Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts – alles rund ums Thema
Werden Sie bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts geblitzt, können ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot die Folge sein. Doch in manchen Fällen lohnt es sich, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen.
Wir erklären Ihnen alles, was Sie rund um das Thema wissen müssen – geltende Tempolimits, potenzielle Strafen sowie wichtige Ausnahmen und Besonderheiten. Falls Sie bereits geblitzt wurden, kann ein spezialisierter Rechtsanwalt für Verkehrsrecht dabei helfen, Ihre Rechte zu wahren und womöglich sogar ein drohendes Fahrverbot abzuwenden. Nehmen Sie gleich Kontakt zu uns auf – wir helfen Ihnen gerne weiter!
Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaften: das Wichtigste im Überblick
- Eine Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts liegt dann vor, wenn Sie außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten.
- Die Bußgelder und Strafen sind bei einer Geschwindigkeitsübertretung außerorts grundsätzlich geringer als innerhalb der Ortschaften.
- Auf Landstraßen ohne Schilder gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h.
- Auf Kraftfahr- und Bundesstraßen mit zwei Fahrstreifen pro Richtung oder baulicher Trennung gilt für Kfz bis 3,5 t keine Geschwindigkeitsbegrenzung, sondern eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h.
- Auf der Autobahn gilt eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h.
- Da die Messgeräte nicht hundertprozentig geeicht sind, gibt es einen festgelegten Toleranzabzug, wenn Sie außerorts geblitzt werden: 3 km/h oder 3–5 % der gemessenen Geschwindigkeit.
- Fahranfängern droht eine Verlängerung der Probezeit und ein Aufbauseminar.
- Wird die Höchstgeschwindigkeit außerorts mindestens zweimal pro Jahr mit mindestens 26 km/h übertreten, droht ein Fahrverbot.
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Was ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts?
Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften überschreitet, begeht eine Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts. Das Ende einer geschlossenen Ortschaft ist anhand des Ortsausgangsschildes (Verkehrszeichen 311, rot durchgestrichener Ortsname) erkennbar.
Gut zu wissen: Es gibt auch sogenannte nicht-geschlossene Ortschaften, die nicht durch die gelben Ortstafeln, sondern durch grüne Ortshinweistafeln mit gelber Schrift (Verkehrszeichen 385) gekennzeichnet sind. Diese zählen im Sinne der Straßenverkehrsordnung als außerorts, sodass hier auch die übliche Geschwindigkeitsbegrenzung außerorts gilt, sofern die Höchstgeschwindigkeit nicht anderweitig durch Schilder geregelt ist.
Geschwindigkeitsübertretung außerorts, innerorts und in der 30er-Zone
– so unterscheiden sich die Strafen
Bei einer Geschwindigkeitsübertretung, die sich außerorts ereignet, sind die rechtlichen Konsequenzen nicht so gravierend wie bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts oder in einer 30er-Zone. Für 30er-Zonen sowie für verkehrsberuhigte und innerstädtische Bereiche gelten die gleichen Regeln.
- Das Bußgeld fällt bei Verstößen außerorts tendenziell geringer aus. Deutliche Unterschiede gibt es bei Geschwindigkeitsübertretungen ab 26 km/h, die innerorts ein spürbar höheres Bußgeld nach sich ziehen als außerorts.
- Innerorts drohen ab 31 km/h zu viel bereits 2 Punkte in Flensburg sowie 1 Monat Fahrverbot – außerorts erst bei Geschwindigkeitsübertretungen von 41 km/h oder mehr.
Dass eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften schärfer bestraft wird, liegt daran, dass in bewohnten Gebieten Menschen unmittelbarer gefährdet und die Konsequenzen eines Unfalls somit schwerwiegender sind.
Welche Tempolimits gelten außerorts?
In Deutschland gilt außerhalb geschlossener Ortschaften eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h (für Pkw und andere Kfz bis 3,5 t), sofern keine Schilder andere Tempolimits vorgeben. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerorts ist allerdings nicht einheitlich, sondern kann je Fahrzeug und Bauart der Straße variieren.
Grundsätzlich ist zu beachten: Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit gilt laut § 3 Absatz 3 Satz StVO „unter günstigsten Umständen“, muss aber bei schlechten Straßen-, Verkehrs- oder Witterungsverhältnissen angepasst werden. Wenn die Sicht bei Regen, Nebel oder Schneefall weniger als 50 Meter beträgt, darf man auch außerorts nicht mehr als 50 km/h fahren.
