06021-38665-0 info@fenderl-dietrich.de

Drängeln auf der Autobahn

Drängeln auf der Autobahn haben die meisten Autofahrer bereits erlebt: Drängler fahren dicht auf, drücken auf die Lichthupe, blockieren beim Überholen und setzen andere Autofahrer somit unter Druck. Durch zu dichtes Auffahren kann es sogar zu schweren Verkehrsunfällen kommen. Erfahren Sie hier, welche Strafen es für Drängler gibt, was Sie zu einer Anzeige wissen müssen und wie Sie sich am besten verhalten, wenn Ihr Hintermann Sie bedrängt.

Das Wichtigste im Überblick:

  • Unter gewissen Umständen kann Drängeln auf der Autobahn als Nötigung gelten.
  • Daher kann Drängeln auf der Autobahn mit einer Strafe einhergehen.
  • Mögliche Strafen sind im Bußgeldkatalog festgehalten: Beim Drängeln auf der Autobahn ist mit einem Bußgeld, Punkten in Flensburg oder gar einem Fahrverbot zu rechnen.

 

 

 

 

Sie wurden geblitzt und benötigen Hilfe?

Nehmen Sie am besten heute noch Kontakt mit uns auf.

Ist Drängeln auf der Autobahn eine Straftat?

Beim Drängeln auf der Autobahn handelt es sich um einen Abstandsverstoß. Wenn Autofahrer jedoch über eine längere Strecke hinweg drängeln und der Vordermann mit Lichthupe dazu gedrängt wird, auszuweichen, kann sogar eine Straftat vorliegen. Denn hierbei wird ein anderer Verkehrsteilnehmer teils massiv unter Druck gesetzt – folglich kann Drängeln auf der Autobahn oft als Nötigung eingestuft werden. Dafür drohen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldbuße. Eine Nötigung gilt nämlich als Straftat und ist in § 240 StGB kodifiziert. Demnach liegt eine Nötigung vor, wenn jemand entweder durch Gewalt oder Androhung von Gewalt einen anderen Menschen unter Druck setzt und dieser aus Angst zu einem bestimmten Verhalten genötigt wird.

Was sollte man tun, wenn ein Drängler zu dicht auffährt?

Manche Autofahrer wollen Drängler erziehen und blockieren absichtlich die Fahrbahn. Dies sollte man jedoch dringend vermeiden. Stattdessen sollte man ruhig bleiben und den Drängler vorbeilassen, um das Problem zu lösen. Überholmanöver sollte man nur dann durchführen, wenn die linke Spur frei ist. Zudem sollte man als Autofahrer freundlich bleiben, ohne auf sein Recht zu pochen. Es ist klüger, Provokationen zu ignorieren und den Weg freizumachen, um Gefährdungen und Unfälle zu vermeiden, in die im schlimmsten Fall auch andere Verkehrsteilnehmer hineingezogen werden könnten.

Ab wann liegt eine Straftat vor?

Drängeln auf der Autobahn – Nötigung oder Ordnungswidrigkeit? Eine Nötigung liegt dann vor, wenn ein anderer Autofahrer durch langanhaltendes, dichtes Auffahren und ggf. ständiges Aufblenden mit der Lichthupe unter Druck gesetzt wird und daraufhin die Spur wechseln muss.

Ob riskantes oder unangemessenes Fahrverhalten als Ordnungswidrigkeit oder Straftat bewertet wird, hängt jedoch vom konkreten Fall ab. Die rechtliche Einordnung als Nötigung und damit als Straftat ist auch von der Dauer und Intensität der Ausübung von Gewalt oder Druck abhängig. Zudem ist die „Verwerflichkeit des Verhaltens“ von großer Bedeutung. Das zuständige Gericht entscheidet dann, ob das Verhalten nicht nur grob verkehrswidrig, sondern auch rücksichtslos und verwerflich war. Nicht jedes Drängeln auf der Autobahn ist demnach eine Straftat.

Bußgeldkatalog & Drängeln auf der Autobahn: Welche Strafen gibt es für Nötigung?

Für das Drängeln auf der Autobahn kann die Strafe variieren. Bei einer Verurteilung wegen Nötigung wird meistens ein Bußgeld verhängt, das in Tagessätzen berechnet wird und vom monatlichen Nettogehalt abhängt. Zusätzlich zur Geldbuße drohen Punkte in Flensburg sowie ein vorübergehendes Fahrverbot. Bei schweren Fällen oder Wiederholungstätern kann es neben dem Entzug der Fahrerlaubnis sogar zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren kommen. Meist gibt es jedoch ein Bußgeld wegen Abstands und keine Bestrafung wegen Nötigung.

