polnischen/tschechischen Führerschein und bekomme ein Fahrverbot in Deutschland. Muss ich den Schein abgeben?

Sie müssen den physischen ausländischen Führerschein in der Regel nicht dauerhaft abgeben, aber das Fahrverbot wird für Deutschland wirksam im System registriert.

Welche Regelungen gelten für Grenzpendler?

Für Grenzpendler gilt das strikte Territorialitätsprinzip: Das Fahrverbot beginnt und endet exakt an der deutschen Grenze. Wer beispielsweise Deutschland ein Fahrverbot hat, darf auf deutschem Boden kein Fahrzeug führen, sondern muss das Steuer übergeben oder auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen. Wenn Sie während eines deutschen Fahrverbots im Ausland fahren, tragen Sie das Risiko, ohne Führerschein kontrolliert zu werden und mindestens ein hohes Bußgeld zahlen zu müssen.