- Höchstgeschwindigkeit außerorts auf Landstraßen
- Höchstgeschwindigkeit außerorts auf Bundesstraßen
- Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn
Auf Landstraßen ohne Straßenschild dürfen Sie maximal 100 km/h fahren – bei schlechter Sicht müssen Sie Fahrweise und Geschwindigkeit an die Witterungsbedingungen anpassen. Da die Beurteilung im Einzelfall schwierig ist, sollten Sie einen spezialisierten Rechtsanwalt für Verkehrsrecht beauftragen, wenn Sie bei schlechter Sicht außerorts geblitzt wurden. Wir stehen Ihnen in der Anwaltskanzlei Fenderl & Dietrich gerne zur Seite.
Je nach Fahrzeugklasse gelten außerorts folgende Geschwindigkeitsbegrenzungen:
| Höchstgeschwindigkeit | Betroffene Fahrzeugtypen & Kombinationen |
| 60 km/h |
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| 80 km/h |
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| 100 km/h |
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Auf vielen Bundesstraßen und Kraftfahrstraßen gilt ebenfalls das bekannte außerörtliche Tempolimit von 100 km/h. Allerdings gibt es eine wichtige Ausnahme, die in § 3 Absatz 3 Nummer 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) geregelt ist:
„Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.“
Das heißt im Klartext: Wenn eine Straße außerorts, zwei Fahrstreifen pro Richtung oder eine bauliche Trennung (z. B. eine Leitplanke) hat, dürfen Kfz bis 3,5 t schneller als 100 km/h fahren. Hier gilt – wie auf der Autobahn – die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h.
Da diese Ausnahme nicht auf jede Bundes- oder Kraftfahrstraße zutrifft, herrscht bei Autofahrern oft Unsicherheit. Schlimmer noch: Auch Bußgeldstellen übersehen diese baulichen Besonderheiten bei der Schilderaufstellung oder Messung gelegentlich. Wurden Sie auf einer solchen Strecke geblitzt, lohnt sich die Überprüfung des Bußgeldbescheids durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht – sprechen Sie uns einfach an!
Achtung, Blitzerfalle! Wichtiger Hinweis für Lkw-Fahrer
- Auf Kraftfahrstraßen mit baulicher Trennung ist für Lkw über 7,5 t eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h erlaubt.
- Hat die Straße zwar zwei Fahrstreifen pro Richtung, aber keine bauliche Trennung, dürfen schwere Lkw – wie auch sonst außerorts – nur 60 km/h fahren. Hier schnappen Radarfallen besonders häufig zu.
Eine Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn ist nur dann möglich, wenn es Verkehrsschilder gibt, die die Höchstgeschwindigkeit begrenzen. Denn auf deutschen Autobahnen gibt es kein festgelegtes Tempolimit, sondern lediglich eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h (§ 1 BABRiGeschwV). Es handelt sich dabei um eine empfohlene Maximalgeschwindigkeit, an die Sie sich nicht zwingend halten müssen. Wenn Sie schneller fahren und einen Unfall haben, kann sich dies jedoch auf die Schuldfrage auswirken. Regelmäßig finden Sie zudem Schilder, sodass eine Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn in der Praxis keine Seltenheit darstellt.
Achtung! Vereinzelt können Verstöße auf Stadtautobahnen wie innerorts begangene Verstöße geahndet werden. So hat beispielsweise das Kammergericht Berlin (Beschluss vom 26.01.2022 – Az. 3 Ws (B) 1/22) entschieden, dass „Geschwindigkeitsüberschreitungen auf der Bundesautobahn [A100] im Berliner Stadtgebiet (…) als innerörtliche Verstöße zu behandeln [sind]“. Diese Linie hat das Kammergericht zuletzt mit Beschluss vom 27.02.2023 (3 Ws (B) 27/23) nochmals ausdrücklich bestätigt.
Toleranzabzug bei Geschwindigkeitsübertretungen außerorts
Die Eichung der Blitzer ist eine gesetzliche Notwendigkeit, um die Zuverlässigkeit der Messung zu gewährleisten. Allerdings sind die meisten Blitzer nicht zu 100 % geeicht. Eine gewisse Ungenauigkeit ist trotz Eichung gegeben. Aus diesem Grund haben die zuständigen Behörden den Abzug einer Toleranz eingeführt, um die ungenaue Messung fairer zu gestalten.
Je nach Blitzer und gefahrener Geschwindigkeit liegt die Toleranz bei 3 km/h oder 3–5 % der gemessenen Geschwindigkeit. Der Toleranzabzug ist innerorts, außerorts sowie auf Autobahnen gleich.