Beim Drängeln auf der Autobahn liegt typischerweise ein Abstandsverstoß vor, weil der laut § 4 der StVO erforderliche Mindestabstand nicht eingehalten wurde. Hier kann auch eine mögliche Geschwindigkeitsüberschreitung eine Rolle spielen. Laut Bußgeldkatalog drohen beim Drängeln auf der Autobahn und damit zu geringem Abstand Geldbußen von bis zu über 400 Euro inkl. Punkten und Fahrverbot.

 

Nötigung im Straßenverkehr

Doch nicht nur Drängeln auf der Autobahn gehört zur Nötigung im Straßenverkehr. Sollten Sie von einem Drängler belästigt werden und bremsen ihn daraufhin absichtlich aus, kann dies nicht nur eine gefährliche Situation provozieren, sondern im schlimmsten Fall ebenfalls geahndet werden.

Beispiele für Nötigung im Straßenverkehr

  • Drängeln auf der Autobahn
  • Absichtliches, abruptes Ausbremsen nachfolgender Fahrzeuge
  • vorsätzlich verhindern, dass der Hintermann überholen kann

Anzeige für Drängeln auf der Autobahn: Kann man Drängler wirklich anzeigen?

Nun stellt sich die Frage „Kann man eine Anzeige bei Drängeln auf der Autobahn stellen?“. Ja, wenn man sich selbst ordnungsgemäß im Straßenverkehr verhält und nicht bewusst die linke Spur blockiert, kann man Drängler bei der Polizei anzeigen. Wie bereits deutlich wurde, kann es sich beim Drängeln auf der Autobahn um eine Nötigung handeln. Bei Straftaten ist natürlich immer eine Anzeige derselbigen möglich.

 

Wie kann man einen Drängler anzeigen?

Da man bei einer Straftat einen Täter braucht, muss man diesen zunächst identifizieren. Für eine Anzeige muss man sich das Kennzeichen des Fahrzeugs notieren. Somit kann die Polizei den Fahrzeughalter ermitteln, wobei dies nicht zwangsläufig auch immer der Fahrer ist. Daher sollte man den Drängler und den Tathergang möglichst präzise beschreiben können. Dazu gehören Angaben zum ungefähren Alter, Geschlecht und zur Haarfarbe. Am besten lässt man die Angaben durch weitere Zeugen bestätigen. Ansonsten riskieren Betroffene, dass Aussage gegen Aussage steht.

Achtung: Fotos und Videos des aufdringlichen Autofahrers dürfen nicht gemacht werden. Dies sind nicht als Beweismaterial zulässig. Gleichzeitig verstößt der Fahrer möglicherweise selbst gegen die Verkehrsordnung, indem er ein Handy am Steuer benutzt.

 

Wie verhalte ich mich selbst, wenn ich wegen Drängelns angezeigt werde?

Sollten Sie selbst eine Anzeige wegen Drängelns auf der Autobahn erhalten oder sich mit einem Bußgeldbescheid konfrontiert sehen, ist der fachliche Rat eines Rechtsanwalts immer empfehlenswert. Denn in bestimmten Fällen kann Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt werden. Dies ist besonders relevant für Autofahrer, die beruflich auf ihren Führerschein angewiesen sind. Konsultieren Sie also direkt einen Fachanwalt für Verkehrsrecht. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Fenderl & Dietrich stehen Ihnen mit ihrer Expertise und langjährigen Erfahrung gerne zur Seite – nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf!

Wie kann ein Anwalt helfen, wenn es ums Drängeln auf der Autobahn geht?

Bei einer Anzeige wegen Drängelns auf der Autobahn gibt es zwei mögliche Situationen:

  1. Sie möchten jemanden anzeigen, der Sie bedrängt hat.
  2. Ihnen selbst wird vorgeworfen, auf der Autobahn gedrängelt zu haben.

Im ersten Fall klärt der Rechtsanwalt, ob die Anzeige Aussicht auf Erfolg hat und hilft bei der Sammlung und Dokumentation von Beweisen. Zudem kann er helfen, eine Anzeige zu erstellen und diese korrekt bei den Behörden einzureichen.

Im zweiten Fall entwickelt der Anwalt eine Verteidigungsstrategie und bewertet die konkrete Situation. Zudem prüft er die Beweislage der Gegenseite und unterstützt Betroffene bei der Sammlung eigener Beweise. Vor Gericht vertritt der Rechtsanwalt die Interessen seines Mandanten.

Wenn Sie wegen Drängelns auf der Autobahn Anzeige erstatten wollen oder selbst angezeigt werden, melden Sie sich umgehend bei uns. Unsere Fachanwälte für Verkehrsrecht unterstützen Sie mit einer kompetenten Beratung und ihrer langjährigen Erfahrung. Sie helfen Ihnen, Ihre Rechte zu wahren und die bestmögliche Lösung für Ihren konkreten Fall zu finden. Kontaktieren Sie jetzt die Kanzlei Fenderl & Dietrich – wir sind jederzeit gerne für Sie da!