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Forderungsausfallversicherung

Ursprünglich wurde die Forderungsausfallversicherung fast ausschließlich im gewerblichen Bereich zur Absicherung unbestrittener Forderungen genutzt. Seit über einem Jahrzehnt findet sie jedoch auch im privaten Haftpflichtbereich Anwendung. Mittlerweile ist eine Forderungsausfallversicherung im gewerblichen und privaten Bereich verbreitet. Die Kanzlei Fenderl & Dietrich informiert Sie auf dieser Seite über die wichtigsten Aspekte der Forderungsausfallversicherung, beispielsweise hinsichtlich Umsatzsteuer, Haftpflichtversicherung und vieles mehr.

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Was ist eine Forderungsausfallversicherung?

Eine Forderungsausfallversicherung schützt insbesondere Unternehmen vor finanziellen Verlusten, die durch nicht zahlende Kunden entstehen. Sie greift ein, wenn vertraglich vereinbarte Zahlungen trotz Mahnungen und Inkasso dauerhaft ausbleiben. Besonders in Branchen mit langen Zahlungszielen oder hohen Auftragsvolumen kann dies existenzbedrohend sein. Die Versicherung übernimmt in solchen Fällen einen Großteil der offenen Forderung. Für Unternehmen bedeutet eine solche Absicherung nicht nur finanzielle Stabilität, sondern auch Planungssicherheit. Gerade in wirtschaftlich unsicheren Zeiten kann eine Forderungsausfallversicherung entscheidend zur Risikominimierung beitragen.

Forderungsausfallversicherung in der privaten Haftpflicht

Auch im Rahmen der privaten Haftpflichtversicherung kann eine Forderungsausfalldeckung enthalten sein. Hier spricht man jedoch von einer Forderungsausfalldeckung. Diese hat allerdings eine andere Zielsetzung als im gewerblichen Bereich. Wenn jemand durch das Verschulden eines Dritten einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden erleidet, besteht unter Umständen Anspruch auf Schadenersatz. Falls der Verursacher jedoch finanziell nicht in der Lage ist, für den Schaden aufzukommen, und über keine eigene Haftpflichtversicherung verfügt, springt die Forderungsausfallversicherung ein. Insoweit ergänzt diese eine Unfallversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung.

Kann man sich gegen Forderungsausfälle versichern?

Unternehmen können sich gezielt gegen Forderungsausfälle absichern – beispielsweise durch den Abschluss einer Forderungsausfallversicherung. Diese Versicherung springt ein, wenn Kunden offene Rechnungen nicht begleichen, etwa aus Kauf-, Werk- oder Dienstleistungsverträgen. Wichtig dabei: Eine Insolvenz des Schuldners ist nicht zwingend erforderlich, damit der Versicherungsschutz greift. Versichert sind in der Regel nur unbestrittene Forderungen, bei denen kein Widerspruch oder Gegenanspruch vorliegt. Auch geografische und zeitliche Einschränkungen gelten.

Übrigens: Auch im privaten Bereich kann die Forderungsausfallversicherung gegen Forderungsausfälle absichern – und zwar, wenn Geschädigte Anspruch auf einen Schadenersatz durch einen Dritten haben, dieser jedoch zahlungsunfähig ist.

Forderungsausfallversicherung & Umsatzsteuer – was ist wichtig?

Bei einer Forderungsausfallversicherung kann die Umsatzsteuer eine besondere Rolle spielen. Wenn ein Unternehmen eine Rechnung inklusive Umsatzsteuer stellt und der Kunde nicht zahlt, ist die Steuer zunächst trotzdem an das Finanzamt abzuführen. Wird die Forderung später als uneinbringlich anerkannt – etwa durch den Versicherer –, kann die gezahlte Umsatzsteuer korrigiert werden. Wichtig ist dabei, dass die Forderung tatsächlich ausgefallen ist. Manche Versicherer ersetzen auch die Umsatzsteueranteile, andere nicht. Daher sollte vertraglich genau geregelt sein, ob und in welchem Umfang die Forderungsausfallversicherung die Umsatzsteuer absichert.

Ist eine Forderungsausfallversicherung bei Haftpflicht sinnvoll?

Forderungsausfallversicherungen bieten einen wichtigen Schutz, wenn geschädigte Personen ihre berechtigten Ansprüche gegenüber zahlungsunfähigen Verursachern nicht durchsetzen können. In einem Fallbeispiel wird dies besonders deutlich: Ein Autofahrer wurde durch einen fahrlässigen, nicht versicherten und später insolventen Radfahrer geschädigt. Zwar wurde ein Gerichtsurteil zugunsten des Geschädigten erwirkt, jedoch war der Verursacher mittellos – der sogenannte „Titel ohne Mittel“.

Genau hier greift die Forderungsausfallversicherung, die häufig in privaten Haftpflichtversicherungen enthalten ist, was viele Versicherte jedoch nicht wissen. Voraussetzung für eine Leistung ist, dass der Schädiger kein eigenes Vermögen und keine Haftpflichtversicherung besitzt. Insoweit ist die Forderungsausfallversicherung der Haftpflicht sinnvoll.