Als Faustregel gilt:
- bei Geschwindigkeiten unter 100 km/h: Toleranzabzug von 3 km/h
- bei Geschwindigkeiten über 100 km/h: Toleranzabzug von 3 % der gemessenen Geschwindigkeit
Diese Toleranzen gelten nur für Radar-, Laser- und Lichtschrankenmessverfahren – bei anderen Arten der Messung können die Toleranzen abweichen. Falls Sie sichergehen wollen, ob die Behörden ausreichend Toleranz abziehen, sollten Sie Ihren Rechtsanwalt für Verkehrsrecht aus Aschaffenburg kontaktieren.
Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts:
Bußgeld, Punkte in Flensburg und Fahrverbot
Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerorts überschreitet, muss mit einem Bußgeld rechnen. Bei einer hohen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften drohen außerdem Punkte in Flensburg und womöglich sogar ein Fahrverbot von bis zu 3 Monaten. Mit welchen Folgen Sie bei einer außerorts begangenen Geschwindigkeitsüberschreitung genau rechnen müssen, sehen Sie in der folgenden Übersicht:
Für Pkw mit Anhänger sind die Bußgelder bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaften sogar noch höher. Die Punkte in Flensburg und das verhängte Fahrverbot bleiben hingegen gleich.
Besonderheit bei Wiederholungstätern
Wer mindestens zweimal innerhalb eines Jahres mehr als 26 km/h zu schnell unterwegs war und geblitzt wird, erhält ein zusätzliches Fahrverbot für einen Monat – unabhängig von der üblichen Strafe. Besteht zu diesem Zeitpunkt bereits ein Fahrverbot, wird dieses um einen Monat verlängert.
In der Probezeit geblitzt – Folgen für Fahranfänger
Wer als Fahranfänger geblitzt wird, riskiert eine verlängerte Probezeit – je nachdem, ob es sich um einen A- oder einen B-Verstoß handelt. Ausschlaggebend ist die Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung. Ob diese außerorts oder innerorts begangen wird, ist hierbei irrelevant.
Wenn Fahranfänger mit bis zu 20 km/h zu schnell geblitzt werden, kommen sie mit einem blauen Auge davon. Bei einem solchen B-Verstoß müssen sie in der Regel lediglich das übliche Bußgeld zahlen.
Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts von über 21 km/h liegt jedoch ein sogenannter A-Verstoß vor, der für Fahranfänger gravierende Folgen hat:
- hohes Bußgeld
- Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre
- verpflichtende Teilnahme an einem Aufbauseminar
Wer drei A-Verstöße oder sechs B-Verstöße innerhalb der Probezeit begeht, erhält zudem ein Fahrverbot für sechs Monate und muss ggf. zur MPU.
Fahranfänger sollten in einem solchen Fall unbedingt die juristische Unterstützung eines Rechtsanwaltes in Anspruch nehmen. Unsere versierten Fachanwälte für Verkehrsrecht können den Sachverhalt prüfen und den Bußgeldbescheid unter Umständen erfolgreich anfechten. Nehmen Sie jetzt Kontakt zur Kanzlei Fenderl & Dietrich auf!
Geschwindigkeitsübertretung außerorts – wann ein Einspruch sinnvoll ist
Ein Bußgeldbescheid wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaften kann bittere Konsequenzen haben. Was viele Autofahrer nicht wissen: Ein Großteil aller Bußgeldbescheide ist fehlerhaft. Es lohnt sich daher fast immer, den Bescheid unabhängig prüfen zu lassen.
Ein Einspruch ist insbesondere dann vielversprechend, wenn:
- ein Fahrverbot oder hohe Strafen drohen.
- der Bescheid fehlerhaft ist oder zu spät zugestellt wurde (später als drei Monate nach der Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts).
- Grund zur Annahme besteht, dass ein Messfehler
- das Tempolimit-Schild nicht gut sichtbar war (z. B. durch Bewuchs oder Schnee).
- der Blitzer zu nah hinter dem Schild stand (in den meisten Bundesländern gelten Richtlinien, oft 150–200 m).
- Fahrbahnschäden die Messung verfälscht haben (beispielsweise Bodenwellen oder Schlaglöcher).
- ein Härtefall vorliegt (z. B., wenn Sie als Berufskraftfahrer oder Pendler existenziell auf den Führerschein angewiesen sind).
Besitzen Sie eine Rechtsschutzversicherung (ggf. auch über den Fahrzeughalter), tragen Sie bei einem Einspruch kein finanzielles Risiko. Unsere Fachanwälte für Verkehrsrecht haben bereits zahlreiche Bußgeldbescheide erfolgreich abgewehrt. Wir fordern die Ermittlungsakte an, prüfen das Messprotokoll akribisch auf Fehler und wahren für Sie die engen Fristen des Ordnungswidrigkeitenrechts.
