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Ge­schwin­dig­­keits­­über­schrei­­tung innerorts – das müssen Sie wissen

In geschlossenen Ortschaften gelten Tempolimits – doch selbst umsichtige Fahrer überschreiten diese manchmal. Wer eine Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts begeht, muss mit harten Konsequenzen rechnen: Möglich sind ein Bußgeld, Punkte in Flensburg und sogar ein Fahrverbot.

Auf dieser Seite erfahren Sie, was passiert, wenn Sie die Höchstgeschwindigkeit innerorts überschreiten, welche Regelungen in 30er-Zonen und verkehrsberuhigten Straßen gelten und wann Sie einen Bußgeldbescheid anfechten können.

Ihr spezialisierter Rechtsanwalt für Verkehrsrecht aus Aschaffenburg kann Sie tatkräftig unterstützen, wenn Sie wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb geschlossener Ortschaften einen Bußgeldbescheid erhalten. Kontaktieren Sie jetzt die Anwaltskanzlei Fenderl & Dietrich – wir sichern Ihre Rechte!

Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts: das Wichtigste im Überblick

  • Die Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts betrifft alle geschlossenen Ortschaften.
  • Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung in einer 30er-Zone ändern sich die Strafen nicht, in einem verkehrsberuhigten Bereich gibt es hingegen höhere Strafen.
  • Da die Messgeräte nicht hundertprozentig geeicht sind, gibt es einen festgelegten Toleranzabzug, wenn Sie innerorts geblitzt werden: 3 km/h oder 3–5 % der gemessenen Geschwindigkeit.
  • Fahranfängern droht eine Verlängerung der Probezeit und ein Aufbauseminar.
  • Ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht kann Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen und Sie fachkundig beraten.

 

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Was ist die Ge­schwin­dig­­keits­­über­schrei­­tung innerorts?

Eine Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts muss sich innerhalb geschlossener Ortschaften ereignen – also im Bereich zwischen den gelben Ortsschildern. Wer hier die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreitet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und wird ggf. innerorts geblitzt.

Beachten Sie: Es gibt auch sogenannte nicht-geschlossene Ortschaften, die nicht durch die gelben Ortstafeln, sondern durch grüne Ortshinweistafeln mit gelber Schrift (Verkehrszeichen 385) gekennzeichnet sind. Als Autofahrer befinden Sie sich in diesen Bereichen außerorts, sodass hier nicht die übliche innerörtliche Höchstgeschwindigkeit gilt.

Welche Tempolimits gelten innerorts?

  • Grundsätzlich gilt in geschlossenen Ortschaften eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h (gemäß § 3 StVO).
  • Tempo-30-Zone: Innerorts kann die Höchstgeschwindigkeit zusätzlich durch entsprechende Verkehrsschilder auf 30 km/h reduziert werden.
  • In verkehrsberuhigten Zonen dürfen Sie lediglich Schrittgeschwindigkeit Beispiele hierfür sind Fußgängerzonen und freigegebene Gehwege.

Toleranzabzug bei Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts

Die Eichung der Blitzer ist eine gesetzliche Notwendigkeit, um die Zuverlässigkeit der Messung zu gewährleisten. Allerdings sind die meisten Blitzer nicht zu 100 % geeicht. Eine gewisse Ungenauigkeit ist trotz Eichung gegeben. Aus diesem Grund haben die zuständigen Behörden den Abzug einer Toleranz eingeführt, um die ungenaue Messung fairer zu gestalten.

Je nach Blitzer und gefahrener Geschwindigkeit liegt die Toleranz bei 3 km/h oder 3–5 % der gemessenen Geschwindigkeit. Der Toleranzabzug ist innerorts, außerorts sowie auf Autobahnen gleich.

Als Faustregel gilt:

  • bei Geschwindigkeiten unter 100 km/h: Toleranzabzug von 3 km/h
  • bei Geschwindigkeiten über 100 km/h: Toleranzabzug von 3 % der gemessenen Geschwindigkeit

Diese Toleranzen gelten nur für Radar-, Laser- und Lichtschrankenmessverfahren – bei anderen Arten der Messung können die Toleranzen abweichen.

 

Welche Strafen drohen bei der
Geschwindigkeitsüberschreitung in geschlossenen Ortschaften?

Wer innerorts die Höchstgeschwindigkeit missachtet, muss mit empfindlichen Strafen rechnen – angefangen beim einfachen Bußgeld bis hin zum Fahrverbot von bis zu 3 Monaten. Die folgende Übersicht zeigt Ihnen, welche Strafen auf Sie zukommen, je nachdem, wie schnell sie innerorts unterwegs waren:

Überschreitung
Bußgeld
Punkte in Flensburg
Fahrverbot
bis 10 km/h
30 Euro
-
-
11–15 km/h
50 Euro
-
-
16–20 km/h
70 Euro
-
-
21–25 km/h
115 Euro
1
-
26–30 km/h
180 Euro
1
-
31–40 km/h
260 Euro
2
1 Monat
41–50 km/h
400 Euro
2
1 Monat
51–60 km/h
560 Euro
2
2 Monate
61–70 km/h
700 Euro
2
3 Monate
über 70 km/h
800 Euro
2
3 Monate

Für Pkw mit Anhänger sind die Bußgelder bei einer Überschreitung der Geschwindigkeit innerorts sogar noch höher. Die Punkte in Flensburg und das verhängte Fahrverbot bleiben hingegen gleich.

