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Geschwindigkeits­über­schrei­tung in der 30er-Zone – das müssen Sie wissen

Wenn Sie bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung in der 30er-Zone geblitzt wurden, drohen rechtliche Konsequenzen – von Bußgeldern über Punkte in Flensburg bis hin zum Fahrverbot. Was viele Autofahrer jedoch überrascht: Die Strafen unterscheiden sich nicht von denen für eine Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts – höhere Strafen in der 30er-Zone sind ein Mythos.

In vielen Fällen lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid. Nehmen Sie unverzüglich Kontakt zu uns auf und vereinbaren Sie einen Beratungstermin. Die Fachanwälte für Verkehrsrecht der Kanzlei Fenderl & Dietrich bieten Ihnen fachliche Unterstützung, wenn Sie in der 30er-Zone geblitzt wurden.

Geschwindigkeitsüberschreitung in der 30er-Zone: das Wichtigste im Überblick

  • Rechtsmythos: Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung in der 30er-Zone drohen keine besonders hohen Strafen. Es gelten die gleichen Strafen wie bei jeder anderen Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts.
  • Der Toleranzabzug beträgt 3 km/h bei Geschwindigkeiten unter 100 km/h.
  • Fahranfängern droht eine Verlängerung der Probezeit.
  • Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kann sich lohnen. Ein auf Verkehrsrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann Sie fachkundig beraten und Ihnen zu Ihrem Recht verhelfen.

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Rechtsmythos aufgeklärt:
keine härteren Strafen in der 30er-Zone

Drakonische Strafen für Tempoverstöße in der 30er-Zone sind ein weit verbreiteter Mythos. Immerhin dienen Tempo-30-Zonen der Verkehrsberuhigung in Wohngebieten und an potenziellen Gefahrenstellen wie Kitas, Schulen oder Seniorenheimen. Da sie ein Schutzbereich für Kinder, Senioren und Fußgänger im Allgemeinen sind, liegt die Vermutung nahe, dass Verstöße gegen die Höchstgeschwindigkeit hier besonders scharf geahndet werden.

Dem ist allerdings nicht so. Tatsächlich schreibt der Bußgeldkatalog bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung in einer 30er-Zone die gleichen Strafen wie bei anderen Tempo-Vergehen innerorts vor, da auch in der Straßenverkehrsordnung hinsichtlich der geltenden Höchstgeschwindigkeit nicht explizit zwischen innerorts und Tempo-30-Zonen unterschieden wird. Wer in einer 30er-Zone zu schnell fährt und geblitzt wird, muss also nicht mit besonders hohen Strafen rechnen.

In der 30er-Zone geblitzt –
welche Strafen drohen?

Je nach Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung in der 30er-Zone müssen Sie mit einem Bußgeld, Punkten in Flensburg oder sogar einem Fahrverbot von bis zu drei Monaten rechnen. Die Spanne der möglichen Bußgelder liegt zwischen 30 und 800 Euro. Wenn Sie beispielsweise mit 50 km/h in der 30er-Zone unterwegs sind, droht Ihnen ein Bußgeld von 70 Euro.

Im Bußgeldkatalog sind für Geschwindigkeitsüberschreitungen in der 30er-Zone und innerorts die gleichen Sanktionen verankert:

Überschreitung
Bußgeld
Punkte in Flensburg
Fahrverbot
bis 10 km/h
30 Euro
-
-
11–15 km/h
50 Euro
-
-
16–20 km/h
70 Euro
-
-
21–25 km/h
115 Euro
1
-
26–30 km/h
180 Euro
1
-
31–40 km/h
260 Euro
2
1 Monat
41–50 km/h
400 Euro
2
1 Monat
51–60 km/h
560 Euro
2
2 Monate
61–70 km/h
700 Euro
2
3 Monate
über 70 km/h
800 Euro
2
3 Monate

Wie viel Toleranzabzug gibt es in 30er-Zonen?

Die Eichung der Blitzer ist eine gesetzliche Notwendigkeit, um die Zuverlässigkeit der Messung zu gewährleisten. Allerdings sind die meisten Blitzer nicht zu 100 % geeicht. Eine gewisse Ungenauigkeit ist trotz Eichung gegeben. Aus diesem Grund haben die zuständigen Behörden den Abzug einer Toleranz eingeführt, um die ungenaue Messung fairer zu gestalten.

Bei Geschwindigkeiten unter 100 km/h beträgt der Toleranzabzug 3 km/h. Bei höheren Geschwindigkeiten werden 3–5 % der gemessenen Geschwindigkeit abgezogen.

Beispiele:

  • Wenn Sie 50 km/h in der 30er-Zone fahren, misst ein Blitzer 47 km/h. Sie sind dann 17 km/h zu schnell und bekommen ein Bußgeld von 70 Euro.
  • Wenn Sie 110 km/h in der 30er-Zone fahren, wird der Toleranzabzug prozentual ermittelt, beispielsweise mit 3 % – in diesem Fall also ca. 4 km/h. Folglich sind Sie laut Blitzer 76 km/h zu schnell, was ein Bußgeld von 800 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot nach sich zieht.