Tipp vom Anwalt: Bußgeldbescheid erhalten? Jetzt ist schnelles Handeln angesagt! Nach Zustellung des Bescheides haben Sie nur zwei Wochen Zeit, Einspruch einzulegen. Kontaktieren Sie deswegen sofort die Kanzlei Fenderl & Dietrich, um den Bescheid prüfen und ggf. anfechten zu lassen!
FAQ: Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts – häufige Fragen
Ab welcher Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts droht ein Fahrverbot?
Wenn Sie außerorts 41 km/h zu schnell unterwegs sind, droht Ihnen ein Fahrverbot von einem Monat, während dies bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts bereits ab 31 km/h zu viel der Fall ist.
Ich bin beruflich auf den Führerschein angewiesen – gibt es Härtefallregelungen?
Ja, wenn Sie beruflich auf den Führerschein angewiesen sind oder ihn zur Pflege von Angehörigen benötigen, kann das Fahrverbot vor Gericht in ein höheres Bußgeld umgewandelt werden. Hierfür sollten Sie jedoch unbedingt die Unterstützung eines versierten Fachanwaltes für Verkehrsrecht in Anspruch nehmen.
Kann die Behörde bei sehr hohen Tempoverstößen Vorsatz unterstellen und das Bußgeld verdoppeln?
Ja. Werden Sie beispielsweise in einer 70er-Zone mit 140 km/h geblitzt werden, können Sie sich laut Rechtsprechung nicht mehr auf Versehen berufen, weil die enorme Geschwindigkeit durch Fahrdynamik, Motorengeräusch und vorbeifliegende Landschaft deutlich spürbar ist. Ihnen wird Vorsatz vorgeworfen und der Regelsatz des Bußgeldkatalogs wird verdoppelt.
Dies ist in der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), in § 3 Abs. 4a, wie folgt geregelt:
„Wird ein Tatbestand des Abschnitts I des Bußgeldkatalogs vorsätzlich verwirklicht, für den ein Regelsatz von mehr als 55 Euro vorgesehen ist, so ist der dort genannte Regelsatz zu verdoppeln, auch in den Fällen, in denen eine Erhöhung nach den Absätzen 2, 3 oder 4 vorgenommen worden ist. Der ermittelte Betrag wird auf den nächsten vollen Euro-Betrag abgerundet.“
Abschnitt I des Bußgeldkatalogs umfasst den Großteil aller Verkehrsverstöße und der Gesetzgeber geht zunächst pauschal davon aus, dass diese fahrlässig begangen werden.
Tempolimit auf elektronischer Anzeige springt um – wie lässt sich das Schaltprotokoll prüfen?
Auf Autobahnen kommen häufig elektronische Digital-Anzeigen zum Einsatz, um temporäre Geschwindigkeitsbeschränkungen anzuzeigen. Falls Sie auf einer solchen Strecke geblitzt werden, wenn die Anzeige gerade umspringt, stehen die Chancen auf einen Einspruch gut. Denn der Gesetzgeber verlangt für solche unvorhersehbaren Wechsel des Tempolimits eine Art Schonfrist, sogenannte Karenzzeiten, damit Autofahrer ihr Fahrzeug sicher und ohne Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer abbremsen können. In den Richtlinien zur Verkehrsüberwachung der einzelnen Bundesländer ist zudem genau vorgeschrieben, wie viel Abstand zwischen einem Tempolimit und einem Blitzer liegen muss.
Ein Rechtsanwalt kann Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen und das Schaltprotokoll anfordern, in dem sekundengenau festgehalten ist, wann welches Tempolimit angezeigt und wann der Blitzer auf das neue Limit umgestellt wurde.
Ich habe zu früh beschleunigt, kurz vor dem Ortsausgangsschild. Gibt es hier Spielraum?
Nein. Die innerörtliche Geschwindigkeitsbegrenzung gilt bis zum Ortsausgangsschild, erst danach darf die Geschwindigkeit erhöht werden.
Wann verjährt eine Geschwindigkeitsüberschreitung?
Eine Geschwindigkeitsüberschreitung verjährt nach 3 Monaten, wenn Sie innerhalb dieser Zeit keinen Bußgeldbescheid erhalten haben (gemäß § 26 StVG). Danach beträgt die Verjährung 6 Monate. Allerdings wird die Frist unterbrochen, wenn ein Anhörungsbogen zugestellt wird.
Mehr zur Verjährung von Verkehrsdelikten