Besonderheit bei Wiederholungstätern

Wer zweimal innerhalb eines Jahres mit mehr als 26 km/h zu viel geblitzt wird, erhält ein zusätzliches Fahrverbot für einen Monat – unabhängig von der üblichen Strafe. Besteht zu diesem Zeitpunkt bereits ein Fahrverbot, wird dieses um einen Monat verlängert.

Geschwindigkeitsüberschreitung in der 30er-Zone

Weit verbreitet ist der Glaube, dass die Bußgelder bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung in der 30er-Zone besonders hoch sind. Das ist jedoch falsch. Wer in der Tempo-30-Zone geblitzt wird, erhält die gleichen Bußgelder wie bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts.

 

Geblitzt im verkehrsberuhigten Bereich – diese Strafen drohen

Grundsätzlich gelten in einem verkehrsberuhigten Bereich die gleichen Regeln wie bei anderen Geschwindigkeitsüberschreitungen innerhalb geschlossener Ortschaften. Im verkehrsberuhigten Bereich ist jedoch Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben – bei einer Überschreitung drohen Strafen von bis zu 800 Euro. Kommt eine Gefährdung hinzu, werden zusätzlich 120 Euro fällig, bei einer Sachbeschädigung 145 Euro.

In der Probezeit geblitzt – Folgen für Fahranfänger

Wer als Fahranfänger geblitzt wird, riskiert eine verlängerte Probezeit – je nachdem, ob es sich um einen A- oder einen B-Verstoß handelt. Ausschlaggebend ist die Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung.

Wenn Fahranfänger mit bis zu 20 km/h zu schnell geblitzt werden, kommen sie mit einem blauen Auge davon. Bei einem solchen B-Verstoß müssen sie in der Regel lediglich das übliche Bußgeld zahlen.

Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts von über 21 km/h liegt jedoch ein sogenannter A-Verstoß vor, der für Fahranfänger gravierende Folgen hat:

  • hohes Bußgeld
  • Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre
  • verpflichtende Teilnahme an einem Aufbauseminar

Wer drei A-Verstöße oder sechs B-Verstöße innerhalb der Probezeit begeht, erhält zudem ein Fahrverbot für sechs Monate und muss ggf. zur MPU.

Fahranfänger sollten sich in einem solchen Fall unbedingt an einen fachlichen Experten wenden. Unsere Fachanwälte für Verkehrsrecht können den Sachverhalt prüfen und den Bußgeldbescheid unter Umständen erfolgreich anfechten. Jetzt Kontakt aufnehmen!

Wann ist es sinnvoll, Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einzulegen?

Ein Bußgeldbescheid wegen einer Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit innerorts kann ein teures Nachspiel für Sie haben. Doch nicht jeder Bescheid ist rechtmäßig.

Ein Einspruch kann sinnvoll sein, wenn:

  • ein hohes Bußgeld oder ein Fahrverbot droht.
  • der Bescheid fehlerhaft ist oder zu spät zugestellt wurde (innerhalb von drei Monaten nach der Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts).
  • Grund zur Annahme besteht, dass ein Messfehler
  • das Verkehrsschild nicht gut sichtbar war (z. B. durch Bewuchs oder Schnee).
  • der Abstand zwischen Schild und Blitzer nicht groß genug war (in den meisten Bundesländern gelten Richtlinien, oft 150–200 m).
  • ein Härtefall vorliegt (beispielsweise, wenn ein Fahrverbot droht, Sie Ihren Führerschein jedoch dringend beruflich benötigen).

Insbesondere, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben (ggf. auch über den Halter des Pkws), sind Sie bei einem Einspruch finanziell auf der sicheren Seite. Unsere Fachanwälte für Verkehrsrecht haben bereits zahlreiche Bußgeldbescheide erfolgreich abgewehrt und unterstützen auch Sie mit ihrer langjährigen Erfahrung. Wir prüfen Ihren Bescheid und achten akribisch auf die Einhaltung der teils engen Fristen im Ordnungswidrigkeitenrecht.

 

Tipp vom Anwalt: Bußgeldbescheid erhalten? Jetzt ist schnelles Handeln angesagt! Nach Zustellung des Bescheides haben Sie nur zwei Wochen Zeit, Einspruch einzulegen. Kontaktieren Sie deswegen sofort die Kanzlei Fenderl & Dietrich, um den Bescheid prüfen und ggf. anfechten zu lassen!

FAQ: Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts – häufige Fragen

Ab wann ist der Führerschein weg?

