Bußgeld in Österreich: Bußgeldkatalog, Strafen, Führerscheinentzug und mehr
Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit – und schon ist ein Verkehrsverstoß begangen. Ein Bußgeld in Österreich kann für Deutsche und andere ausländische Fahrer schnell teuer werden. Ob Geschwindigkeitsüberschreitung, falsches Parken oder Handyverstoß am Steuer – wer ein Bußgeld aus Österreich erhält, sollte sich mit den rechtlichen Grundlagen auskennen. Besonders wichtig sind dabei die Verjährungsfristen. Denn ein Bußgeldbescheid verliert unter bestimmten Umständen seine Gültigkeit. Doch wie lange kann ein Verfahren offenbleiben? Welche Fristen gelten bei welchen Verstößen? Und worauf müssen auch deutsche Autofahrer achten? Die Antworten gibt es im folgenden Beitrag.
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Gibt es in Österreich einen Bußgeldkatalog?
Die österreichische Straßenverkehrsordnung (StVO) ähnelt in vielen Punkten der deutschen. Auch hier steht das Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme im Vordergrund. Wer sich an die deutschen Regeln hält, macht im Regelfall auch in Österreich wenig falsch. Dennoch gibt es Unterschiede, vor allem beim Sanktionssystem.
Österreich hat keinen zentralen Bußgeldkatalog wie es ihn in Deutschland gibt. Stattdessen legen die zuständigen Behörden regional fest, wie hoch ein Bußgeld ausfällt. Kleinere Verstöße werden häufig mit einer sogenannten Anonymverfügung geahndet. Daneben existieren auch sogenannte Organmandate, die von der Polizei direkt vor Ort verhängt werden und landesweit ähnliche Höhen haben.
Wie hoch ist ein Bußgeld in Österreich?
Die Höhe eines Bußgelds in Österreich richtet sich nach Art und Schwere des Verstoßes. Anders als in Deutschland gibt es in Österreich oft einen breiten Ermessensspielraum. Die Polizei kann je nach Situation, Gefährdung und Einsicht des Fahrers unterschiedlich hohe Strafen verhängen. Besonders bei gravierenden Verstößen – etwa bei Alkohol am Steuer oder massiver Geschwindigkeitsüberschreitung – sind hohe Geldbußen möglich. Der österreichische Bußgeldkatalog unterscheidet dabei nicht nur nach Tatbestand, sondern auch nach Umständen.
Im Folgenden eine kompakte Übersicht typischer Bußgelder:
Diese Angaben dienen der Orientierung. Je nach Bundesland, Verkehrsaufkommen oder Wiederholungstat kann das Bußgeld variieren. Es kommt beispielsweise darauf an, ob die Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts oder außerorts vorliegt. Auch bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung in einer 30er-Zone gibt es besondere Regeln. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kann Sie kompetent zu den einzelnen Fällen beraten – nehmen Sie jetzt Kontakt zur Kanzlei Fenderl & Dietrich auf, Ihrem Rechtsanwalt in Aschaffenburg.
Alkohol am Steuer – was sagt in Österreich der Bußgeldkatalog?
Der österreichische Bußgeldkatalog sieht bei Alkohol am Steuer empfindliche Strafen vor. Die Promillegrenze liegt bei 0,5 – für Fahranfänger und Lkw-Fahrer sogar bei nur 0,1. Bereits beim ersten Verstoß drohen Bußgelder ab 300 Euro sowie eine Vormerkung im Verkehrsregister. Ab 0,8 Promille folgt ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten, das Bußgeld beginnt hier bei 800 Euro. Wer mit über 1,2 Promille erwischt wird, muss mit 1.200 bis 4.400 Euro Bußgeld und mindestens vier Monaten Fahrverbot rechnen. Bei Werten über 1,6 Promille droht sogar eine Strafe von bis zu 5.900 Euro.
Bußgeld in Österreich – das gilt auf der Autobahn
Die Bußgelder für Verkehrsverstöße auf österreichischen Autobahnen variieren je nach Art und Schwere des Verstoßes. Im Folgenden sind einige häufige Verstöße und die entsprechenden Strafen aufgeführt:
Geschwindigkeitsüberschreitungen
- Bis zu 20 km/h über dem Tempolimit: Geldstrafe von etwa 70 Euro
- 21 bis 30 km/h über dem Tempolimit: Geldstrafe zwischen 70 und 150 Euro
- Mehr als 30 km/h über dem Tempolimit: Geldstrafe bis zu 2.180 Euro; zusätzlich kann ein Führerscheinentzug von mindestens zwei Wochen erfolgen.
Bei wiederholten Verstößen oder besonders hohen Geschwindigkeitsüberschreitungen können die Strafen verschärft werden, einschließlich längerer Führerscheinentzüge und verpflichtender Nachschulungen.
Fahren ohne gültige Vignette
Für die Nutzung österreichischer Autobahnen ist eine gültige Vignette erforderlich. Das Fahren ohne Vignette zieht eine Ersatzmaut von 120 Euro nach sich. Bei Manipulationen oder Missbrauch der Vignette kann die Strafe auf 240 Euro steigen.
Alkohol am Steuer
Die Promillegrenze in Österreich liegt bei 0,5 Promille. Bei Überschreitungen drohen folgende Strafen:
- 0,5 bis 0,79 Promille: Geldstrafe ab 300 Euro
- 0,8 bis 1,19 Promille: Geldstrafe ab 800 Euro
- 1,2 bis 1,59 Promille: Geldstrafe ab 1.200 Euro
- Ab 1,6 Promille: Geldstrafe ab 1.600 Euro
Zusätzlich können Fahrverbote von mindestens einem Monat verhängt werden.