In der 30er-Zone geblitzt –
was passiert in der Probezeit?

Wer als Fahranfänger geblitzt wird, riskiert eine verlängerte Probezeit – je nachdem, ob es sich um einen A- oder einen B-Verstoß handelt. Ausschlaggebend ist die Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung.

Wenn Fahranfänger mit bis zu 20 km/h zu schnell geblitzt werden, kommen sie mit einem blauen Auge davon. Bei einem solchen B-Verstoß müssen sie in der Regel lediglich das übliche Bußgeld zahlen.

Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts – also auch in der 30er-Zone – von über 21 km/h liegt jedoch ein sogenannter A-Verstoß vor, der für Fahranfänger gravierende Folgen hat:

  • hohes Bußgeld
  • Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre
  • verpflichtende Teilnahme an einem Aufbauseminar

Wer drei A-Verstöße oder sechs B-Verstöße innerhalb der Probezeit begeht, erhält zudem ein Fahrverbot für sechs Monate und muss ggf. zur MPU.

In einem solchen Fall sollten Fahranfänger sich unbedingt an einen Rechtsanwalt wenden. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kann den Bußgeldbescheid prüfen und ihn ggf. erfolgreich anfechten. Kontaktieren Sie jetzt die Kanzlei Fenderl & Dietrich, um sich von einem Anwalt für Verkehrsrecht beraten zu lassen.

Besonderheiten der Tempo-30-Zone

Zwar sind die Konsequenzen, wenn man in der 30er-Zone zu schnell unterwegs ist, die gleichen wie innerorts, doch dafür weist die Tempo-30-Zone sich durch andere Besonderheiten aus:

  • Eine 30er-Zone ist nur am Anfang und am Ende mit Schildern gekennzeichnet. Gelegentlich zeigt zusätzlich eine weiße 30 auf der Fahrbahn die geltende Höchstgeschwindigkeit an.
  • Meistens gilt die Vorfahrtsregel rechts vor links.
  • Zusätzlich zur Geschwindigkeitsbegrenzung gibt es oftmals Fahrbahnverengungen oder andere bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung.
  • In einer Tempo-30-Zone gibt es in der Regel keine Ampeln, Mittellinien oder benutzungspflichtige Radwege.

Es gibt übrigens keine besonderen Parkvorschriften – es gelten die gleichen Regeln wie auf anderen Straßen.

Tempo 30 vor Schulen – auch an Feiertagen und in den Ferien?

Bei der Frage, ob eine Geschwindigkeitsbegrenzung vor Schulen und Kitas auch an Feiertagen und in den Schulferien gilt, ist die Rechtsprechung nicht einheitlich. Während das OLG Brandenburg im Jahr 2019 festgehalten hat, dass ein Tempolimit vor Schulen auch an Feiertagen zu beachten ist, hat das Amtsgericht Wuppertal in 2013 einen Autofahrer von dem Vorwurf einer Geschwindigkeitsüberschreitung in einer 30er-Zone vor einer Schule an einem Feiertag freigesprochen.

Wann lohnt sich ein Einspruch beim Blitzen in der 30er-Zone?

Sie waren in einer 30er-Zone zu schnell unterwegs, wurden geblitzt und nun flattert der Bußgeldbescheid ins Haus. Da eine Geschwindigkeitsüberschreitung in einer 30er-Zone harte Konsequenzen nach sich ziehen kann – bis zu drei Monate Fahrverbot sind möglich –, sollten Sie den Bußgeldbescheid in jedem Fall von einem Rechtsanwalt prüfen lassen.

Ein Einspruch kann sinnvoll sein, wenn:

  • ein hohes Bußgeld oder ein Fahrverbot droht.
  • der Bescheid fehlerhaft ist oder zu spät zugestellt wurde (später als sechs Monate nach der Geschwindigkeitsüberschreitung).
  • Grund zur Annahme besteht, dass ein Messfehler vorliegt.
  • das Tempolimit-Schild nicht gut sichtbar war (z. B. durch Bewuchs oder Schnee).
  • der Abstand zwischen Schild und Blitzer zu gering war (in den meisten Bundesländern gelten Richtlinien, oft 150–200 m).
  • Fahrbahnschäden die Messung verfälscht haben (beispielsweise Bodenwellen oder Schlaglöcher).
  • ein Härtefall vorliegt (beispielsweise, wenn ein Fahrverbot droht, Sie Ihren Führerschein jedoch dringend beruflich benötigen).

Mit einer Rechtsschutzversicherung sind Sie bei einem Einspruch finanziell abgesichert. Unsere Fachanwälte für Verkehrsrecht haben bereits zahlreiche Bußgeldbescheide erfolgreich abgewehrt und kennen die üblichen Fallstricke und Tücken, wenn es um Geschwindigkeitsüberschreitungen in der 30er-Zone geht. Gerade im Ordnungswidrigkeitenrecht gelten zudem teils enge Fristen – diese behalten wir für Sie im Blick und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht.