Wenn Sie innerorts die Höchstgeschwindigkeit um mindestens 31 km/h überschreiten, droht ein Fahrverbot, das je nach überhöhter Geschwindigkeit einen, zwei oder drei Monate dauern kann.

Wie lange dauert das Fahrverbot?

Das hängt davon ab, wie hoch die Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts war.

  • Bei 31–50 km/h zu schnell: 1 Monat Fahrverbot
  • Bei 51–60 km/h zu schnell: 2 Monate Fahrverbot
  • Ab 61 km/h zu schnell: 3 Monate Fahrverbot
Wie viele Punkte bekomme ich für meinen Verstoß?

Je nachdem, wie hoch die Überschreitung der Geschwindigkeit innerorts war, gibt es unterschiedlich viele Punkte in Flensburg:

  • Bei 21–30 km/h zu schnell: 1 Punkt in Flensburg
  • Ab 31 km/h zu schnell: 2 Punkte in Flensburg
Wann verjähren Punkte in Flensburg?

Punkte im Punkteregister verjähren wie folgt:

  • Eintragungen mit 1 Punkt: nach 2,5 Jahren
  • Eintragungen mit 2 Punkten: nach 5 Jahren
  • Eintragungen mit 3 Punkten: nach 10 Jahren

Durch ein Fahreignungsseminar können Sie einen vorzeitig Punkt abbauen. Die Teilnahme ist jedoch nur einmal in fünf Jahren möglich.

Wann verjährt eine Geschwindigkeitsüberschreitung?

Eine Geschwindigkeitsüberschreitung verjährt nach 3 Monaten, wenn Sie innerhalb dieser Zeit keinen Bußgeldbescheid erhalten haben (gemäß § 26 StVG). Danach beträgt die Verjährung 6 Monate. Allerdings wird die Frist unterbrochen, wenn ein Anhörungsbogen zugestellt wird.

Mehr zur Verjährung von Verkehrsdelikten

 

Mit welcher Geldstrafe muss ich rechnen?

Wer innerorts einen Tempoverstoß begeht, also die Höchstgeschwindigkeit überschreitet, muss mit einem Bußgeld rechnen. In der Praxis bekommt der Fahrer jedoch häufig zunächst nur ein Verwarngeld, wenn die Geschwindigkeitsüberschreitung mit maximal 55 Euro geahndet wird. Wird das Verwarngeld nicht innerhalb der Frist gezahlt, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

Ich wurde innerhalb eines Jahres schon einmal geblitzt – was nun?

Wenn Sie kürzlich geblitzt wurden, aber im Laufe des Jahres schon einmal ein Bußgeld wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung zahlen mussten und jeweils mehr als 26 km/h zu schnell waren, werden Sie mit einem Monat Fahrverbot belegt – zusätzlich zu möglicherweise bereits bestehenden Fahrverboten.

Kann ich mir aussuchen, wann ich den Führerschein abgebe?

Wenn Sie in den letzten zwei Jahren vor der aktuellen Tat kein Fahrverbot erhalten haben, müssen Sie das neue Fahrverbot nicht sofort antreten, sondern innerhalb einer Frist von 4 Monaten (laut § 25 Abs. 2a StVG). Sie können das Fahrverbot also strategisch so legen, dass es Sie möglichst wenig beeinträchtigt, z. B. während des Urlaubs.

Ich brauche den Führerschein beruflich – gibt es Härtefallregelungen?

Ja, wenn Sie beruflich auf den Führerschein angewiesen sind oder ihn zur Pflege von Angehörigen benötigen, kann das Fahrverbot vor Gericht in ein höheres Bußgeld umgewandelt werden. Hierfür sollten Sie jedoch unbedingt die Unterstützung eines versierten Fachanwaltes für Verkehrsrecht in Anspruch nehmen.

Zahlt meine Verkehrsrechtsschutzversicherung den Anwalt und die Gerichtskosten?

In der Regel ja, doch es gibt Ausnahmen, z. B. wenn Ihnen Vorsatz nachgewiesen wird, Sie noch in der Wartezeit des Versicherungsschutzes sind oder Sie einen gegnerischen Schadensersatzanspruch abwehren möchten.

Mehr erfahren: Rechtsschutzversicherung – wann sie greift und wann nicht

 

Muss ich den Anhörungsbogen ausfüllen?

Nein. Der Anhörungsbogen soll Beschuldigten die Möglichkeit zu einer Stellungnahme geben – ihn auszufüllen ist Ihr Recht, nicht Ihre Pflicht. Lediglich die Angaben zur Person (Name, Geburtsdatum, Wohnort, Staatsangehörigkeit) müssen ausgefüllt werden, doch diese sind meistens bereits aufgelistet. Wenn sie falsch sind, sind Sie verpflichtet sie zu korrigieren. Der Anhörungsbogen muss aber auf jeden Fall innerhalb einer vorgegebenen Frist zurückgeschickt werden.