Der Versicherungsschutz gilt nämlich nicht nur bei Sachschäden im Straßenverkehr, sondern kann sich (je nach Versicherungsbedingungen) auch auf Verletzungen durch Tiere und unter Umständen sogar auf vorsätzlich zugefügte Körperverletzungen erstrecken – ein Bereich, den klassische Versicherungen in der Regel ausschließen. Besonders bei schweren Verletzungen mit hohen Schadenersatzforderungen kann diese Deckung entscheidend sein. Daher ist es ratsam, die eigene Haftpflichtversicherung zu prüfen und gegebenenfalls um diese sinnvolle Ergänzung zu erweitern.

Wie viel kostet eine Forderungsausfallversicherung?

Die Forderungsausfallversicherung im Rahmen der privaten Haftpflichtversicherung ist in der Regel bereits in der Prämie enthalten und verursacht keinen separaten Beitrag. Doch nicht bei allen Versicherern ist die Forderungsausfalldeckung standardmäßig enthalten, sondern muss als zusätzlicher Leistungsbaustein separat abgeschlossen werden oder ist nur in Premium-Tarifen verfügbar. Ebenfalls wichtig zu wissen: Manche Tarife setzen bestimmte Mindestschadenssummen oder gerichtliche Titel voraus. Auch die Deckungshöhe kann begrenzt sein. In hochwertigen Tarifen ist der Schutz meist umfassender. Wer Wert auf eine solide Absicherung gegen Forderungsausfälle legt, sollte daher beim Vertragsabschluss auf die konkrete Ausgestaltung dieser Klausel achten.

Welche Probleme kann es bei der Forderungsausfallversicherung geben?

Bei der Forderungsausfallversicherung können verschiedene Probleme auftreten, insbesondere durch komplexe Vertragsbedingungen. Häufig gilt der Schutz nur bis zu einem vorab festgelegten Kreditlimit. Forderungen, die diesen Rahmen überschreiten, müssen separat angemeldet werden, da sie sonst nicht abgesichert sind. Vielen Versicherungsnehmern ist dies jedoch nicht bewusst, sodass ihnen ein entstandener Schaden möglicherweise nicht bezahlt wird.

Zudem können umfangreiche Mitwirkungspflichten bestehen, etwa die Pflicht zur regelmäßigen Übermittlung von Umsatz- und Saldenmeldungen oder zur namentlichen Nennung aller Kunden mit den jeweils gewünschten Versicherungssummen. Versäumnisse oder Unkenntnis dieser Pflichten können zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

Wie kann ein Anwalt helfen?

Ein Fachanwalt für Versicherungsrecht kann bei Streitigkeiten rund um die Forderungsausfallversicherung eine entscheidende Rolle spielen. Er prüft zunächst, ob ein Leistungsanspruch gegenüber dem Versicherer besteht, etwa bei ausbleibender Zahlung trotz vermeintlich versicherter Forderung. Auch bei unklaren Vertragsklauseln oder bei der Ablehnung einer Entschädigung durch die Versicherung unterstützt ein juristischer Beistand dabei, die Rechtslage fundiert zu klären.

Darüber hinaus begleitet ein spezialisierter Anwalt die Durchsetzung von Forderungen gegenüber zahlungsunwilligen Kunden, insbesondere wenn bereits Mahnungen und Inkassoversuche erfolglos geblieben sind. Dabei achtet er auf die Einhaltung vertraglicher Fristen und formeller Voraussetzungen, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden.

Bei komplexeren Fällen – etwa, wenn die Versicherung eine Leistung mit Hinweis auf bestehende Einreden oder Gegenansprüche verweigert – kann anwaltliche Expertise entscheidend sein. So lassen sich Risiken minimieren und wirtschaftliche Schäden gezielt begrenzen. Günter Fenderl ist Fachanwalt für Versicherungsrecht und steht Ihnen mit seiner jahrelangen Erfahrung, ausgefeiltem Verhandlungsgeschick und umfassender rechtlicher Kompetenz zur Seite. Jetzt Kontakt aufnehmen!

 

Forderungsausfallversicherung
– Ihr Fachanwalt für Versicherungsrecht hilft!

Wenn Sie Probleme im Zusammenhang mit einer Forderungsausfallversicherung haben, bietet Ihnen die Kanzlei Fenderl & Dietrich eine zuverlässige juristische Unterstützung. In solchen Fällen ist es ratsam, alle relevanten Unterlagen bereitzuhalten – darunter die Versicherungspolice, die vollständigen Vertragsbedingungen sowie den gesamten bisherigen Schriftwechsel mit dem Versicherer. Fachanwalt für Versicherungsrecht Günter Fenderl hilft Ihnen, alle erforderlichen Unterlagen vorzubereiten, Leistungsansprüche durchzusetzen oder unklare Vertragsklauseln objektiv zu bewerten.

Auch bei Streitigkeiten über die Anerkennung eines Ausfalls oder die Höhe der Entschädigung kann anwaltlicher Beistand entscheidend sein. Ein Beratungsgespräch bei Ihrem Rechtsanwalt in Aschaffenburg bietet die Möglichkeit, den Fall strukturiert zu prüfen und die nächsten Schritte individuell zu besprechen. Vereinbaren Sie noch heute Ihre unverbindliche Beratung in der Kanzlei Fenderl & Dietrich.