Tipp vom Anwalt: Bußgeldbescheid erhalten? Jetzt ist schnelles Handeln angesagt! Nach Zustellung des Bescheides haben Sie nur zwei Wochen Zeit, Einspruch einzulegen. Kontaktieren Sie deswegen sofort die Kanzlei Fenderl & Dietrich, um den Bescheid prüfen und ggf. anfechten zu lassen!

FAQ: Geschwindigkeitsüberschreitung in der 30er-Zone – häufige Fragen

Wann ist der Führerschein bei einem Verstoß in einer 30er-Zone weg?

Wenn Sie in einer 30er-Zone mehr als 31 km/h zu schnell fahren, droht ein Monat Fahrverbot – zusätzlich zu 260 Euro Bußgeld und zwei Punkten in Flensburg. Ab über 61 km/h zu viel, sind es sogar bereits drei Monate Fahrverbot.

Ich habe das 30er-Schild übersehen. Droht mir Vorsatz?

Das bloße Übersehen eines einzelnen Verkehrszeichens gilt rechtlich gesehen oft als sogenanntes „Augenblickversagen“, also als fahrlässiges Handeln – in diesem Fall liegt kein Vorsatz vor.

Ein Vorwurf des Vorsatzes, der in der Regel zur Verdopplung der Geldbuße führt, kommt jedoch in folgenden Fällen in Betracht:

  • deutliche Überschreitung: Wer erheblich zu schnell fährt (z. B. 50 km/h oder mehr in der 30er-Zone), dem unterstellen Gerichte häufig, dass das hohe Tempo bewusst wahrgenommen wurde.
  • Ortskenntnis: Bei Anwohnern oder Regelpendlern setzen Gerichte die Kenntnis der Geschwindigkeitsbegrenzung meist voraus.
  • offensichtliche Gegebenheiten: Wenn es bauliche Bremsen (z. B. Bodenschwellen) oder Piktogramme auf der Fahrbahn (weiße 30) gibt, gehen Gerichte oft von Vorsatz aus.
Ich wurde nachts um 3 Uhr geblitzt, obwohl die Straße leer war. Lohnt sich ein Einspruch wegen fehlender Gefährdung?

Nein, mit dieser Begründung nicht. Tempoverstöße werden gesetzlich als abstrakte Gefährdungsdelikte eingestuft. Das bedeutet: Es muss im konkreten Fall niemand gefährdet worden sein, damit eine Strafe fällig wird. Deswegen wird die Einwand-Begründung „Die Straße war leer“ von Behörden und Gerichten ausnahmslos abgelehnt.

Wichtig für Betroffene: Ein Einspruch kann sich dennoch lohnen – allerdings nicht wegen der leeren Straße, sondern bei technischen Messfehlern, unklarer Beschilderung oder formellen Mängeln im Bußgeldbescheid. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Fenderl & Dietrich haben bereits zahlreiche Bußgeldbescheide erfolgreich abgewehrt und prüfen auch Ihren Fall – jetzt Kontakt aufnehmen!

Muss das „Zone 30“-Schild an jeder Einmündung wiederholt werden?

Nein, 30er-Zonen werden nur am Anfang und am Ende gekennzeichnet. An Einmündungen gibt es keine Schilder, dafür befindet sich häufig eine in Weiß aufgemalte 30 auf der Fahrbahn, um Autofahrer zu erinnern, dass sie sich in einer Tempo-30-Zone befinden.

Darf der Blitzer direkt hinter dem 30er-Schild stehen?

Das hängt von der zuständigen Kommune ab. In den meisten Bundesländern gelten Richtlinien, wie viel Abstand zwischen einem Blitzer und einem Tempolimit-Schild sein muss (oft 150–200 m). In besonderen Fällen kann es jedoch vorkommen, dass der Blitzer sehr nah hinter dem Schild steht, beispielsweise in einer sehr kurzen 30er-Zone.

Kann man bei einem Verstoß vor einer Schule das Fahrverbot in ein Bußgeld umwandeln?

Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen in sensiblen Zonen wie Schulen, Kitas und Seniorenheimen legen Richter häufig sehr strenge Maßstäbe an, da der Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer absolute Priorität hat.

Grundsätzlich kann ein Gericht jedoch von einem Fahrverbot absehen, wenn es für den Betroffenen unzumutbare Folgen hätte – beispielsweise im Falle eines Berufskraftfahrers, dessen Existenz durch ein Fahrverbot bedroht wäre, weil er seinen Beruf nicht mehr ausüben könnte. In solchen Fällen kann ein Fahrverbot in eine höhere Geldstrafe umgewandelt werden. Das Gericht prüft hier stets den Einzelfall.

Wann verjährt eine Geschwindigkeitsüberschreitung?

Eine Geschwindigkeitsüberschreitung verjährt nach 6 Monaten gemäß § 26 StVG Abs. 3. Diese Frist kann beispielsweise durch eine Anhörung unterbrochen werden – danach läuft die sechsmonatige Frist wieder komplett von vorne.

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