Bitte beachten Sie, dass die genannten Beträge Richtwerte sind und je nach Bundesland sowie den Umständen des Einzelfalls variieren können.
Fahrverbot und Punkte – was droht in Österreich?
In Österreich ersetzt der „Entzug der Lenkberechtigung“ das deutsche Fahrverbot. Dieses Fahrverbot kann auch kurzfristig verhängt werden – etwa für drei oder sechs Wochen. Bei ausländischen Fahrern bedeutet das konkret: Sie dürfen während dieser Zeit kein Fahrzeug auf österreichischen Straßen führen.
Ein Punktesystem wie in Deutschland existiert nicht. Stattdessen gilt das Vormerksystem, das auch bei ausländischen Verkehrsteilnehmern greift.
Zwar müssen Ausländer keine Nachschulungen absolvieren, doch die Eintragung bleibt bestehen. Eine drastische Neuerung seit März 2024 betrifft extreme Geschwindigkeitsverstöße: Wer bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts mehr als 80 km/h oder bei der Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts über 90 km/h zu schnell ist, riskiert die Beschlagnahmung und Versteigerung des Fahrzeugs. Bei Vorstrafen reichen bereits geringere Überschreitungen.
Was ist das Vormerksystem in Österreich?
In Österreich droht bei bestimmten Verkehrsverstößen nicht nur ein Bußgeld, sondern auch eine Vormerkung im zentralen Register. Dieses System definiert 13 sogenannte Vormerkdelikte, die eine Gefährdung darstellen – etwa, wenn eine rote Ampel überfahren wird oder ein Kind ungesichert mitfährt. Auch ungesicherte Ladung oder Alkoholfahrten ab 0,5 Promille führen zur Eintragung.
Zwei Vormerkungen innerhalb kurzer Zeit ziehen verpflichtende Aufbauseminare nach sich. Wer danach erneut auffällt, riskiert den Führerscheinentzug.
Was passiert, wenn man ein Bußgeld aus Österreich nicht bezahlt?
Ein unbezahltes Bußgeld aus Österreich hat Konsequenzen. Bereits bei Summen ab 25 Euro kann eine grenzüberschreitende Vollstreckung eingeleitet werden. Anders als in vielen anderen EU-Ländern, wo eine Bagatellgrenze von 70 Euro gilt, verfolgt Österreich eine konsequente Durchsetzung. Die Eintreibung wird durch das Bundesamt für Justiz in Bonn übernommen, das Amtshilfe leistet. Damit wird das Bußgeld rechtlich bindend in Deutschland vollstreckt.
Wird ein Bescheid ignoriert, drohen zusätzliche Kosten, ein Vollstreckungsverfahren oder sogar ein Fahrverbot. Übrigens: Ein österreichisches Fahrverbot gilt zunächst nicht in Deutschland – wird Ihnen in Österreich der Führerschein entzogen, dürfen Sie in vielen Fällen trotzdem noch in Deutschland fahren. In schwereren Fällen kann ein Führerscheinentzug in Österreich allerdings trotzdem zur Folge haben, dass auch die deutsche Behörde eine Sperre verhängt.
Bußgeld aus Österreich für Deutsche – wer haftet für die Fahrt?
In Österreich gilt bei Verkehrsverstößen das sogenannte Halterprinzip. Das bedeutet: Nicht der tatsächliche Fahrer, sondern der Fahrzeughalter wird für das Fehlverhalten belangt. Die Behörden ermitteln die Halterdaten anhand des Kennzeichens, entweder automatisiert über das Eucaris-System oder per Einzelanfrage. Bei einer Anonymverfügung wird keine konkrete Person beschuldigt. Auch Zeugen werden nicht benannt. Ein Einspruch ist rechtlich nicht vorgesehen. Wer das Bußgeld bezahlt, schließt das Verfahren endgültig ab. Dies ist unabhängig davon, wer am Steuer saß.
Wie hoch sind Verjährungsfristen in Österreich für Verkehrsdelikte?
In Österreich beträgt die Verjährungsfrist für Verkehrsdelikte in der Regel drei Jahre. Innerhalb dieses Zeitraums kann ein Bußgeld jederzeit vollstreckt werden. Auch bei hohen Summen ist das zügige Bezahlen oft die beste Lösung. Kommt es zu einer erneuten Kontrolle oder einem weiteren Verstoß, werden offene Verfahren bekannt – mit teuren Folgen. Verjährung schützt also nur dann, wenn wirklich keine Maßnahmen mehr erfolgen.
Bußgeld in Österreich für Deutsche:
So hilft Ihr Anwalt in Aschaffenburg
Ein Bußgeld aus Österreich sollte nicht vorschnell bezahlt werden – vor allem, wenn der Vorwurf unklar oder unberechtigt erscheint. Erfolgt auf eine Anonymverfügung keine Zahlung, droht ein Verwaltungsstrafverfahren mit höheren Kosten. Jetzt ist rechtlicher Beistand gefragt: Die Anwaltskanzlei Fenderl & Dietrich in Aschaffenburg prüft die Erfolgsaussichten eines Einspruchs, verteidigt Sie bei drohendem Fahrverbot und klärt Ihre Rechte im österreichischen Verkehrsrecht. Als erfahrene Fachanwälte für Verkehrsrecht vertreten wir regelmäßig deutsche Mandanten, die einen Strafzettel aus Österreich erhalten haben, und sorgen dafür, dass Sie schnell, rechtssicher und effektiv reagieren können. Vereinbaren Sie einen Termin – wir helfen Ihnen weiter.